Stromanbieter: Rheinhessen-Energie GmbH c/o VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR

Die Rheinhessen-Energie GmbH (RHE) ist ein aktiver Stromanbieter in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und liefert regenerativ erzeugten Strom und Gas aus der Region.

Gibt es Rheinhessen-Energie GmbH (RHE) noch?

Ja. Die Rheinhessen-Energie GmbH ist aktiv. Die kommunale Beteiligung startete laut Website in 2013. Gesellschafter sind die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR mit 70 %, die Elektrizitätswerke Schönau eG (EWS) mit 15 % und die Sladek & Co. GmbH mit 15 %. Ziel ist die dezentrale Energieversorgung der Verbandsgemeinde mit regenerativ erzeugtem Strom und Gas. Die Website rheinhessen-energie.de war bei unserer Prüfung nicht sicher erreichbar, Informationen stellen die VG-Werke bereit.

Unternehmen und Kontaktdaten

Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR
Elisabethenstraße 1
55576 Sprendlingen

Telefon: (06701) 201-600
Vertriebsbüro der RHE: Europastraße 5, Sprendlingen

Vorstandsvorsitzender der VG-Werke: André Kleinhans
HRA41679, Amtsgericht Mainz

Internetauftritt: vgwerke-sg.de

Angebot

Das Angebot der RHE laut Website:

  • 100% Ökostrom aus der Region für die Region
  • regenerativ erzeugter Strom
  • Gas für die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
  • persönliche Beratung im Vertriebsbüro in Sprendlingen

Preise und Vertragsunterlagen erhalten Sie direkt bei der RHE bzw. über die VG-Werke.

Hinweise für Verbraucher

Vergleichen Sie vor einem Wechsel den Gesamtpreis für Ihren Jahresverbrauch aus Arbeits- und Grundpreis und achten Sie auf Laufzeit und Kündigungsfrist.

Halten Sie bei jedem Wechsel und Umzug den Zählerstand mit Datum fest, am besten mit einem Foto. Bewahren Sie Auftragsbestätigung und Preisblatt auf. Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können in Ruhe prüfen, ob ein anderer Tarif günstiger ist.

Ändert sich Ihr Verbrauch deutlich, etwa durch neue Geräte, Homeoffice oder mehr Personen im Haushalt, lohnt es sich, den monatlichen Abschlag anpassen zu lassen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung mit der nächsten Jahresrechnung.

Dynamische Stromtarife geben schwankende Börsenpreise an Sie weiter und setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Sie lohnen sich vor allem, wenn Sie größere Verbräuche wie E-Auto oder Wärmepumpe in günstige Stunden verschieben können. Wer das nicht kann, trägt das Risiko teurer Preisspitzen.

Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie. Manche Garantien gelten nur für den Energieanteil, andere zusätzlich für Netzentgelte, und nur wenige für fast alle Bestandteile. Steuern, Abgaben und Umlagen sind häufig ausgenommen. Lesen Sie deshalb genau, was der jeweilige Tarif abdeckt.

Prüfen Sie die Jahresabrechnung Position für Position: Abrechnungszeitraum, Zählerstände, Preise und bereits gezahlte Abschläge. Fällt Ihnen ein Fehler auf, widersprechen Sie schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf.

Gibt es Ärger mit Rechnung, Abschlag oder Belieferung, wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Versorger. Hilft das nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden; das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

Melden Sie einen Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versorger und notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände. Kümmern Sie sich in der neuen Wohnung nicht um einen Vertrag, beliefert Sie zunächst der örtliche Grundversorger, meist zu höheren Preisen als in einem Sondervertrag.

Ihre Erfahrungen

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Stand: 31. Oktober 2026

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