Stromanbieter: Stadtwerke Lippstadt GmbH

Hier finden Sie Informationen zum Stromanbieter Stadtwerke Lippstadt GmbH.

Gibt es Stadtwerke Lippstadt GmbH noch?

Ja. Die Stadtwerke Lippstadt GmbH sind weiterhin aktiv und versorgen nach eigenen Angaben rund 38.600 Kunden mit Strom.

Unternehmen und Kontaktdaten

Stadtwerke Lippstadt GmbH
Bunsenstraße 2
59557 Lippstadt

Telefon: 02941 2829-0
Telefax: 02941 2829-99
E-Mail: kontakt@stadtwerke-lippstadt.de

Geschäftsführer: Siegfried Müller
HRB 5208, Amtsgericht Paderborn

Internetauftritt: stadtwerke-lippstadt.com

Angebot

Zum Angebot gehören:

  • STROM VON HIER 2026 mit 27,48 ct/kWh (Hochtarif) und einem Grundpreis von 157,08 Euro im Jahr beim Eintarifzähler, Erstlaufzeit bis 31.12.2026
  • die Grundversorgung mit 29,87 ct/kWh und einer Kündigungsfrist von 14 Tagen
  • Nachtspeicherstrom mit 22,29 ct/kWh im Niedertarif und Wärmepumpenstrom mit 25,51 ct/kWh
  • ein dynamischer Tarif mit 1,50 ct/kWh Aufschlag und 4,62 Euro im Monat, für den ein intelligentes Messsystem nötig ist

Der Grünstrom ist mit dem Gütesiegel EnergieVision zertifiziert. Den Kundenservice erreichen Sie unter 02941 2829-444, den Notdienst unter 02941 2829-20.

Hinweise für Verbraucher

Vergleichen Sie vor einem Wechsel den Gesamtpreis für Ihren Jahresverbrauch aus Arbeits- und Grundpreis und achten Sie auf Laufzeit und Kündigungsfrist.

Seien Sie vorsichtig bei unerwarteten Anrufen oder Besuchen an der Haustür, bei denen nach Zählernummer, Kundennummer oder Bankdaten gefragt wird. Geben Sie solche Daten nur heraus, wenn Sie selbst einen Vertrag abschließen möchten. Bei Verträgen per Telefon oder online haben Sie als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Melden Sie einen Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versorger und notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände. Kümmern Sie sich in der neuen Wohnung nicht um einen Vertrag, beliefert Sie zunächst der örtliche Grundversorger, meist zu höheren Preisen als in einem Sondervertrag.

Halten Sie bei jedem Wechsel und Umzug den Zählerstand mit Datum fest, am besten mit einem Foto. Bewahren Sie Auftragsbestätigung und Preisblatt auf. Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können in Ruhe prüfen, ob ein anderer Tarif günstiger ist.

Gibt es Ärger mit Rechnung, Abschlag oder Belieferung, wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Versorger. Hilft das nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden; das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

Dynamische Stromtarife geben schwankende Börsenpreise an Sie weiter und setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Sie lohnen sich vor allem, wenn Sie größere Verbräuche wie E-Auto oder Wärmepumpe in günstige Stunden verschieben können. Wer das nicht kann, trägt das Risiko teurer Preisspitzen.

Ändert sich Ihr Verbrauch deutlich, etwa durch neue Geräte, Homeoffice oder mehr Personen im Haushalt, lohnt es sich, den monatlichen Abschlag anpassen zu lassen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung mit der nächsten Jahresrechnung.

Entscheidend ist der Gesamtpreis für Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch, nicht der Arbeitspreis allein. Ein niedriger Preis pro Kilowattstunde kann durch einen hohen Grundpreis aufgezehrt werden. Achten Sie außerdem auf Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und darauf, wie sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit verlängert.

Ihre Erfahrungen

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Stand: 31. Oktober 2026

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