Stromanbieter: Oberhessische Versorgungsbetriebe AG

Die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG (OVAG) in Friedberg ist ein aktiver Stromanbieter mit ovagKlick 24, ovagNatur 24, ovagPlus und dem Wärmestrom ovagThermo.

Gibt es Oberhessische Versorgungsbetriebe AG (OVAG) noch?

Ja. Die Oberhessische Versorgungsbetriebe AG ist aktiv. Die OVAG bietet laut Website Stromtarife für Privatkunden im Grundversorgungsgebiet und deutschlandweit. Das Spektrum reicht vom Online-Tarif mit langer Preisgarantie über einen Ökostrom-Tarif aus 100 % erneuerbaren Energien bis zu einem dynamischen Tarif auf Basis der EPEX SPOT.

Unternehmen und Kontaktdaten

Oberhessische Versorgungsbetriebe AG
Hanauer Straße 9 – 13
61169 Friedberg

Telefon: 06031 6848-0
E-Mail: info@ovag.de

Vorstand: Joachim Arnold (Vors.), Oswin Veith
HR B 138, Registergericht Friedberg

Internetauftritt: ovag.de

Angebot

Die Stromtarife laut Website:

  • ovagKlick 24, der Online-Stromtarif mit langer Preisgarantie
  • ovagNatur 24, Ökostrom mit Preisgarantie bis zum 31.12.2028
  • ovagPlus für mittleren bis hohen Verbrauch
  • ovagLive als dynamischer Tarif
  • ovagThermo für Wärmestrom
  • ovagDrive für E-Mobilität

Mit der ovagCard erhalten Kunden laut Website zusätzliche Vorteile.

Hinweise für Verbraucher

Vergleichen Sie vor einem Wechsel den Gesamtpreis für Ihren Jahresverbrauch aus Arbeits- und Grundpreis und achten Sie auf Laufzeit und Kündigungsfrist.

Ändert sich Ihr Verbrauch deutlich, etwa durch neue Geräte, Homeoffice oder mehr Personen im Haushalt, lohnt es sich, den monatlichen Abschlag anpassen zu lassen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung mit der nächsten Jahresrechnung.

Dynamische Stromtarife geben schwankende Börsenpreise an Sie weiter und setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Sie lohnen sich vor allem, wenn Sie größere Verbräuche wie E-Auto oder Wärmepumpe in günstige Stunden verschieben können. Wer das nicht kann, trägt das Risiko teurer Preisspitzen.

Gibt es Ärger mit Rechnung, Abschlag oder Belieferung, wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Versorger. Hilft das nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden; das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

Boni senken die Kosten meist nur im ersten Vertragsjahr. Notieren Sie sich deshalb das Ende der Erstlaufzeit und vergleichen Sie rechtzeitig vorher erneut, ob Ihr Tarif noch zu Ihrem Verbrauch passt.

Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie. Manche Garantien gelten nur für den Energieanteil, andere zusätzlich für Netzentgelte, und nur wenige für fast alle Bestandteile. Steuern, Abgaben und Umlagen sind häufig ausgenommen. Lesen Sie deshalb genau, was der jeweilige Tarif abdeckt.

Prüfen Sie die Jahresabrechnung Position für Position: Abrechnungszeitraum, Zählerstände, Preise und bereits gezahlte Abschläge. Fällt Ihnen ein Fehler auf, widersprechen Sie schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf.

Halten Sie bei jedem Wechsel und Umzug den Zählerstand mit Datum fest, am besten mit einem Foto. Bewahren Sie Auftragsbestätigung und Preisblatt auf. Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können in Ruhe prüfen, ob ein anderer Tarif günstiger ist.

Ihre Erfahrungen

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Stand: 31. Oktober 2026

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