Stromanbieter: Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs GmbH

Der Stromanbieter Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs-GmbH ist nicht mehr zuständig: N-Ergie übernimmt die Versorgungsnetze im Gewerbepark.

Gibt es Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs-GmbH noch?

Nein, nicht mehr als Netzbetreiber. Laut N-LAND übernimmt die N-Ergie die Versorgungsnetze im Gewerbepark Nürnberg-Feucht. Das eigens gegründete Versorgungsunternehmen, das zu jeweils 40 Prozent der N-Ergie und den Feuchter Gemeindewerken und zu 20 Prozent den Gemeindewerken Wendelstein gehört, baute die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur auf und kümmerte sich um deren Betrieb.

Unternehmen und Kontaktdaten

Gewerbepark Nürnberg-Feucht Versorgungs- und Abwasserentsorgungs-GmbH

Internetauftritt: n-land.de (Bericht)

Angebot

Was heute bekannt ist:

  • Netze an N-Ergie übergeben
  • Gesellschafter: N-Ergie und Feuchter Gemeindewerke je 40 Prozent, Gemeindewerke Wendelstein 20 Prozent
  • Gewerbepark komplett belegt

Hinweise für Verbraucher

Vergleichen Sie vor einem Wechsel den Gesamtpreis für Ihren Jahresverbrauch aus Arbeits- und Grundpreis und achten Sie auf Laufzeit und Kündigungsfrist.

Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie. Manche Garantien gelten nur für den Energieanteil, andere zusätzlich für Netzentgelte, und nur wenige für fast alle Bestandteile. Steuern, Abgaben und Umlagen sind häufig ausgenommen. Lesen Sie deshalb genau, was der jeweilige Tarif abdeckt.

Boni senken die Kosten meist nur im ersten Vertragsjahr. Notieren Sie sich deshalb das Ende der Erstlaufzeit und vergleichen Sie rechtzeitig vorher erneut, ob Ihr Tarif noch zu Ihrem Verbrauch passt.

Entscheidend ist der Gesamtpreis für Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch, nicht der Arbeitspreis allein. Ein niedriger Preis pro Kilowattstunde kann durch einen hohen Grundpreis aufgezehrt werden. Achten Sie außerdem auf Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und darauf, wie sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit verlängert.

Halten Sie bei jedem Wechsel und Umzug den Zählerstand mit Datum fest, am besten mit einem Foto. Bewahren Sie Auftragsbestätigung und Preisblatt auf. Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können in Ruhe prüfen, ob ein anderer Tarif günstiger ist.

Melden Sie einen Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versorger und notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände. Kümmern Sie sich in der neuen Wohnung nicht um einen Vertrag, beliefert Sie zunächst der örtliche Grundversorger, meist zu höheren Preisen als in einem Sondervertrag.

Seien Sie vorsichtig bei unerwarteten Anrufen oder Besuchen an der Haustür, bei denen nach Zählernummer, Kundennummer oder Bankdaten gefragt wird. Geben Sie solche Daten nur heraus, wenn Sie selbst einen Vertrag abschließen möchten. Bei Verträgen per Telefon oder online haben Sie als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Prüfen Sie die Jahresabrechnung Position für Position: Abrechnungszeitraum, Zählerstände, Preise und bereits gezahlte Abschläge. Fällt Ihnen ein Fehler auf, widersprechen Sie schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf.

Gibt es Ärger mit Rechnung, Abschlag oder Belieferung, wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Versorger. Hilft das nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden; das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

Ihre Erfahrungen

Sie haben Erfahrungen mit dem Versorger im Gewerbepark Nürnberg-Feucht gemacht? Dann schreiben Sie doch einfach einen Kommentar!

Weitere Strom-Einträge auf severint.net: N-ERGIE, Feuchter Gemeindewerke, Gemeindewerke Wendelstein.

Alle Anbieter im Überblick: Liste der Stromanbieter in Deutschland

Stand: 31. Oktober 2026

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.