Dokumentiert: Wie der wissenschaftliche Dienst des Bundestags „Antifa“ definiert

Immer wieder wird über den Begriff Antifa diskutiert. Hier mag die Definition der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags hilfreich sein:

… Als Teil dieser Szene werden unter dem Oberbegriff „Antifa“ (Antifaschistische Aktion) in Abgrenzung zum traditionellen Antifaschismus verbreitet Ausprägungen eines autonomen Antifaschismus verstanden.

Wie bereits unter Gliederungspunkt 1 dargelegt, gibt es nicht „die Antifa“ im Sinne einer einheitlichen, bundesweiten Organisation, sondern eine entsprechende, nicht scharf umrissene Szene mit allenfalls einzelnen, dann mutmaßlich vornehmlich lokal begrenzten Gruppierungen.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang darauf, dass … offenbar verschiedene „Antifa“-Gruppen im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ durch die Bundesregierung gefördert wurden. Dies verdeutlicht, dass im Rahmen des Antifa-Spektrums offenbar auch Gruppierungen bestehen, die aus staatlicher Sicht nicht einem kriminellen Betätigungsfeld zugerechnet werden.

Bei der so genannten Antifa handelt es sich nach verbreitetem Verständnis nicht um eine bestimmte, klar umgrenzte Organisation oder Vereinigung, sondern um den Oberbegriff für verschiedene, im Regelfall eher locker strukturierte, ephemere autonome Strömungen der linken bis linksextremen Szene. Vor allem auf lokaler Ebene können auch schärfer umrissene und verstetigte Organisationsstrukturen in Gestalt einzelner Gruppierungen vorhanden sein.

Der gesamte Text ist hier verfügbar.

 

 

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