Meinung: Angela Merkel und ihr USA Traum

„Der Spiegel“ hat zu 30 Jahre Mauerfall ein Interview mit Angela Merkel geführt. Dort wird sie u.a. gefragt, was sie jetzt wohl getan hätte, wenn die Mauer nicht gefallen wäre.

Merkel: Ich hätte immerhin schon meinen Traum verwirklichen können: In der DDR gingen die Frauen mit 60 in Rente, ich hätte mir also schon vor fünf Jahren meinen Reisepass abgeholt und wäre nach Amerika gereist. Rentner hatten ja Reisefreiheit in der DDR – wer als sozialistischer Erwerbstätiger nicht mehr gebraucht wurde, durfte raus.

SPIEGEL: Die USA waren Ihr Sehnsuchtsland?

Merkel: Natürlich hätte ich mir auch die Bundesrepublik richtig angeschaut. Aber meine erste weite Reise wollte ich nach Amerika machen. Wegen der Größe, der Vielfalt, der Kultur. Die Rocky Mountains sehen, mit dem Auto herumfahren und Bruce Springsteen hören – das war mein Traum.

SPIEGEL: In einem amerikanischen Straßenkreuzer?

Merkel: Nein. Ich bin ja ein Freund kleinerer Autos. Aber was Besseres als ein Trabant hätte es schon sein sollen.

Damals – Angela Merkel war immerhin beim Mauerfall schon 35 – schien sie also die USA-Reise konkret vor Augen gehabt zu haben. Ich wage zu bezweifeln, ob dies so einfach möglich gewesen wäre.

Zum einem betrug laut „Bundeszentrale für politische Bildung“ „für einen Versicherten, der 50 Jahre den jeweiligen Höchstbetrag an Beiträgen gezahlt hatte“ die Rente in der DDR monatlich 520 Mark, mehr dazu hier. Angesichts dessen und der faktisch nicht vorhandenen Konvertibilität der „Ostmark“ wäre das Vorhaben wohl nicht finanzierbar gewesen. Zum anderen ist es wohl auch für Rentner sehr schwierig gewesen sein, ein USA Visum zu erhalten – vorsichtig ausgedrückt.

Für mich lässt das nur den Schluss zu, dass Angela Merkel entweder in der DDR sehr privilegiert war oder den Arbeiter- und Bauernstaat rückblickend sehr verklärt. Und beides finde ich problematisch.

Meinung: Wir sind zu nett zu Beamten

Es gibt eine gehobene Mittelschicht in diesem Land, die meines Erachtens definitiv zumindest gesellschaftlich in die Unterschicht gehört: Beamte. Und damit meine ich nicht Beamte, die häufig Bewegung bekommen und an der frischen Luft sind, wie Polizisten oder Berufsfeuerwehrleute. Ich meine die klassischen Beamten auf ihren Ämtern. Leute, die ausschließlich einen Job haben, weil wir sie alimentieren. Überbezahlte Hartz IV Empfänger mit Gottkomplex und Pensionsaussicht.

Ihr kennt die Art Leute mit einem 5 Stunden Arbeitstag (mit langen Pausen), der bequemerweise genau zu dem Zeitpunkt endet, wenn die meisten Berufstätigen gerade noch eine Stunde zu arbeiten haben. Kann man den armen Leuten ja auch nicht zumuten, tatsächlich zu der Zeit zu arbeiten wenn jene, deren Probleme sie lösen sollten, auch wirklich Zeit hätten um sie aufzusuchen.

Jetzt habe ich als Selbständiger ja das Glück, da vorbeizuschauen zu können wann immer mein Geschäft es zeitlich zulässt. Also los: Ausländerbehörde, neue Bleibedokumente für Frau und Kinder abholen und… bezahlen. Jap, bezahlen! Denn ich arbeite zwar schon knapp das halbe Jahr umsonst um diesen überbezahlten Sitzplatz-Eremiten das Dasein zu finanzieren, aber für den Luxus, meine Familie für die nächsten drei Jahre in meinem Haus beherbergen zu dürfen, müssen schon mal 300 Euro auf den Tisch.
Wir gönnen uns hier eine Oberschicht, die sich mitnichten durch Leistung legitimiert. Bis die Damen und Herren Beamten also mal anfangen, ihre Arbeitsleistung und Arbeitszeit an die Verhältnisse in der Marktwirtschaft anzupassen, oder uns wenigstens bei jedem zweiten Amtsbesuch auf Knien für unsere Kontributionen zu ihrem gehobenen Lebensstil danken, könnte man die Guten doch mal auf einen finanziellen Level mit jenen Anderen befördern die, ebenso wie sie, keinerlei Aussichten auf einen Job in der realen Welt haben.

