Stromanbieter: SWN Stadtwerke Neustadt GmbH

Hier finden Sie Informationen zum Stromanbieter SWN Stadtwerke Neustadt GmbH.

Gibt es SWN Stadtwerke Neustadt GmbH noch?

Ja. Die SWN Stadtwerke Neustadt GmbH in Neustadt bei Coburg sind weiterhin aktiv und bieten Haushaltsstrom sowie Heizstrom- und Wärmepumpentarife an.

Unternehmen und Kontaktdaten

SWN Stadtwerke Neustadt GmbH
Dieselstraße 5
96465 Neustadt bei Coburg

Telefon: 09568 852-0

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Armin Münzenberger

Internetauftritt: swn-nec.de

Angebot

Zu den Stromprodukten der SWN gehören unter anderem:

  • SWN S+ als Haushaltsstromtarif
  • SWN S+ fix 26-27 mit festem Preis für den Lieferzeitraum
  • H+ für Heizstrom und Wärmepumpen, mit gemeinsamer oder getrennter Messung
  • ein dynamischer Stromtarif

Laut SWN übernimmt der Versorger beim Wechsel die Kündigung beim bisherigen Lieferanten. Beraten wird persönlich im Kundencenter in der Dieselstraße 5.

Hinweise für Verbraucher

Die Stadtwerke Neustadt haben in einer Pressemitteilung auf Postsendungen der DMG Deutsche Messwesen GmbH hingewiesen. Wenn Sie Schreiben eines fremden Messstellenbetreibers erhalten, fragen Sie vor einer Unterschrift bei den Stadtwerken nach.

Ändert sich Ihr Verbrauch deutlich, etwa durch neue Geräte, Homeoffice oder mehr Personen im Haushalt, lohnt es sich, den monatlichen Abschlag anpassen zu lassen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung mit der nächsten Jahresrechnung.

Dynamische Stromtarife geben schwankende Börsenpreise an Sie weiter und setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Sie lohnen sich vor allem, wenn Sie größere Verbräuche wie E-Auto oder Wärmepumpe in günstige Stunden verschieben können. Wer das nicht kann, trägt das Risiko teurer Preisspitzen.

Gibt es Ärger mit Rechnung, Abschlag oder Belieferung, wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Versorger. Hilft das nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden; das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

Boni senken die Kosten meist nur im ersten Vertragsjahr. Notieren Sie sich deshalb das Ende der Erstlaufzeit und vergleichen Sie rechtzeitig vorher erneut, ob Ihr Tarif noch zu Ihrem Verbrauch passt.

Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie. Manche Garantien gelten nur für den Energieanteil, andere zusätzlich für Netzentgelte, und nur wenige für fast alle Bestandteile. Steuern, Abgaben und Umlagen sind häufig ausgenommen. Lesen Sie deshalb genau, was der jeweilige Tarif abdeckt.

Prüfen Sie die Jahresabrechnung Position für Position: Abrechnungszeitraum, Zählerstände, Preise und bereits gezahlte Abschläge. Fällt Ihnen ein Fehler auf, widersprechen Sie schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf.

Halten Sie bei jedem Wechsel und Umzug den Zählerstand mit Datum fest, am besten mit einem Foto. Bewahren Sie Auftragsbestätigung und Preisblatt auf. Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können in Ruhe prüfen, ob ein anderer Tarif günstiger ist.

Melden Sie einen Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versorger und notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände. Kümmern Sie sich in der neuen Wohnung nicht um einen Vertrag, beliefert Sie zunächst der örtliche Grundversorger, meist zu höheren Preisen als in einem Sondervertrag.

Ihre Erfahrungen

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Stand: 31. Oktober 2026

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