Hier finden Sie Informationen zum Stromanbieter Stadtwerke Neunburg vorm Wald Strom GmbH.
Gibt es Stadtwerke Neunburg vorm Wald Strom GmbH noch?
Ja. Die Stadtwerke Neunburg vorm Wald Strom GmbH sind weiterhin aktiv und Grundversorger vor Ort.
Unternehmen und Kontaktdaten
Stadtwerke Neunburg vorm Wald Strom GmbH
Bärnhof 2
92431 Neunburg vorm Wald
Telefon: 09672 9208-500
Telefax: 09672 9208-55100
E-Mail: mail@stadtwerke-neunburg.de
Internetauftritt: stadtwerke-neunburg.de
Angebot
Zum Angebot gehören:
- der Tarif für die Grund- und Ersatzversorgung mit Preisblatt ab 01.04.2026
- das Sonderprodukt Sonnenschein Strom im eigenen Netzgebiet
- Sonnenschein Strom auch außerhalb des Netzgebiets
- Heizstrompreise und Stromspartipps
Die Preisblätter für Sonnenschein Strom sind nach Verbrauch bis 1.500 kWh, bis 2.500 kWh und ab 2.500 kWh gestaffelt und gelten jeweils für Ein- und Doppeltarif.
Hinweise für Verbraucher
Vergleichen Sie vor einem Wechsel den Gesamtpreis für Ihren Jahresverbrauch aus Arbeits- und Grundpreis und achten Sie auf Laufzeit und Kündigungsfrist.
Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie. Manche Garantien gelten nur für den Energieanteil, andere zusätzlich für Netzentgelte, und nur wenige für fast alle Bestandteile. Steuern, Abgaben und Umlagen sind häufig ausgenommen. Lesen Sie deshalb genau, was der jeweilige Tarif abdeckt.
Boni senken die Kosten meist nur im ersten Vertragsjahr. Notieren Sie sich deshalb das Ende der Erstlaufzeit und vergleichen Sie rechtzeitig vorher erneut, ob Ihr Tarif noch zu Ihrem Verbrauch passt.
Entscheidend ist der Gesamtpreis für Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch, nicht der Arbeitspreis allein. Ein niedriger Preis pro Kilowattstunde kann durch einen hohen Grundpreis aufgezehrt werden. Achten Sie außerdem auf Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und darauf, wie sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit verlängert.
Halten Sie bei jedem Wechsel und Umzug den Zählerstand mit Datum fest, am besten mit einem Foto. Bewahren Sie Auftragsbestätigung und Preisblatt auf. Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können in Ruhe prüfen, ob ein anderer Tarif günstiger ist.
Melden Sie einen Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versorger und notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände. Kümmern Sie sich in der neuen Wohnung nicht um einen Vertrag, beliefert Sie zunächst der örtliche Grundversorger, meist zu höheren Preisen als in einem Sondervertrag.
Seien Sie vorsichtig bei unerwarteten Anrufen oder Besuchen an der Haustür, bei denen nach Zählernummer, Kundennummer oder Bankdaten gefragt wird. Geben Sie solche Daten nur heraus, wenn Sie selbst einen Vertrag abschließen möchten. Bei Verträgen per Telefon oder online haben Sie als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Prüfen Sie die Jahresabrechnung Position für Position: Abrechnungszeitraum, Zählerstände, Preise und bereits gezahlte Abschläge. Fällt Ihnen ein Fehler auf, widersprechen Sie schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf.
Ihre Erfahrungen
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Alle Anbieter im Überblick: Liste der Stromanbieter in Deutschland
Stand: 31. Oktober 2026