Zum Schluss einmal ernst und ohne den gewohnten Zynismus: Natürlich sind Beamte ein Notwendiges Übel. Selbstverständlich brauchen wir Menschen, die sich um unsere Interaktionen mit dem Staat kümmern. Trotzdem sollten sich Arbeitsleistung, Arbeitszeit, Entlohnung und Kündbarkeit auf dem Standard ähnlicher Berufe innerhalb der Marktwirtschaft befinden. Das sehe ich aktuell leider nicht gegeben.

Dies ist ein Gastbeitrag von Jo Voorhees. Auf twitter findet man ihn unter @TheKrachMensch

Spam: Wir suchen Männer in Berlin

Hier mal wieder klassischer Dating- und Erotik-Spam.

…weißt du, was Melissa aus Berlin über dich gesagt hat?

Sie sagte, dass du ziemlich notgeil bist. Das ist nichts Schlechtes, aber wir denken, dass wir daher genau das Richtige für dich haben:

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Also bis gleich!
Deine Heidi von Loveboat69!

Offener Brief: An den Bürgermeister von Dieburg, Herrn Frank Haus

In dieser Reihe dokumentiere ich hier im Blog offene Briefe. Gerne können Sie auch Ihren hier veröffentlichen!

Dieburg: Bürgermeister der Gesetzlosen?

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haus,

ich möchte Sie auf diesem Wege freundlich begrüßen und ebenso Sie als auch alle anderen Bürger der Stadt Dieburg, denen eine positive und nachhaltige Entwicklung unserer Stadt am Herzen liegt, aufrichtig zu einer öffentlichen Debatte einladen.

Der Anlass dafür ist folgender:

Da ich nach jahrelangem Kampf um den gesetzeskonformen und rücksichtsvollen Umgang mit den Anliegern der Gabelsbergerstraße, die permanent durch Rasereien vor ihren Haustüren geplagt werden, keinerlei Verständnis dafür von Ihnen erfahren habe bzw. aus Ihrer Sicht keine Notwendigkeit im Interesse der anständigen Bürger zu handeln besteht und ich auf der anderen Seite den Kampf weiterhin nicht aufgeben möchte, bin ich von Ihnen regelrecht dazu gezwungen – statt unzähliger Behördenanträge, Beschwerdebriefen bzw. Gesprächen o.ä., die offensichtlich nichts bewirken, zu schreiben bzw. zu führen – andere Lösungswege des brennenden Problems zu suchen. Dieser offene Brief an Sie ist eine andere Form der bisherigen Kommunikation, die den Vorteil hat, dass dadurch eine breite Öffentlichkeit angesprochen werden kann und gleichzeitig alle interessierten Bürger ggf. auch ihre Stellungnahme zu den betreffenden Fragen geben können.

Als ich bei den letzten Dieburger Bürgermeisterwahlen Anfang des Jahres 2017 meine Stimme Ihnen – meinem Favoriten dem Herrn Frank Haus – geschenkt habe, hatte ich gehofft, dass Sie als ehrenvoller Kandidat Ihr Wahlversprechen – das Sie mir übrigens schriftlich per E-Mail im Wahlkampf gegeben hatten – einhalten würden. Wie das wahre Leben uns so lehrt, gestaltet sich die Wirklichkeit nach den Wahlen bedauerlicherweise ganz anders als vor den Wahlen. Ich bin der Auffassung, dass es zum guten staatsmännischen Ton gehört, Wahlkampfversprechen einzuhalten, vor allem dann, wenn man mit Bürgern seiner Heimatstadt zu tun hat und als Bürgermeister wirklich etwas Gutes, Nachhaltiges für die Stadt und ihre Einwohner tun möchte und dabei auch glaubwürdig bleiben will.

