Hier finden Sie Informationen zum Stromanbieter Stadtwerke Rostock AG.
Gibt es Stadtwerke Rostock AG noch?
Ja. Die Stadtwerke Rostock AG sind weiterhin aktiv und liefern ihren Stromkunden 100 % zertifizierten Ökostrom.
Unternehmen und Kontaktdaten
Stadtwerke Rostock AG
Schmarler Damm 5
18069 Rostock
Telefon: 0381 805-2000
E-Mail: kundenzentrum@swrag.de
Vorstand: Oliver Brünnich (Vorsitzender), Heike Witzel
HRB 786, Amtsgericht Rostock
Internetauftritt: swrag.de
Angebot
Laut Website gilt:
- 100 % zertifizierter Ökostrom
- Stromtarife mit regionalen Konditionen und Service vor Ort
- persönliche Beratung im Kundenzentrum und am Infotelefon
- kostenfreie Energieberatung
Störungen können Sie den Stadtwerken auch telefonisch melden.
Hinweise für Verbraucher
Vergleichen Sie vor einem Wechsel den Gesamtpreis für Ihren Jahresverbrauch aus Arbeits- und Grundpreis und achten Sie auf Laufzeit und Kündigungsfrist.
Halten Sie bei jedem Wechsel und Umzug den Zählerstand mit Datum fest, am besten mit einem Foto. Bewahren Sie Auftragsbestätigung und Preisblatt auf. Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können in Ruhe prüfen, ob ein anderer Tarif günstiger ist.
Ändert sich Ihr Verbrauch deutlich, etwa durch neue Geräte, Homeoffice oder mehr Personen im Haushalt, lohnt es sich, den monatlichen Abschlag anpassen zu lassen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung mit der nächsten Jahresrechnung.
Dynamische Stromtarife geben schwankende Börsenpreise an Sie weiter und setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Sie lohnen sich vor allem, wenn Sie größere Verbräuche wie E-Auto oder Wärmepumpe in günstige Stunden verschieben können. Wer das nicht kann, trägt das Risiko teurer Preisspitzen.
Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie. Manche Garantien gelten nur für den Energieanteil, andere zusätzlich für Netzentgelte, und nur wenige für fast alle Bestandteile. Steuern, Abgaben und Umlagen sind häufig ausgenommen. Lesen Sie deshalb genau, was der jeweilige Tarif abdeckt.
Prüfen Sie die Jahresabrechnung Position für Position: Abrechnungszeitraum, Zählerstände, Preise und bereits gezahlte Abschläge. Fällt Ihnen ein Fehler auf, widersprechen Sie schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf.
Gibt es Ärger mit Rechnung, Abschlag oder Belieferung, wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Versorger. Hilft das nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden; das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.
Melden Sie einen Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versorger und notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände. Kümmern Sie sich in der neuen Wohnung nicht um einen Vertrag, beliefert Sie zunächst der örtliche Grundversorger, meist zu höheren Preisen als in einem Sondervertrag.
Seien Sie vorsichtig bei unerwarteten Anrufen oder Besuchen an der Haustür, bei denen nach Zählernummer, Kundennummer oder Bankdaten gefragt wird. Geben Sie solche Daten nur heraus, wenn Sie selbst einen Vertrag abschließen möchten. Bei Verträgen per Telefon oder online haben Sie als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Ihre Erfahrungen
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Alle Anbieter im Überblick: Liste der Stromanbieter in Deutschland
Stand: 31. Oktober 2026