Welche Einschränkungen sind bei russischem Kriegsrecht möglich?

Was ist die Rechtsgrundlage für russisches Kriegsrecht?

Rechtsgrundlage für das Kriegsrecht ist das Bundesverfassungsgesetz vom 30.01.2002 N 1-FKZ  „Über das Kriegsrecht“.

Kriegsrecht ist nach Artikel 1 desselben „eine besondere Rechtsordnung, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation oder in ihren einzelnen Gebieten gemäß der Verfassung der Russischen Föderation vom Präsidenten der Russischen Föderation im Falle einer Aggression gegen die Russische Föderation oder einer unmittelbaren Androhung einer Aggression eingeführt wird. Zweck der Einführung des Kriegsrechts ist es, die Voraussetzungen für die Abwehr oder Verhütung einer Aggression gegen die Russische Föderation zu schaffen.“

Welche Beschränkungen sind möglich?

Folgende Beschränkungen sind im Rahmen des russischen Kriegsrechts möglich:

  • Sonderbetrieb kritischer Infrastrukturen und gefährlicher Anlagen;
  • Evakuierung von wichtigen Objekten und Personen;
  • Verstärkung des Schutzes der öffentlichen Ordnung, kritischer Infrastrukturen und anderer wichtiger Einrichtungen;
  • Beschränkung der Ein- und Ausreise und der Bewegungsfreiheit,
  • Durchsuchung, Beschränkung der Wahl des Wohnsitzes;
  • Ausgangssperre;
  • Militärische Zensur auf dem Gebiet der Kommunikation;
  • Erhöhte Geheimhaltung in staatlichen und lokalen Behörden;
  • Einschränkung des Verkaufs von Waffen, gefährlichen Stoffen, Drogen, Medikamenten und Alkohol, deren vorübergehender Entzug bei den Bürgern;
  • Verbot von Kundgebungen und Streiks;
  • Verbot von öffentlichen, internationalen oder ausländischen Organisationen, die die Sicherheit des Landes untergraben;
  • Zwangsarbeit für Verteidigungszwecke, zur Wiederherstellung zerstörter Einrichtungen und zur Bekämpfung von Bränden und Epidemien;
  • Beschlagnahmung von Privateigentum mit anschließender Entschädigung;
  • Internierung von unzuverlässigen Bürgern und Bürgern von Aggressorländern (gilt nur direkt im Falle einer Aggression und zur Verhinderung von Aufständen).
  • Präsidentschaftswahlen können während der Geltung von Kriegsrecht nicht abgehalten werden, ebenso wie Wahlen zur Staatsduma, Wahlen in lokalen Selbstverwaltungsorganen und Referenden.

Weitere Beschränkungen, die auch dann verhängt werden können, wenn das Kriegsrecht nicht gilt:

  • Beschränkung der wirtschaftlichen Tätigkeit, einschließlich des Vermögensumschlags;
  • Beschränkung der Suche und Verbreitung von Informationen;
  • Änderung der Eigentumsverhältnisse von Organisationen;
  • Änderung der Arbeitszeiten. Abschaffung des Systems der freiwilligen Beschäftigung und Einführung der Wehrpflicht (obligatorisch für alle Bürger über 14 Jahre)

Wann kann russisches Kriegsrecht verhängt werden?

Es kann insbesondere in folgenden Fällen verhängt werden:

  • Invasion oder Angriff der Streitkräfte eines ausländischen Staates (Staatengruppe) in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, jede militärische Besetzung des Territoriums der Russischen Föderation infolge einer solchen Invasion oder eines solchen Angriffs oder eine Annexion des Territoriums der Russischen Föderation oder eines Teils davon unter Anwendung von Waffengewalt;
  • Bombardierung des Territoriums der Russischen Föderation durch die Streitkräfte eines ausländischen Staates (Staatengruppe) oder Der Einsatz von Waffen durch einen ausländischen Staat (Staatengruppe) gegen die Russische Föderation;
  • Blockade der Häfen oder Küsten der Russischen Föderation durch die Streitkräfte eines ausländischen Staates (Staatengruppe);
  • Angriff der Streitkräfte eines ausländischen Staates (Staatengruppe) auf die Streitkräfte der Russischen Föderation oder andere Truppen, unabhängig vom Ort ihres Einsatzes;
  • Handlungen eines ausländischen Staates (Staatengruppe), die die Nutzung seines Territoriums durch einen anderen Staat (Staatengruppe) erlauben (erlauben), um eine Aggressionshandlung gegen die Russische Föderation zu begehen;
  • Entsendung bewaffneter Banden, Gruppen, irregulärer Kräfte oder Söldner durch einen ausländischen Staat (Staatengruppe) durch einen ausländischen Staat (Staatengruppe), die Handlungen der Anwendung von Waffengewalt gegen die Russische Föderation durchführen, was den in diesem Absatz genannten Aggressionshandlungen gleichkommt.
  • Andere Aggressionshandlungen gegen die Souveränität, politische Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit der Russischen Föderation,