Stromanbieter: Gemeindewerke Nüdlingen

Die Gemeindewerke Nüdlingen sind ein aktiver Stromanbieter und Grundversorger im Netz der Gemeindewerke Nüdlingen vom 01.01.2025 bis 31.12.2027.

Gibt es Gemeindewerke Nüdlingen noch?

Ja. Für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 nehmen die Gemeindewerke Nüdlingen die Grundversorgungspflicht wahr. Die Feststellung gilt ausschließlich für das Netz der Gemeindewerke Nüdlingen. Für 2026 sind eigene Strompreise veröffentlicht.

Unternehmen und Kontaktdaten

Gemeinde Nüdlingen
Kissinger Str. 1
97720 Nüdlingen

Tel: 0971 72 71 0

Internetauftritt: Website der Gemeinde Nüdlingen (nuedlingen.de)

Angebot

Die Tarife:

  • Tarif GEMEINDE für Privatkunden
  • Tarif GEMEINDE Therm/E-Mobilität
  • Tarif GEMEINDE Gewerbe
  • Grund- und Ersatzversorgung

Daneben stellt die Gemeinde ein SEPA-Formular, Informationen für Vermieter und Mieter bei Aus- und Umzug sowie die Stromkennzeichnung bereit.

Hinweise für Verbraucher

Vergleichen Sie vor einem Wechsel den Gesamtpreis für Ihren Jahresverbrauch aus Arbeits- und Grundpreis und achten Sie auf Laufzeit und Kündigungsfrist.

Ändert sich Ihr Verbrauch deutlich, etwa durch neue Geräte, Homeoffice oder mehr Personen im Haushalt, lohnt es sich, den monatlichen Abschlag anpassen zu lassen. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung mit der nächsten Jahresrechnung.

Dynamische Stromtarife geben schwankende Börsenpreise an Sie weiter und setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Sie lohnen sich vor allem, wenn Sie größere Verbräuche wie E-Auto oder Wärmepumpe in günstige Stunden verschieben können. Wer das nicht kann, trägt das Risiko teurer Preisspitzen.

Gibt es Ärger mit Rechnung, Abschlag oder Belieferung, wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Versorger. Hilft das nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden; das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.

Boni senken die Kosten meist nur im ersten Vertragsjahr. Notieren Sie sich deshalb das Ende der Erstlaufzeit und vergleichen Sie rechtzeitig vorher erneut, ob Ihr Tarif noch zu Ihrem Verbrauch passt.

Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie. Manche Garantien gelten nur für den Energieanteil, andere zusätzlich für Netzentgelte, und nur wenige für fast alle Bestandteile. Steuern, Abgaben und Umlagen sind häufig ausgenommen. Lesen Sie deshalb genau, was der jeweilige Tarif abdeckt.

Prüfen Sie die Jahresabrechnung Position für Position: Abrechnungszeitraum, Zählerstände, Preise und bereits gezahlte Abschläge. Fällt Ihnen ein Fehler auf, widersprechen Sie schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf.

Halten Sie bei jedem Wechsel und Umzug den Zählerstand mit Datum fest, am besten mit einem Foto. Bewahren Sie Auftragsbestätigung und Preisblatt auf. Kündigt ein Versorger eine Preiserhöhung an, haben Sie in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und können in Ruhe prüfen, ob ein anderer Tarif günstiger ist.

Melden Sie einen Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versorger und notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände. Kümmern Sie sich in der neuen Wohnung nicht um einen Vertrag, beliefert Sie zunächst der örtliche Grundversorger, meist zu höheren Preisen als in einem Sondervertrag.

Ihre Erfahrungen

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Stand: 31. Oktober 2026

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