Die Gemeindewerke Baiersbronn sind ein aktiver Stromanbieter: Der Eigenbetrieb bleibt für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 Grundversorger in Baiersbronn.
Gibt es Gemeindewerke Baiersbronn noch?
Ja. Da die Gemeindewerke Baiersbronn die meisten Haushaltskunden beliefern, bleibt der Eigenbetrieb für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 Grundversorger in Baiersbronn, Obertal, Mitteltal, Friedrichstal, Tonbach, Reichenbacher Höfe und Schönmünzach. In der Grundversorgung gelten ab 01.01.2026 bei Eintarifzählung 35,33 ct/kWh und 10,02 €/Monat brutto.
Unternehmen und Kontaktdaten
Gemeindewerke Baiersbronn
Neumühleweg 11
72270 Baiersbronn
Telefon: +49 (0)7442 / 84 23 – 0
E-Mail: werke@gemeindebaiersbronn.de
Internetauftritt: gemeindewerke-baiersbronn.de (Strom)
Angebot
Die Tarife für die Stromversorgung:
- Basistarif (Grundversorgung)
- Treuetarif (Sondervertrag, Arbeitspreis niedriger als im Basistarif)
- Grünstromtarif
Die Gemeindewerke besitzen und betreiben auch das Stromnetz im Gebiet Baiersbronn; ausgenommen ist das Netzgebiet der Netze Baden-Württemberg in Klosterreichenbach, Heselbach, Huzenbach, Röt, Schönegründ, Schwarzenberg und teilweise Schönmünzach.
Hinweise für Verbraucher
Vergleichen Sie vor einem Wechsel den Gesamtpreis für Ihren Jahresverbrauch aus Arbeits- und Grundpreis und achten Sie auf Laufzeit und Kündigungsfrist.
Prüfen Sie die Jahresabrechnung Position für Position: Abrechnungszeitraum, Zählerstände, Preise und bereits gezahlte Abschläge. Fällt Ihnen ein Fehler auf, widersprechen Sie schriftlich und bewahren Sie eine Kopie auf.
Preisgarantie ist nicht gleich Preisgarantie. Manche Garantien gelten nur für den Energieanteil, andere zusätzlich für Netzentgelte, und nur wenige für fast alle Bestandteile. Steuern, Abgaben und Umlagen sind häufig ausgenommen. Lesen Sie deshalb genau, was der jeweilige Tarif abdeckt.
Boni senken die Kosten meist nur im ersten Vertragsjahr. Notieren Sie sich deshalb das Ende der Erstlaufzeit und vergleichen Sie rechtzeitig vorher erneut, ob Ihr Tarif noch zu Ihrem Verbrauch passt.
Melden Sie einen Umzug rechtzeitig bei Ihrem Versorger und notieren Sie beim Auszug und beim Einzug die Zählerstände. Kümmern Sie sich in der neuen Wohnung nicht um einen Vertrag, beliefert Sie zunächst der örtliche Grundversorger, meist zu höheren Preisen als in einem Sondervertrag.
Seien Sie vorsichtig bei unerwarteten Anrufen oder Besuchen an der Haustür, bei denen nach Zählernummer, Kundennummer oder Bankdaten gefragt wird. Geben Sie solche Daten nur heraus, wenn Sie selbst einen Vertrag abschließen möchten. Bei Verträgen per Telefon oder online haben Sie als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Entscheidend ist der Gesamtpreis für Ihren tatsächlichen Jahresverbrauch, nicht der Arbeitspreis allein. Ein niedriger Preis pro Kilowattstunde kann durch einen hohen Grundpreis aufgezehrt werden. Achten Sie außerdem auf Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und darauf, wie sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit verlängert.
Gibt es Ärger mit Rechnung, Abschlag oder Belieferung, wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Versorger. Hilft das nicht weiter, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden; das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.
Ihre Erfahrungen
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Stand: 31. Oktober 2026