Stromanbieter: Stadtwerke Weinheim GmbH

Hier finden Sie Informationen zum Stromanbieter Stadtwerke Weinheim GmbH.

Gibt es Stadtwerke Weinheim GmbH noch?

Ja. Die Stadtwerke Weinheim GmbH sind weiterhin Stromanbieter vor Ort und versorgen Weinheim und die Region mit Strom, Gas und Wasser. Hinweise auf eine Insolvenz oder einen Marktaustritt haben wir nicht gefunden.

Unternehmen und Kontaktdaten

Stadtwerke Weinheim GmbH
Breitwieserweg 5
69469 Weinheim

Telefon: 06201 106-0, Kundenzentrum 06201 106-301
E-Mail: sww@sww.de

Geschäftsführer: Alexander Skrobuszynski
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Michael Möslang
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, HRB 43 2556

Internetauftritt: sww.de

Angebot

Die Stromprodukte tragen den Namen „Woinemer“, also Weinheimer:

  • Woinemer Strom
  • Woinemer öko-logisch
  • Woinemer SteuerBar
  • Woinemer Dynamisch
  • Woinergy und Woinergy Business sowie Grund- und Ersatzversorgung, Wärmepumpen- und Nachtspeichertarife

Für mindestens einen Tarif nennt die Website eine Erstlaufzeit von nur einem Belieferungsmonat. Die Preise sind im Tarifrechner in Cent pro kWh brutto angegeben, getrennt für Eintarif- und Zweitarifzähler.

Hinweise für Verbraucher

Die Stadtwerke Weinheim warnen aktuell vor einer Betrugsmasche: Anrufer geben sich als Mitarbeiter der Stadtwerke aus, um Kundendaten zu erfragen. Außerdem verteilt laut Stadtwerken die Deutsche Messwesen Werbung für kostenlose Smart-Meter-Installationen; das sei ein reines Werbeschreiben, es bestehe kein Handlungsbedarf.

Seien Sie vorsichtig bei unerwarteten Anrufen oder Besuchen an der Haustür, bei denen nach Zählernummer, Kundennummer oder Bankdaten gefragt wird. Geben Sie solche Daten nur heraus, wenn Sie selbst einen Vertrag abschließen möchten. Bei Verträgen per Telefon oder online haben Sie als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Melden Sie einen Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versorger und notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände. Kümmern Sie sich in der neuen Wohnung nicht um einen Vertrag, beliefert Sie zunächst der örtliche Grundversorger, meist zu höheren Preisen als in einem Sondervertrag.

Halten Sie bei jedem Wechsel und Umzug den Zählerstand mit Datum fest, am besten mit einem Foto. Bewahren Sie Auftragsbestätigung und Preisblatt auf. Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können in Ruhe prüfen, ob ein anderer Tarif günstiger ist.

Gibt es Ärger mit Rechnung, Abschlag oder Belieferung, wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Versorger. Hilft das nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden; das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

Dynamische Stromtarife geben schwankende Börsenpreise an Sie weiter und setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Sie lohnen sich vor allem, wenn Sie größere Verbräuche wie E-Auto oder Wärmepumpe in günstige Stunden verschieben können. Wer das nicht kann, trägt das Risiko teurer Preisspitzen.

Ändert sich Ihr Verbrauch deutlich, etwa durch neue Geräte, Homeoffice oder mehr Personen im Haushalt, lohnt es sich, den monatlichen Abschlag anpassen zu lassen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung mit der nächsten Jahresrechnung.

Ihre Erfahrungen

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Stand: 31. Oktober 2026

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