Hier finden Sie Informationen zum Stromanbieter SVH Stromversorgung Haar GmbH.
Gibt es SVH Stromversorgung Haar GmbH noch?
Ja. Die SVH Stromversorgung Haar GmbH ist als Teil der Stadtwerke Haar weiterhin aktiv und liefert Strom aus Wasserkraft für Haar und die Region.
Unternehmen und Kontaktdaten
SVH Stromversorgung Haar GmbH
Blumenstraße 3
85540 Haar
Telefon: +49 (0) 89/456 991 – 60
Telefax: +49 (0) 89/456 991 – 71
Geschäftsführer: Rainer Mendel und Johann Blank
Internetauftritt: haar24.com
Angebot
Im Stromangebot der Stadtwerke Haar finden sich unter anderem:
- STROM uno für Kunden im Stadtgebiet Haar
- STROM uno Region für Orte außerhalb von Haar
- Strom uno dynamisch
- Strom-Grundversorgung und Ersatzversorgung für Haushaltskunden
Der Strom wird laut SVH in Wasserkraftanlagen der europäischen Alpenregion erzeugt, ohne Aufpreis gegenüber einem herkömmlichen Tarif.
Hinweise für Verbraucher
Den Vertrag können Sie online abschließen, kündigen oder widerrufen. Wohnen Sie außerhalb von Haar, achten Sie darauf, den Tarif STROM uno Region zu wählen.
Ändert sich Ihr Verbrauch deutlich, etwa durch neue Geräte, Homeoffice oder mehr Personen im Haushalt, lohnt es sich, den monatlichen Abschlag anpassen zu lassen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung mit der nächsten Jahresrechnung.
Dynamische Stromtarife geben schwankende Börsenpreise an Sie weiter und setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Sie lohnen sich vor allem, wenn Sie größere Verbräuche wie E-Auto oder Wärmepumpe in günstige Stunden verschieben können. Wer das nicht kann, trägt das Risiko teurer Preisspitzen.
Gibt es Ärger mit Rechnung, Abschlag oder Belieferung, wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Versorger. Hilft das nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden; das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.
Boni senken die Kosten meist nur im ersten Vertragsjahr. Notieren Sie sich deshalb das Ende der Erstlaufzeit und vergleichen Sie rechtzeitig vorher erneut, ob Ihr Tarif noch zu Ihrem Verbrauch passt.
Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie. Manche Garantien gelten nur für den Energieanteil, andere zusätzlich für Netzentgelte, und nur wenige für fast alle Bestandteile. Steuern, Abgaben und Umlagen sind häufig ausgenommen. Lesen Sie deshalb genau, was der jeweilige Tarif abdeckt.
Prüfen Sie die Jahresabrechnung Position für Position: Abrechnungszeitraum, Zählerstände, Preise und bereits gezahlte Abschläge. Fällt Ihnen ein Fehler auf, widersprechen Sie schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf.
Halten Sie bei jedem Wechsel und Umzug den Zählerstand mit Datum fest, am besten mit einem Foto. Bewahren Sie Auftragsbestätigung und Preisblatt auf. Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können in Ruhe prüfen, ob ein anderer Tarif günstiger ist.
Melden Sie einen Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versorger und notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände. Kümmern Sie sich in der neuen Wohnung nicht um einen Vertrag, beliefert Sie zunächst der örtliche Grundversorger, meist zu höheren Preisen als in einem Sondervertrag.
Ihre Erfahrungen
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Stand: 31. Oktober 2026