Stromanbieter: Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH

Hier finden Sie Informationen zum Stromanbieter Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH.

Gibt es Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH noch?

Ja. Die Stadtwerke Neu-Isenburg sind weiterhin aktiv und vertreiben ihren Strom unter dem Namen isySTROM.

Unternehmen und Kontaktdaten

Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH
Schleussnerstraße 62
63263 Neu-Isenburg

Telefon: 06102 246-0
Telefax: 06102 246-231
Störung Strom: 06102 246-299

Geschäftsführer: Dipl.-Volksw. Kirk Reineke
HRB 8642, Amtsgericht Offenbach/Main

Internetauftritt: swni.de

Angebot

Zum Angebot gehören:

  • isySTROM_basis, die Grundversorgung mit 14 Tagen Kündigungsfrist
  • isySTROM_privat mit Preisgarantie bis Jahresende
  • isySTROM_Mieter mit Strom aus Photovoltaik
  • isySTROM_regio und isySTROM_bau

isySTROM_Mieter soll laut Website rund 10 Prozent günstiger sein als die Grundversorgung.

Hinweise für Verbraucher

Vergleichen Sie vor einem Wechsel den Gesamtpreis für Ihren Jahresverbrauch aus Arbeits- und Grundpreis und achten Sie auf Laufzeit und Kündigungsfrist.

Melden Sie einen Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versorger und notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände. Kümmern Sie sich in der neuen Wohnung nicht um einen Vertrag, beliefert Sie zunächst der örtliche Grundversorger, meist zu höheren Preisen als in einem Sondervertrag.

Halten Sie bei jedem Wechsel und Umzug den Zählerstand mit Datum fest, am besten mit einem Foto. Bewahren Sie Auftragsbestätigung und Preisblatt auf. Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können in Ruhe prüfen, ob ein anderer Tarif günstiger ist.

Ändert sich Ihr Verbrauch deutlich, etwa durch neue Geräte, Homeoffice oder mehr Personen im Haushalt, lohnt es sich, den monatlichen Abschlag anpassen zu lassen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung mit der nächsten Jahresrechnung.

Prüfen Sie die Jahresabrechnung Position für Position: Abrechnungszeitraum, Zählerstände, Preise und bereits gezahlte Abschläge. Fällt Ihnen ein Fehler auf, widersprechen Sie schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf.

Gibt es Ärger mit Rechnung, Abschlag oder Belieferung, wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Versorger. Hilft das nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden; das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

Dynamische Stromtarife geben schwankende Börsenpreise an Sie weiter und setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Sie lohnen sich vor allem, wenn Sie größere Verbräuche wie E-Auto oder Wärmepumpe in günstige Stunden verschieben können. Wer das nicht kann, trägt das Risiko teurer Preisspitzen.

Seien Sie vorsichtig bei unerwarteten Anrufen oder Besuchen an der Haustür, bei denen nach Zählernummer, Kundennummer oder Bankdaten gefragt wird. Geben Sie solche Daten nur heraus, wenn Sie selbst einen Vertrag abschließen möchten. Bei Verträgen per Telefon oder online haben Sie als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Entscheidend ist der Gesamtpreis für Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch, nicht der Arbeitspreis allein. Ein niedriger Preis pro Kilowattstunde kann durch einen hohen Grundpreis aufgezehrt werden. Achten Sie außerdem auf Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und darauf, wie sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit verlängert.

Ihre Erfahrungen

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Stand: 31. Oktober 2026

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