Hier finden Sie Informationen zum Stromanbieter Stadtwerke Witten GmbH.
Gibt es Stadtwerke Witten GmbH noch?
Ja. Die Stadtwerke Witten GmbH sind weiterhin der örtliche Energieversorger in Witten und bieten dort auch die Grundversorgung an. Nach eigenen Angaben investieren sie in die Region, schaffen Jobs und treiben die Energiewende voran. Hinweise auf eine Insolvenz oder einen Marktaustritt haben wir nicht gefunden.
Unternehmen und Kontaktdaten
Stadtwerke Witten GmbH
Westfalenstraße 18-20
58455 Witten
Telefon: 02302 91 73 0
E-Mail: info@stadtwerke-witten.de
Geschäftsführer: Andreas Schumski
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Bürgermeister Dirk Leistner
Handelsregister: Amtsgericht Bochum, HRB 8706
Aufsichtsbehörde: Regulierungskammer Nordrhein-Westfalen
Internetauftritt: stadtwerke-witten.de
Angebot
Auf der Stromseite nennen die Stadtwerke Witten drei Varianten unter dem Namen „Unser Strom.“:
- Stadtwerke Plus: Vorteilstarif für Haushalte und Gewerbe mit Fixpreis bis Jahresende
- Stadtwerke Plus Ökostrom: Ökostrom zu 100 % aus deutschen Anlagen, ebenfalls mit Fixpreis bis Jahresende
- Stadtwerke Basis: die Grundversorgung mit unbegrenzter Laufzeit, 14-tägig kündbar
- außerdem Heiz- und Wärmestrom sowie Solarstrom und Photovoltaik
Der Ökostromtarif richtet sich an Haushalte und Gewerbe in Witten; die erneuerbare Herkunft ist laut Website durch Herkunftsnachweise beim Umweltbundesamt garantiert. Verträge, Abschläge und Zählerstände lassen sich im Online-Kundencenter verwalten.
Hinweise für Verbraucher
Ein „Fixpreis bis Jahresende“ bedeutet: Je später im Jahr Sie abschließen, desto kürzer ist die Preissicherheit.
Melden Sie einen Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versorger und notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände. Kümmern Sie sich in der neuen Wohnung nicht um einen Vertrag, beliefert Sie zunächst der örtliche Grundversorger, meist zu höheren Preisen als in einem Sondervertrag.
Halten Sie bei jedem Wechsel und Umzug den Zählerstand mit Datum fest, am besten mit einem Foto. Bewahren Sie Auftragsbestätigung und Preisblatt auf. Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können in Ruhe prüfen, ob ein anderer Tarif günstiger ist.
Ändert sich Ihr Verbrauch deutlich, etwa durch neue Geräte, Homeoffice oder mehr Personen im Haushalt, lohnt es sich, den monatlichen Abschlag anpassen zu lassen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung mit der nächsten Jahresrechnung.
Prüfen Sie die Jahresabrechnung Position für Position: Abrechnungszeitraum, Zählerstände, Preise und bereits gezahlte Abschläge. Fällt Ihnen ein Fehler auf, widersprechen Sie schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf.
Gibt es Ärger mit Rechnung, Abschlag oder Belieferung, wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Versorger. Hilft das nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden; das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.
Dynamische Stromtarife geben schwankende Börsenpreise an Sie weiter und setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Sie lohnen sich vor allem, wenn Sie größere Verbräuche wie E-Auto oder Wärmepumpe in günstige Stunden verschieben können. Wer das nicht kann, trägt das Risiko teurer Preisspitzen.
Ihre Erfahrungen
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Stand: 31. Oktober 2026