Hier finden Sie Informationen zum Stromanbieter Überlandwerk Leinetal GmbH.
Gibt es Überlandwerk Leinetal GmbH noch?
Ja. Das Überlandwerk Leinetal (ÜWL) ist weiterhin aktiv. Seit über 100 Jahren beliefert es nach eigenen Angaben Kunden im und rund um das Leinebergland mit Strom.
Unternehmen und Kontaktdaten
Überlandwerk Leinetal GmbH
31028 Gronau (Leine)
Geschäftsführer: Hinrich Beckmann, Markus Königshofen
Amtsgericht Hildesheim, HRB 15043
Internetauftritt: uewl.de
Angebot
Das ÜWL bietet laut Website unter anderem:
- Ökostromprodukte für Privatkunden
- Strom für Geschäftskunden
- Erdgas
- Wasser aus der Region
Privatkunden bekommen beim ÜWL nach eigenen Angaben ausschließlich Ökostromprodukte. Beliefert werden auch Kunden außerhalb des eigenen Netzgebiets.
Hinweise für Verbraucher
Das ÜWL warnt aktuell vor unseriösen Haustürgeschäften im Versorgungsgebiet. Schließen Sie an der Haustür keinen Vertrag ab und geben Sie keine Zählerdaten heraus.
Halten Sie bei jedem Wechsel und Umzug den Zählerstand mit Datum fest, am besten mit einem Foto. Bewahren Sie Auftragsbestätigung und Preisblatt auf. Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können in Ruhe prüfen, ob ein anderer Tarif günstiger ist.
Ändert sich Ihr Verbrauch deutlich, etwa durch neue Geräte, Homeoffice oder mehr Personen im Haushalt, lohnt es sich, den monatlichen Abschlag anpassen zu lassen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung mit der nächsten Jahresrechnung.
Dynamische Stromtarife geben schwankende Börsenpreise an Sie weiter und setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Sie lohnen sich vor allem, wenn Sie größere Verbräuche wie E-Auto oder Wärmepumpe in günstige Stunden verschieben können. Wer das nicht kann, trägt das Risiko teurer Preisspitzen.
Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie. Manche Garantien gelten nur für den Energieanteil, andere zusätzlich für Netzentgelte, und nur wenige für fast alle Bestandteile. Steuern, Abgaben und Umlagen sind häufig ausgenommen. Lesen Sie deshalb genau, was der jeweilige Tarif abdeckt.
Prüfen Sie die Jahresabrechnung Position für Position: Abrechnungszeitraum, Zählerstände, Preise und bereits gezahlte Abschläge. Fällt Ihnen ein Fehler auf, widersprechen Sie schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf.
Gibt es Ärger mit Rechnung, Abschlag oder Belieferung, wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Versorger. Hilft das nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden; das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.
Melden Sie einen Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versorger und notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände. Kümmern Sie sich in der neuen Wohnung nicht um einen Vertrag, beliefert Sie zunächst der örtliche Grundversorger, meist zu höheren Preisen als in einem Sondervertrag.
Seien Sie vorsichtig bei unerwarteten Anrufen oder Besuchen an der Haustür, bei denen nach Zählernummer, Kundennummer oder Bankdaten gefragt wird. Geben Sie solche Daten nur heraus, wenn Sie selbst einen Vertrag abschließen möchten. Bei Verträgen per Telefon oder online haben Sie als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Ihre Erfahrungen
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Stand: 31. Oktober 2026