Meinung: Über die Spritpreisbremse und den Mietendeckel

Viele, die den Mietendeckel ablehnen, haben kein Problem mit Spritpreisbremse oder Tankrabatt.

Dieser tweet von erntete einiges an Widerspruch – ich würde Äpfel mit Birnen verwechseln, würde die Steuerarten dahinter nicht verstehen etc. etc. Angemerkt sei noch, dass der Widerspruch überwiegend aus der Ecke kam, die den Mietendeckel ablehnen, aber kein Problem mit der Spritpreisbremse oder dem Tankrabatt haben, aber das nur am Rande.

Interessant ist weiter, dass ich damit inhaltlich weder zum Tankrabatt noch zur Spritpreisbremse äußere und zu meiner Haltung dazu aber wild spekuliert wird….

Tatsächlich lehne ich sowohl einen Tankrabatt oder eine Spritpreisbremse einerseits und einen Mietendeckel andererseits ab. Warum aber?

Schauen wir zunächst auf den Spritpreis. Bei diesem schlägt der Staat die Energiesteuer – fka Mineralölsteuer – drauf, seit 2021 die CO2 Abgabe und dann auf alles noch die 19% Mehrwertsteuer. Die Energiesteuer auf einen Liter Benzin ist übrigens seit fast 20 Jahren unverändert bei 65,45 Cent, die CO2 Abgabe liegt bei 7,2 Cent je Liter.  Bei einem Bruttopreis für einen Liter Benzin an der Tankstelle von 2,16 Euro gehen also rund 1,07 Euro an den Staat.

Anders als beim Spritpreis fallen natürlich bei der Wohnraummiete idR keine indirekten Steuern an. Dass im Hintergrund natürlich zahlreiche Steuern, Abgaben, Abschreibungsmöglichkeiten, Förderprogramme etc. etc. in den Mietzins hineinspielen, die teilweise den Vermieter belasten, ihm teilweise entgegenkommen, soll hier nicht weiter interessieren.

Letztlich unterliegen aber sowohl der Spritpreis als auch der mögliche Mietzins bei Neuvermietungen – § 558 BGB interessiert dabei nicht – im wesentlichen dem Markt. Wieviel Miete der Vermieter für den Quadratmeter verlangen kann, hängt von vielen Faktoren ab: Zustand der Wohnung, Ort, Lage, Zuschnitt… Und auch was der Liter Treibstoff über den staatlichen Anteil hinaus kostet, hängt von vielen Faktoren ab: vom Rohölpreis, möglichen Veredlungen des Kraftstoffs (V-Power…) und auch von der Lage der Tankstelle etc. etc.

Ein Tankrabatt oder eine Spritpreisbremse ist ein Eingriff in die marktgeregelte Preisfindung, genau so, wie es ein Mietendeckel bei Neuvermietungen ist.  Solch einen Eingriff bei dem einen Sachverhalt zu fordern und bei dem anderen anderen abzulehnen, ist inkonsequent.

Dass im Spritpreis – wie bei nahezu allen verkauften Waren und Dienstleistungen – ein mehr oder weniger hoher staatlicher indirekter Steueranteil steckt, ist kein Grund, dies anders zu sehen, insbesondere, da der größte Anteil, nämlich die Energiesteuer und die CO2 Abgabe, ja fix sind.

Und gerade Modelle einer Spritpreisbremse, die z.B. dafür sorgen sollen, dass der Preis nicht über 2 Euro je Liter steigt, wären ein beispielloser Markteingriff und würden bei bestimmten Marktentwicklungen zudem zu absurden Ergebnissen führen – nämlich im Extremfall dazu, dass der Staat den Spritpreis entweder über seinen Steueranteil hinaus subventioniert oder die Einnahmen der Tankstellenbetreiber beschneidet.

Noch weniger sachgerecht erscheint eine Spritpreisbremse unter dem Gesichtspunkt, dass der durchschnittliche Deutsche 1960 noch 16 Minuten für einen Liter Sprit arbeiten musste, 2021 nur 4,9 Minuten und jetzt selbst bei den hohen Preisen nur ca. 6,6 Minuten. Entsprechende Forderungen sind einfach nur populistisch.

Es soll natürlich nicht verkannt werden, dass höhere Spritpreise einerseits einkommensschwache Gruppen besonders belasten und generell auch zu höheren Preisen anderer Konsumgüter führen. Hier aber pauschal mit dem Tankrabatt entgegen zu wirken, wäre nicht sachgerecht und würde zu neuen Ungerechtigkeiten führen. Vielmehr sollte hier allgemein über andere an das Einkommen geknüpfte und nicht zweckgebundene Methoden ein Ausgleich geschaffen werden, wenn es denn politisch notwendig erscheint.

Zum Schluss möchte ich noch auf eine hin und wieder – auf den ersten Blick tatsächlich schlüssige – Argumentation gegen meine Sichtweise eingehen: Sowohl die Energiesteuer sei ein staatlicher Eingriff, der Mietendeckel ebenso. Beides sei daher abzulehnen. Grundsätzlich stimmt das, dann müsste man aber auch alle staatlichen Eingriffe über Steuern ablehnen.

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