Die Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH (LuK) ist ein aktiver Stromanbieter mit LuKStrom L, LuKStrom H, LuKStrom DT und dem FIREStrom für die örtliche Feuerwehr.
Gibt es Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH noch?
Ja. Die Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH ist aktiv. Die Preise gelten ab dem 01.01.2026 inkl. 19 % Ust. Alle Tarife gibt es auch als FIREStrom-Tarif: Bei gleichbleibenden Vertragskonditionen erhält Ihre örtliche Feuerwehr 1,12 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde. In der Grundversorgung liegt der Arbeitspreis bei 34,03 Cent / kWh.
Unternehmen und Kontaktdaten
Licht- und Kraftwerke Helmbrechts GmbH
Münchberger Str. 65
95233 Helmbrechts
Telefon: 09252/704-0
Geschäftsführer: Gerd Dilsch, Stefan Bußler
HRB 39, Registergericht Hof
Internetauftritt: luk-helmbrechts.de
Angebot
Die Stromtarife laut Website:
- LuKStrom L (Eintarifzähler): Grundgebühr 59,90 € / Jahr, Arbeitspreis 35,15 Cent / kWh
- LuKStrom H: Grundgebühr 124,90 € / Jahr, Arbeitspreis 32,95 Cent / kWh
- LuKStrom DT mit 35,70 und 27,60 Cent / kWh
- FIREStrom-Tarif
- Grundversorgung: Grundgebühr 114,90 € / Jahr, 34,03 Cent / kWh
Bei höherem Verbrauch kann sich LuKStrom H mit dem niedrigeren Arbeitspreis lohnen.
Hinweise für Verbraucher
Vergleichen Sie vor einem Wechsel den Gesamtpreis für Ihren Jahresverbrauch aus Arbeits- und Grundpreis und achten Sie auf Laufzeit und Kündigungsfrist.
Seien Sie vorsichtig bei unerwarteten Anrufen oder Besuchen an der Haustür, bei denen nach Zählernummer, Kundennummer oder Bankdaten gefragt wird. Geben Sie solche Daten nur heraus, wenn Sie selbst einen Vertrag abschließen möchten. Bei Verträgen per Telefon oder online haben Sie als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Melden Sie einen Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versorger und notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände. Kümmern Sie sich in der neuen Wohnung nicht um einen Vertrag, beliefert Sie zunächst der örtliche Grundversorger, meist zu höheren Preisen als in einem Sondervertrag.
Halten Sie bei jedem Wechsel und Umzug den Zählerstand mit Datum fest, am besten mit einem Foto. Bewahren Sie Auftragsbestätigung und Preisblatt auf. Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können in Ruhe prüfen, ob ein anderer Tarif günstiger ist.
Gibt es Ärger mit Rechnung, Abschlag oder Belieferung, wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Versorger. Hilft das nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden; das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.
Dynamische Stromtarife geben schwankende Börsenpreise an Sie weiter und setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Sie lohnen sich vor allem, wenn Sie größere Verbräuche wie E-Auto oder Wärmepumpe in günstige Stunden verschieben können. Wer das nicht kann, trägt das Risiko teurer Preisspitzen.
Ändert sich Ihr Verbrauch deutlich, etwa durch neue Geräte, Homeoffice oder mehr Personen im Haushalt, lohnt es sich, den monatlichen Abschlag anpassen zu lassen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung mit der nächsten Jahresrechnung.
Ihre Erfahrungen
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Alle Anbieter im Überblick: Liste der Stromanbieter in Deutschland
Stand: 31. Oktober 2026