Dokumentiert: Der Covidioten Tweet von Saskia Esken – und was die Staatsanwaltschaft Berlin dazu sagt

Tausende #Covidioten feiern sich in #Berlin als „die zweite Welle“, ohne Abstand, ohne Maske. Sie gefährden damit nicht nur unsere Gesundheit, sie gefährden unsere Erfolge gegen die Pandemie und für die Belebung von Wirtschaft, Bildung und Gesellschaft. Unverantwortlich!

twitterte Saskia Esken am 1. August 2020 – worauf es viele Strafanzeigen gab.

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin teilte dazu am 2. September 2020 mit:

Strafanzeigen wegen „Covidiot“-Äußerung

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Hunderte von gleichgelagerten Strafanzeigen gegen das Mitglied des Deutschen Bundestages Saskia Esken wegen des Verdachts der Beleidigung aufgrund ihrer am 01. August 2020 auf Twitter veröffentlichten Äußerung „Covidiot“ geprüft und die Verfahren ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt (5 152 Abs. 2 i.V.m. 170 Abs. 2 StPO).

Die zugespitzte Bezeichnung „Covidiot“ ist als Meinungsäußerung in der politischen Auseinandersetzung in der Corona-Pandemie nicht strafbar und von der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt.

Die angezeigten Äußerungen bezogen sich auf Teilnehmer einer Demonstration am gleichen Tag in Berlin, die gegen geltende Hygiene-und Abstandsregeln auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der insoweit erlassenen Rechtsverordnungen verstoßen haben.

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