Stromanbieter: Stadtwerke Wesel GmbH

Hier finden Sie Informationen zum Stromanbieter Stadtwerke Wesel GmbH.

Gibt es Stadtwerke Wesel GmbH noch?

Ja. Die Stadtwerke Wesel GmbH (SWW) sind weiterhin aktiv. Nach eigenen Angaben liefern sie 100 % Ökostrom. Hinweise auf eine Insolvenz oder einen Marktaustritt haben wir nicht gefunden.

Unternehmen und Kontaktdaten

Stadtwerke Wesel GmbH
Emmericher Str. 11 – 29
46485 Wesel

Telefon: 0281 9660-0
E-Mail: sww@stadtwerke-wesel.de

Geschäftsführer: Rainer Hegmann
Aufsichtsratsvorsitzender: Frank Schulten
Handelsregister: Amtsgericht Duisburg, HRB 10535

Internetauftritt: stadtwerke-wesel.de

Angebot

Auf der Stromseite vergleichen die Stadtwerke Wesel ihre Tarife direkt:

  • Stadtwerke Online Strom: für alle ohne Papierkram; Laufzeit und Preisgarantie bis 31.12.2026, danach unbefristet, Kündigungsfrist ein Monat
  • Stadtwerke Stabil Strom: Laufzeit und Preisgarantie bis 31.12.2027, danach unbefristet, Kündigungsfrist ein Monat
  • Stadtwerke Zuhause Strom: Laufzeit und Preisgarantie bis 31.12.2026
  • Stadtwerke Klassik Strom: ein Monat Laufzeit, Kündigungsfrist 14 Werktage zum Monatsende, keine Preisgarantie
  • ein dynamischer Stromtarif für intelligente Messsysteme sowie Stadtwerke Wärmepumpenstrom

Die Preisgarantien beim Online-, Zuhause- und Stabil-Tarif laufen jeweils zu einem festen Datum aus, nicht nach einer festen Zahl von Monaten.

Hinweise für Verbraucher

Wer jetzt einen Tarif mit Garantie bis 31.12.2026 abschließt, hat nur noch rund zwei Monate Preissicherheit. Der Stabil-Tarif sichert bis Ende 2027.

Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie. Manche Garantien gelten nur für den Energieanteil, andere zusätzlich für Netzentgelte, und nur wenige für fast alle Bestandteile. Steuern, Abgaben und Umlagen sind häufig ausgenommen. Lesen Sie deshalb genau, was der jeweilige Tarif abdeckt.

Boni senken die Kosten meist nur im ersten Vertragsjahr. Notieren Sie sich deshalb das Ende der Erstlaufzeit und vergleichen Sie rechtzeitig vorher erneut, ob Ihr Tarif noch zu Ihrem Verbrauch passt.

Entscheidend ist der Gesamtpreis für Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch, nicht der Arbeitspreis allein. Ein niedriger Preis pro Kilowattstunde kann durch einen hohen Grundpreis aufgezehrt werden. Achten Sie außerdem auf Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und darauf, wie sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit verlängert.

Halten Sie bei jedem Wechsel und Umzug den Zählerstand mit Datum fest, am besten mit einem Foto. Bewahren Sie Auftragsbestätigung und Preisblatt auf. Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können in Ruhe prüfen, ob ein anderer Tarif günstiger ist.

Melden Sie einen Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versorger und notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände. Kümmern Sie sich in der neuen Wohnung nicht um einen Vertrag, beliefert Sie zunächst der örtliche Grundversorger, meist zu höheren Preisen als in einem Sondervertrag.

Seien Sie vorsichtig bei unerwarteten Anrufen oder Besuchen an der Haustür, bei denen nach Zählernummer, Kundennummer oder Bankdaten gefragt wird. Geben Sie solche Daten nur heraus, wenn Sie selbst einen Vertrag abschließen möchten. Bei Verträgen per Telefon oder online haben Sie als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Ihre Erfahrungen

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Stand: 31. Oktober 2026

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