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Kurz und bündig. Der Aprilscherz hier fällt dieses Jahr aus. Und es gibt dieses Jahr auch keine Aprilscherzsammelstelle wie in den Vorjahren. Das liegt schlicht daran, dass sie 2021 in Deutschland verboten sind.
Der 1. April ist ja eigentlich bekannt dafür, dass man andere durch einen Scherz hereinlegt und damit “in den April schickt”. Besonders auch die Medien machen sich zunehmend einen Spaß daraus, mehr oder weniger abwegige Geschichten zu erfinden und so ihre Leser, Zuschauer und -hörer zu erfreuen.
2021 wird daraus allerdings nicht. Regierungssprecher Steffen Seibert weist darauf hin, dass aufgrund der undurchsichtigen Nachrichtenlage in Sachen Corona ausnahmsweise Aprilscherze illegal sind.
Exemplarisch verweist er auf folgendes: Aprilscherze seien inzwischen so täuschend echt wie die Voltswagen Geschichte, so dass es daraufhin echte Probleme gab, oder so schlecht wie der Aprilscherz der Tagesschau, dass die Evergiven in der Spree festgefahren sei…
“Es geht darum, dass die Menschen den Medien in dieser schweren Zeit vertrauen können” erläutert er anlässlich einer Pressekonferenz in Berlin. “Um Verwirrung zu vermeiden, sind sowohl die geschmacklos schlechten als auch die täuschend guten Aprilscherze an diesem Tag durch eine Notverordnung der Kanzlerin untersagt. Die Umsetzung obliegt den Ländern”
Der zuständige Referent im bayerischen Innenmisterium, Brotelbier, führte weiter aus, dass Medien, die solche Aprilscherze veröffentlichen, mit empfindlichen Ordnungsgeldern belegt werden können. Nicht ganz so dramatisch sei es bei Aprilscherzen im privaten Umfeld. Diese seien zwar eine auch Ordnungswidrigkeit, würden aber nur auf besondere Anzeige hin geahndet.
Hans Zimmerfeld vom Bundesverband Digitale Wirtschaft warnt ausdrücklich, dass besonders kommerzielle Blogs und Seitenbetreiber vorsichtig sein müssten. “Wir gehen zwar nicht davon aus, dass staatliche Stellen gezielt nach Aprilscherzen suchen, doch können Wettbewerber dagegen mit Abmahnungen vorgehen. So bringen Aprilscherze besonders viele Besucher und verschaffen den Seitenbetreibern, die gegen diese gesetzliche Vorgabe verstoßen, einen Wettbewerbsvorteil. Eine teure Abmahnung kann die Folge sein.” So sollte man dieses Jahr also lieber zurückhaltend sein.
Glück haben nur Menschen aus NRW und Berlin – Ministerpräsident Laschet hält die Maßnahme der Kanzlerin für überzogen und hat wie er lachend mitteilte „keine Lust, diese umzusetzen“. Und Berlins Regierender Müller findet das Aprilscherzverbot zwar sinnvoll, sieht die Verwaltung schlicht nicht in der Lage, dies umzusetzen: „Wir haben einfach nicht die Kapazitäten dazu.“
Ob das Aprilscherzverbot auch 2022 gelten wird, ist noch unklar. Seibert antwortete auf die entsprechende gemeinsam von Tilo Jung und Boris Reitschuster gestellte Frage dazu nur, dass es solange gelten solle, wie Maßnahmen aufgrund der COVID-19 Pandemie gebe.
Wie zum Ende eines jeden Jahres möchte ich Euch die meistgelesenen Artikel hier der letzten 12 Monate vorstellen. Insgesamt gab es rund 836.000 Seitenaufrufe (Vorjahr 315.000) Aufrufe, verursacht von 380.000 (Vorjahr 215.000) Besuchern.
Die meisten Seitenaufrufe kamen über Google und Co 367.000 (Vorjahr 141.000), an zweiter Stelle folgte twitter mit 41.000, was sich zum Vorjahr nicht verändert hat.
Hier mal wieder ein kleiner Aufruf zum Mitmachen – diesmal suche ich Bilder, Fotos und Grafiken von Zahlen. Diese sollen als Illustration zu den Fakten zu einzelnen Zahlen dienen.
Jetzt könnte ich natürlich einfach Stockphotos verwenden – aber ich denke, es ist spannender, wenn man Bilder von Zahlen mit einer besonderen Bedeutung verwendet. Warum nicht die Hausnummer vom Bundeskanzleramt? Oder von einem Museum?
Also, wer Fotos von besonderen Zahlen hat, kann mir diese gerne per E-Mail an stapublic@live.de senden.
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