Der Stromanbieter Hansa Strom der JES AG ist nicht mehr aktiv: Zum Ende des Jahres 2023 hat die JES AG den Vertrieb von und die Versorgung mit Strom eingestellt.
Gibt es Hansa Strom (JES AG) noch?
Nein. Zum Ende des Jahres 2023 hat die JES AG den Vertrieb von und die Versorgung mit Strom eingestellt. Davon waren auch die Kunden von Hansa Strom betroffen. Die Stromversorgung der betreffenden Verbraucher wurde laut JES automatisch von den örtlichen Grundversorgern übernommen. Unter hansastrom.de erscheint heute nur noch eine Standardseite des Servers.
Unternehmen und Kontaktdaten
JES AG
Die Marke Hansa Strom ist nicht mehr am Markt.
Internetauftritt: Mitteilung der JES.Group
Angebot
Was heute gilt:
- kein Stromvertrieb der JES AG seit Ende 2023
- Übernahme durch die örtlichen Grundversorger
- Gutschrift gegen Vorlage eines Nachweises bei kündigungsbedingten Nachteilen
- Fokus auf PV und Wärmepumpen
Prüfen Sie, ob Sie noch in der teureren Grundversorgung sind, und wechseln Sie gegebenenfalls in einen Sondervertrag.
Hinweise für Verbraucher
Vergleichen Sie vor einem Wechsel den Gesamtpreis für Ihren Jahresverbrauch aus Arbeits- und Grundpreis und achten Sie auf Laufzeit und Kündigungsfrist.
Boni senken die Kosten meist nur im ersten Vertragsjahr. Notieren Sie sich deshalb das Ende der Erstlaufzeit und vergleichen Sie rechtzeitig vorher erneut, ob Ihr Tarif noch zu Ihrem Verbrauch passt.
Entscheidend ist der Gesamtpreis für Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch, nicht der Arbeitspreis allein. Ein niedriger Preis pro Kilowattstunde kann durch einen hohen Grundpreis aufgezehrt werden. Achten Sie außerdem auf Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und darauf, wie sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit verlängert.
Seien Sie vorsichtig bei unerwarteten Anrufen oder Besuchen an der Haustür, bei denen nach Zählernummer, Kundennummer oder Bankdaten gefragt wird. Geben Sie solche Daten nur heraus, wenn Sie selbst einen Vertrag abschließen möchten. Bei Verträgen per Telefon oder online haben Sie als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Ändert sich Ihr Verbrauch deutlich, etwa durch neue Geräte, Homeoffice oder mehr Personen im Haushalt, lohnt es sich, den monatlichen Abschlag anpassen zu lassen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung mit der nächsten Jahresrechnung.
Halten Sie bei jedem Wechsel und Umzug den Zählerstand mit Datum fest, am besten mit einem Foto. Bewahren Sie Auftragsbestätigung und Preisblatt auf. Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können in Ruhe prüfen, ob ein anderer Tarif günstiger ist.
Melden Sie einen Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versorger und notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände. Kümmern Sie sich in der neuen Wohnung nicht um einen Vertrag, beliefert Sie zunächst der örtliche Grundversorger, meist zu höheren Preisen als in einem Sondervertrag.
Ihre Erfahrungen
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Stand: 31. Oktober 2026