Hier dokumentieren wir die Zusammenfassung der sog. Klimaklage durch Luisa Neubauer und andere, unterstützt durch Greenpeace e.V. und Germanwatch e.V.
Zusammenfassung:
Unzureichendes Schutzniveau des Bundesklimaschutzgesetz und Unterlassender Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar
Die Beschwerdeführer machen geltend, dass einzelne Regelungen des Bundesklimaschutzgesetzes, insbesondere das mit konkreten Emissionsmengen pro Sektor unterlegte Reduktionsziel bis 2030 (55% gegenüber 1990) und die Möglichkeit, sogar selbst diese (unzureichenden) Reduktionen im Ausland erfüllen zu können, sowie das tatsächliche gesetzgeberische Unterlassen (Maßnahmen, die ein ausreichendes Schutzniveau erreichen) mit der herausragenden Schutzfunktion, die insbesondere das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) gegenüber zivilisatorischen Risiken lebensbedrohender Art und zahlenmäßig nicht abschätzbaren Umfangs gewährleistet, nicht vereinbar und deshalb verfassungswidrig ist. Auch die Menschenwürdegarantie aus Art 1 GG ist tangiert weil der Generation der Beschwerdeführer jegliche Handlungsoptionen genommen werden, um sich zu schützen.
Dabei sind die Grundrechte des Grundgesetzes im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention auszulegen – und aus dieser (insbesondere Art 2 und 8 EMRK) folgt ein Anspruch auf Klimaschutz und zwar gegenüber jedem Staat im Umfang „seines“ Anteils zur Verhinderung eines gefährlichen Klimawandels, wie in drei Instanzen die niederländischen Gerichte bereits festgestellt haben (Fall Urgenda). Am 20. Dezember 2019 hat das oberste Gericht der Niederlande die Berufung der niederländischen Regierung abschließend zurückgewiesen. In den Niederlanden müssen nun kurzfristig erhebliche Maßnahmen ergriffen werden, um bis Ende 2020 die niederländischen Treibhausgasemissionen um 25 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu reduzieren.
Die Beschwerdeführer möchten erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht letztlich dieselbe Wissenschaft, dieselben rechtlichen Maßstäbe, nämlich Menschenrechte, und dieselben Handlungspflichten anwendet, wie die Gerichte in Niederlanden, lediglich nicht auf den Zeitraum bis 2020 beschränkt.
Wenn Sie zum Abendessen nichts großes wollen, passt dieser Salat: verschiedene gemischte Blattsalate, darunter Radicchio und Rucola, etwas fein gehackte Petersilie, ein Dressing mit Olivenöl und Zitronensaft und für die Proteine magere Schinkenwürfel.
Das passt hervorragend in die Sirtfood Ernährung und auch sonst für alle Low-Carb Ernährungskonzepte.
Frauke Neubauer, geborene Reemtsma, ist die Mutter der Klima-Aktivistin Luisa Neubauer. Oben im Bild sehen Sie ihr twitter Profil. Dem relativ kleinen Account folgen u.a. Luisa Neubauer und Carla Reemtsma.
Frauke Neubauer ist mit Harry Neubauer verheiratet und führt ein Pflegeheim in Hamburg. Neben Luisa hat sie eine weitere Tochter sowie zwei Söhne, die alle älter sind als ihre bekannte Schwester.
Weitere Fundstellen im Netz:
Stay Friends Profil von Frauke Neubauer (Reemtsma):
Der 15. Januar 2020 war ein Mittwoch und der 3909. Tag von Donald Trump beim Kurznachrichtendienst twitter. Er schrieb an diesem Tag 36 Tweets, die zusammen insgesamt 879.021 Likes sowie 488.346 Retweets erhielten. Die tweets finden Sie hier bald.