Ihr Wahlversprechen bezieht sich auf die o.g. Problematik der permanenten Geschwindigkeitsüberschreitungen in dem verkehrsberuhigten Bereich in der Gabelsbergerstraße. Sie haben mir damals am 15.02.2017 geschrieben:
„(…) Ich stimme Ihnen zu, dass die Verhältnisse in der Gabelsberger Straße unbefriedigend sind, zumal diese Straße ein wichtiger Teil des Schulwegs ist, den viele Kinder nutzen, um zur Marienschule zu kommen. Ich finde es gut, dass Sie sich darüber Gedanken machen.“

Des Weiteren haben Sie kurz erläutert, welche Auswirkungen z.B. der Einsatz einer stationären Blitzanlage, Bremsschwellen bzw. Aufpflasterungen auf den Straßenverkehr hätten – und folgendes beigefügt:

„(…) Was mich in der Gabelsberger Straße aber auch stört ist, dass die markierten Parkflächen oftmals nicht beachtet werden und Autos beinahe bis an die Grundstücksgrenzen geparkt werden. Fußgänger müssen dann notgedrungen auf die Straßenmitte ausweichen.
Ich hoffe, dass sich die Situation für Sie wirksam verbessern lässt.“

Sie haben aus meiner Sicht eine bemerkenswerte 180-Grad-Wende vollzogen! Es ist bis heute von den versprochenen Verbesserungen gar nichts zu sehen.

Skandalös erscheint aus heutiger Perspektive die Verharmlosung der Verhältnisse in dem verkehrsberuhigten Bereich, insbesondere am Rande der Straße (bei ungeraden Hausnummern), wo die Fahrzeuge im Zentimeter-Abstand sowohl an den Hoftoren der betroffenen Grundstücke als auch an den Fassaden der Häuser mit hoher Geschwindigkeit vorbeifahren – dies passiert dutzende Male pro Tag – alle paar Sekunden rast ein Fahrzeug vorbei!
Wie Sie diese Situation versuchen zu bagatellisieren, zeigt das folgende Zitat aus Ihrem Schreiben vom 22.08.2019, das Sie an meinen Anwalt gerichtet haben:

„(…) Es ist jedoch trotz wiederholter Betrachtung und Prüfung nicht festzustellen, dass die örtliche Situation (…) in einem signifikanten Ausmaß von dem abweicht, was in den anderen Straßen der Stadt Dieburg vorzufinden ist. Es handelt sich um eine Binsenweisheit, dass in ausnahmslos jeder Straße von verschiedenen Verkehrsteilnehmern die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung missachtet werden;
Dies kann aber nicht dazu führen, dass über grundsätzliche stichprobenartige Kontrollen hinaus Einsätze der Ordnungspolizei oder gar bauliche Maßnahmen zu veranlassen wären. Eine andere Handhabung ist nur dort geboten, wo von einer besonderen und über das übliche Maß des mit dem Straßenverkehr verbundenen Risikos hinausgehende Gefährdungen von Verkehrsteilnehmern oder Anliegern auszugehen ist.“

Abgesehen davon, dass die angeblich wiederholte Prüfung der örtlichen Situation überhaupt stattgefunden hätte – wäre es so gewesen, hätte man schon längst mit entsprechenden Maßnahmen reagiert – muss man folgendes anmerken:
Die meisten Straßen in Dieburg sind keine verkehrsberuhigten Bereiche, wie dies in der Gabelsbergerstraße der Fall ist. Vergleiche mit anderen üblichen Straßen (z.B. Tempo-30-, Tempo-50-Zonen u.a.) sind falsch!
Hier gelten mehrere besondere Regeln, die es auf den „normalen“ Straßen nicht gibt, z.B.: Schrittgeschwindigkeit von 4-7 km/h, Fahren mit Standgas, Hochschalten- sowie Motorhochdrehen-Verbot, ausdrücklicher Vorrang für Fußgänger und spielende Kinder u.s.w.

