Hier finden Sie Informationen zum Stromanbieter Stadtwerke Neuruppin GmbH.
Gibt es Stadtwerke Neuruppin GmbH noch?
Ja. Die Stadtwerke Neuruppin sind weiterhin aktiv und vertreiben ihren Strom unter dem Namen RuppinStrom.
Unternehmen und Kontaktdaten
Stadtwerke Neuruppin GmbH
Heinrich-Rau-Straße 3
16816 Neuruppin
Telefon: 03391 5110
Störung: 03391 511-111
Geschäftsführer: Thoralf Uebach
Handelsregister-Nr. 2296, Gerichtsstand Neuruppin
Internetauftritt: swn.de
Angebot
Zum Angebot gehören:
- RuppinStrom basis, die Grundversorgung ohne vertragliche Mindestlaufzeit
- RuppinStrom fix mit Preisgarantie bis zu 12 Monate für alle, die Verträge auf Papier möchten
- RuppinStrom relax für Kunden, die alles online regeln
- RuppinStrom smart und RuppinStrom vario für E-Mobilität und Börsenpreise
Die Stadtwerke bewerben RuppinStrom als 100 Prozent Ökostrom. Nach der Erstlaufzeit verlängert sich RuppinStrom fix automatisch auf unbestimmte Zeit.
Hinweise für Verbraucher
Vergleichen Sie vor einem Wechsel den Gesamtpreis für Ihren Jahresverbrauch aus Arbeits- und Grundpreis und achten Sie auf Laufzeit und Kündigungsfrist.
Seien Sie vorsichtig bei unerwarteten Anrufen oder Besuchen an der Haustür, bei denen nach Zählernummer, Kundennummer oder Bankdaten gefragt wird. Geben Sie solche Daten nur heraus, wenn Sie selbst einen Vertrag abschließen möchten. Bei Verträgen per Telefon oder online haben Sie als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Melden Sie einen Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versorger und notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände. Kümmern Sie sich in der neuen Wohnung nicht um einen Vertrag, beliefert Sie zunächst der örtliche Grundversorger, meist zu höheren Preisen als in einem Sondervertrag.
Halten Sie bei jedem Wechsel und Umzug den Zählerstand mit Datum fest, am besten mit einem Foto. Bewahren Sie Auftragsbestätigung und Preisblatt auf. Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können in Ruhe prüfen, ob ein anderer Tarif günstiger ist.
Gibt es Ärger mit Rechnung, Abschlag oder Belieferung, wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Versorger. Hilft das nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden; das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.
Dynamische Stromtarife geben schwankende Börsenpreise an Sie weiter und setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Sie lohnen sich vor allem, wenn Sie größere Verbräuche wie E-Auto oder Wärmepumpe in günstige Stunden verschieben können. Wer das nicht kann, trägt das Risiko teurer Preisspitzen.
Ändert sich Ihr Verbrauch deutlich, etwa durch neue Geräte, Homeoffice oder mehr Personen im Haushalt, lohnt es sich, den monatlichen Abschlag anpassen zu lassen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung mit der nächsten Jahresrechnung.
Entscheidend ist der Gesamtpreis für Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch, nicht der Arbeitspreis allein. Ein niedriger Preis pro Kilowattstunde kann durch einen hohen Grundpreis aufgezehrt werden. Achten Sie außerdem auf Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und darauf, wie sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit verlängert.
Ihre Erfahrungen
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Stand: 31. Oktober 2026