Stromanbieter: Stadtwerke Rottenburg am Neckar GmbH

Hier finden Sie Informationen zum Stromanbieter Stadtwerke Rottenburg am Neckar GmbH.

Gibt es Stadtwerke Rottenburg am Neckar GmbH noch?

Ja. Die Stadtwerke Rottenburg am Neckar GmbH sind weiterhin aktiv und Grundversorger in der Kernstadt Rottenburg.

Unternehmen und Kontaktdaten

Stadtwerke Rottenburg am Neckar GmbH
Siebenlindenstraße 19
72108 Rottenburg am Neckar

Telefon: 07472 933-0
Kundenservice: 07472 933-144
Störung Strom: 07472 933-100
E-Mail: kundenservice@sw-rottenburg.de

Internetauftritt: sw-rottenburg.de

Angebot

Preise ab 01.01.2026:

  • rostrom basis (Grundversorgung): 37,49 ct/kWh brutto, Grundpreis 19,18 Euro im Monat
  • Zweitarifzähler: HT 37,49 ct, NT 35,99 ct, 21,50 Euro im Monat
  • dynamischer Stromtarif mit 100 % Ökostrom, monatlich kündbar, intelligentes Messsystem nötig

Die Stadtwerke bestehen nach eigenen Angaben seit 159 Jahren.

Hinweise für Verbraucher

Vergleichen Sie vor einem Wechsel den Gesamtpreis für Ihren Jahresverbrauch aus Arbeits- und Grundpreis und achten Sie auf Laufzeit und Kündigungsfrist.

Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie. Manche Garantien gelten nur für den Energieanteil, andere zusätzlich für Netzentgelte, und nur wenige für fast alle Bestandteile. Steuern, Abgaben und Umlagen sind häufig ausgenommen. Lesen Sie deshalb genau, was der jeweilige Tarif abdeckt.

Boni senken die Kosten meist nur im ersten Vertragsjahr. Notieren Sie sich deshalb das Ende der Erstlaufzeit und vergleichen Sie rechtzeitig vorher erneut, ob Ihr Tarif noch zu Ihrem Verbrauch passt.

Entscheidend ist der Gesamtpreis für Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch, nicht der Arbeitspreis allein. Ein niedriger Preis pro Kilowattstunde kann durch einen hohen Grundpreis aufgezehrt werden. Achten Sie außerdem auf Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und darauf, wie sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit verlängert.

Halten Sie bei jedem Wechsel und Umzug den Zählerstand mit Datum fest, am besten mit einem Foto. Bewahren Sie Auftragsbestätigung und Preisblatt auf. Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können in Ruhe prüfen, ob ein anderer Tarif günstiger ist.

Melden Sie einen Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versorger und notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände. Kümmern Sie sich in der neuen Wohnung nicht um einen Vertrag, beliefert Sie zunächst der örtliche Grundversorger, meist zu höheren Preisen als in einem Sondervertrag.

Seien Sie vorsichtig bei unerwarteten Anrufen oder Besuchen an der Haustür, bei denen nach Zählernummer, Kundennummer oder Bankdaten gefragt wird. Geben Sie solche Daten nur heraus, wenn Sie selbst einen Vertrag abschließen möchten. Bei Verträgen per Telefon oder online haben Sie als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Prüfen Sie die Jahresabrechnung Position für Position: Abrechnungszeitraum, Zählerstände, Preise und bereits gezahlte Abschläge. Fällt Ihnen ein Fehler auf, widersprechen Sie schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf.

Gibt es Ärger mit Rechnung, Abschlag oder Belieferung, wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Versorger. Hilft das nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden; das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

Ihre Erfahrungen

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Stand: 31. Oktober 2026

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