Die nächste Frage lautet: Was ist „das übliche Maß“?
Wenn die Missachtung der Vorschriften in Dieburg die Regel ist, muss die Behörde nicht handeln, weil das „das übliche Maß“ ist? Wo soll das hinführen, wenn „das übliche Maß“ – faktisch Gesetzesbruch bedeutet – zur Regel wird? Soll jeder tun und lassen können, was er will? Dann brauchen wir kein Ordnungsamt, wenn nicht für Ordnung und Sicherheit gesorgt werden soll.

Wenn Sie diese Vergehen zur Bagatelle erklären, entbindet Sie das nicht automatisch von Ihrer Pflicht als Bürgermeister und dem Vorgesetzten der Verkehrsbehörde, nicht nur theoretisch (= passiv) z.B. durch das Aufstellen von Info-Schildern, sondern in erster Linie praktisch und aktiv dafür zu sorgen, dass die Verkehrsregeln tatsächlich eingehalten werden. Dazu gehören regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen vor Ort (keine stichprobenartige!) und gleichzeitig konsequente rigorose Bestrafung von Verstößen gegen die Verkehrsordnung.

Zudem eine entsprechende Gestaltung der Straße, die wirkungsvoll verhindert, dass es überhaupt zu Rasereien kommen kann (z.B. das Aufstellen von zusätzlichen Blumenkübel bzw. Absperrpfosten, die Verlegung der Parkplätze, die Sperrung des Durchgangsverkehrs o.ä.), sowie die Durchführung immer wiederkehrenden Aufklärungskampagnen (z.B. in Form von Flugblättern), die die Bevölkerung über die Besonderheiten eines verkehrsberuhigten Bereiches sowie über das korrekte Verhalten in der Zone ausführlich informieren.
Die Raser sind nicht nur die fremden Fahrzeugfahrer, die sich in unserer Straße „zufällig verirrt“ haben. Meine Beobachtungen zeigen, dass die meisten Raser die Nachbarn sind (!), aber auch: die Post, DHL, Pflegedienste, die Feuerwehr, die Johanniter, Krankenwagen, Lieferwagen, Klein-LKWs von diversen Dienstleistern wie z.B. UPS, GLS, Hermes, u.s.w., – die Liste könnte man fast ins Unendliche verlängern.

Wenn man Ihr Schreiben vom 22.08.2019 weiter liest, gewinnt man den Eindruck, dass Sie offenbar nicht dazu bereit sind, den krassen Missständen, die nach Ihrer Aussage in vielen Stadtteilen zum Alltag gehören, konsequent mit nötiger Entschlossenheit zu begegnen. Sie verstecken sich lieber hinter dem Ihnen als Bürgermeister zur Verfügung stehenden breit definierten Ermessen, um die fatale Untätigkeit zu kaschieren:

Zitat: „Der Einsatz ordnungspolizieilicher und baulicher Mittel orientiert sich insbesondere an den Grundsätzen der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit. Im Rahmen des insoweit ausgeübten Ermessens ist zumindest gegenwärtig die Einleitung besonderer Maßnahmen nicht beabsichtigt.“

Die Grundsätze der Erforderlichkeit und der Verhältnismäßigkeit verbunden mit dem großzügig interpretierten Ermessen werden in diesem speziellen Fall als Deckmantel benutzt, um eine tendenziell von vornherein ablehnende Haltung zu begründen. Diese negative Haltung hat ihre Wurzeln – wie ich finde – in einer seltsamen Sichtweise auf die Pflichten einer Behörde, die darauf ausgerichtet zu sein scheint, möglichst wenig zu tun, um „auf Teufel komm raus“ Kosten zu sparen. Gleichzeitig lässt sich ein sichtbares Fördern der Ignoranz sowie Gleichgültigkeit gegenüber bestimmten Bürgern beobachten: Bürger die aus Sicht der Verantwortlichen entweder scheinbar „ungefährlich“ sind (nach dem Motto: Sie werden nicht wagen, sich zu beschweren) oder der Aufmerksamkeit der Behörde „nicht würdig“ sind – weil Fremde/Ausländer/Bürger zweiten Klasse/o.Ä. – diese Bürger können einfach ignoriert werden! – Je weniger Arbeit, je weniger Kosten, umso besser! Dabei ist das Sicherstellen des Einhalten der Gesetze nur störend – und erschreckend: vielleicht auch überflüssig! (?).

