Dokumentiert: Meine Strafanzeige gegen Sebastian Pertsch

Hier dokumentiere ich die Strafanzeige, die ich selbst gegen Sebastian Pertsch gestellt habe. Eine allgemeiner gehaltene Vorlage habe ich hier erstellt, warum ich mich ausnahmsweise zu diesem Schritt entschlossen habe, hier dargelegt.

Staatsanwaltschaft Berlin
10548 Berlin

 

Bonn, 6. November 2019

 

Strafanzeige wegen möglicher Beleidigung und anderer Delikte

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige gegen Herrn Sebastian Pertsch – … Berlin – wegen möglicher Beleidigung (§ 185 StGB) sowie aller in Frage kommenden Delikte und stelle soweit erforderlich Strafantrag.

Herr Sebastian Pertsch unterhält auf der Social Media Plattform twitter einen Account und ist dort unter dem Namen @pertsch angemeldet. Herr Pertsch begann Anfang November 2019 zahlreiche Nutzer u.a. als „Idiot“, „Schwachkopf“, „Trottel“ o.ä. zu bezeichnen.

In einer hierüber entstandenen Diskussion spekulierte ich unter Einbeziehung des Accounts von Herrn Pertsch, ob es sich dabei um ein Experiment handle, woraufhin ich von ihm am 4. Novemvber 2019 als „Nächster Idiot!“ tituliert und anschließend geblockt wurde (Anlage 1).

Ich versuchte mit Herrn Pertsch zu einer Klärung unter seiner u.a. auf Facebook veröffentlichten Mobilnummer per Whatsapp zu erreichen, wurde dort jedoch ebenfalls umgehend von ihm gesperrt, nachdem er die Nachricht ausweislich der blauen Haken geöffnet hatte (Anlage 2).

Als ich dies öffentlich machte und den Gedanken äußerte, zur Klärung des Vorgangs Strafanzeige zu stellen, wurde ich von Pertsch diesmal als Schwachkopf bezeichnet (Anlage 3).

Weitere ähnliche Bezeichnungen, die möglicherweise auch gegen mich gerichtet sein könnten, sind in weiteren Threads vorhanden.

Herr Pertsch hat inzwischen auf twitter geschrieben, dass er auf Nutzer mit Beschimpfungen reagiert, die er für „rechte Arschlöcher“ hält (Anlage 4). Dadurch, dass ich durch ihn im Vorfeld ebenfalls mit einer Beschimpfung bedacht und geblockt wurde, werde von ihm zumindest indirekt auch als „rechtes Arschloch“ bezeichnet.

Ausweislich weiterer Äußerungen geht Pertsch nicht davon aus, dass er für dieses Vorgehen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könne. Ganz im Gegenteil, wird ihm eine Strafanzeige angedroht wiederholt er – wie auch in meinem Fall – die Beleidigungen. Dies insbesondere auch bei Nutzern die – ebenfalls wie ich – unter Klarnamen auftreten, ihn nicht ihrerseits beleidigt haben und nicht zum extremen rechten Spektrum im allerweitesten Sinne gehören, was hier aber ohnehin nichts zur Sache täte (Anlage 5).

Auch wenn die einzelnen Beleidigungen hier konkret vergleichsweise harmlos sein können und auf den ersten Blick tatsächlich eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO in Frage kommen könnte, darf dies hier nicht der Fall sein, da Herr Pertsch es bewusst darauf anlegt, dass er deswegen letztlich nicht zur Verantwortung gezogen werden wird. Eine Einstellung nach § 153 StPO würde dem Telos der Norm widersprechen. Zu beachten ist hier auch die nicht geringe Reichweite des Accounts von Herrn Pertsch und die große Aufmerksamkeit, die gerade durch die massenhaften Beleidigungen erzielt wurde.

Zudem ist der Bundesministerin der Justiz Christine Lambrecht darin zuzustimmen, dass „eine Beleidigung auf Twitter oder Facebook, die unzählige Nutzer sehen können, …etwas anderes [ist] als eine Beleidigung in der Kneipe. Öffentliche Beleidigungen sind lauter und aggressiver. Hetzer im Netz attackieren nicht nur den einzelnen Menschen, sondern vergiften das gesellschaftliche Klima.“

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung des Aktenzeichens, unter dem die Anzeige in Ihrem Hause geführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

 

Anlagen

Anlage A1.

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

5 Antworten auf „Dokumentiert: Meine Strafanzeige gegen Sebastian Pertsch“

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