Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf teilte heute – am 4. September 2020 – mit, dass sie in dem Strafverfahren gegen einen bekannten Fußballnationalspieler keine weiteren Auskünfte erteilen kann. Wie es der Zufall will, trendet am gleichen Tag auf twitter der Hashtag #Metzelder.
Anklageerhebung in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen einen ehemaligen Fußballnationalspieler
Vor dem Hintergrund zahlreicher Presseanfragen zu einem Verfahren
gegen einen ehemaligen Fußballnationalspieler sieht sich die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu folgender Mitteilung veranlasst:
In dem fraglichen Verfahren ist am 2. September 2020 Anklage zum
Strafrichter bei dem Amtsgericht Düsseldorf wegen unterschiedlicher
Vergehen erhoben worden.
Unter Berücksichtigung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. August 2020 in einem von dem Angeschuldigten
betriebenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, an dem die
Staatsanwaltschaft Düsseldorf nicht beteiligt gewesen ist, können derzeit weitere Auskünfte, insbesondere über die konkreten Anklagevorwürfe, nicht erteilt werden.
Bis zur Rechtskraft einer eventuellen Verurteilung gilt für den Angeschuldigten die Unschuldsvermutung.