Der Weg des kleinsten Widerstandes, den Sie eingeschlagen haben, führt in solchen Fällen womöglich in eine Sackgasse, die sich für Sie und Ihre Behörde als eine gefährliche Falle herausstellen könnte, falls in Zukunft etwas Schlimmes passieren sollte!

Es gibt mehrere Gesetze, die Ihnen reichlich Grundlagen bieten, um – falls der Wille dazu, sie zu nutzen, da wäre – die Ordnung in der Gabelsbergerstraße mit wenigen relativ einfachen Mitteln wiederherstellen zu können. Hier ein paar Beispiele, die übrigens auch in meinen bisherigen Behörden-Anträgen zu finden sind:

1) Gemäß Punkt 1. I. der Vorgaben zu den Zeichen 325.1 und 325.2 Verkehrsberuhigter Bereich zu Punkt 1. I. § 42 Richtzeichen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) dürfen die Straßen oder Bereiche in einem verkehrsberuhigten Bereich nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen.

2) Nach Nr. 12, 1. der Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss jeder, der ein Fahrzeug in einem verkehrsberuhigten Bereich führt, mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

3) Nach § 30 StVO sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen bei der Benutzung von Fahrzeugen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

4) Gemäß § 45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 StVO können die Straßenverkehrsbehörden zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

Anhand dieser Vorschriften, verbunden mit dem Ihnen zur Verfügung stehenden Ermessen, ist es möglich die Raserei-Plage mit allen daraus resultierenden Belastungen (erhebliche Unfallgefahr, Lärm, Abgase o.ä.) schnell und nachhaltig zu beseitigen.

Es ist mir immer noch schleierhaft, warum Sie sich weigern zu handeln, wenn Sie und Ihre Behörde mit den nachweislich katastrophalen Verhältnissen in der Gabelsbergerstraße – nach Ihrer Aussage – bestens vertraut sind:

Zitat: „(…) Sowohl die Mitarbeiter der Ordnungspolizei als auch der Unterzeichner sind mit den Verhältnissen an der Wohnadresse Ihres Mandanten bestens vertraut.“

Ich kann es mir beim besten Willen nicht erklären!
Es sei denn, es geht hier um etwas ganz anderes – nicht um die Gerechtigkeit, nicht um Glaubwürdigkeit, auch nicht um Ihren guten Ruf, um Ehre, um einen guten Willen den anderen zu helfen, um die Fähigkeit den Fehler zuzugeben, um Flexibilität, um den Mut neue Wege ohne Vorurteile zu beschreiten – sondern?
Wären Sie bereit, mir eine klare Antwort auf diese Frage zu geben?

Ich möchte Sie, Herr Bürgermeister Haus, und alle Menschen, die diesen offenen Brief lesen, dazu animieren, sich zu engagieren und Sie dazu ermutigen, sich Gedanken über diese Sachverhalte zu machen, um anschließend diverse gezielte Maßnahmen einzuleiten, die die gegenwärtige Überschrift dieses Briefes in eine positive zukunftsgerichtete Überschrift umzuwandeln erlaubt. Eine solche könnte wie folgt lauten:

„Dieburg: Bürgermeister, der für alle Bürger da ist, ohne Ausnahmen!“

Respektlosigkeit, Egoismus und Gleichgültigkeit dürfen sich bei uns in Dieburg nicht ausbreiten! Ellenbogenmentalität und egoistische Durchsetzungspraxis dürfen nicht zur Regel werden! Wir müssen dafür kämpfen, unsere Stadt von diesen destruktiven Gefühlen und negativen Verhaltensmustern gänzlich und vor allem nachhaltig zu befreien!

Mit freundlichen Grüßen,

Janusz Januszewski

Das Foto oben zeigt den Hexenturm in Dieburg.

Liste: Die Todesopfer der RAF

22. Oktober 1971
Norbert Schmid (32), Polizist
In Hamburg bei einem Festnahmeversuch erschossen.

22. Dezember 1971
Herbert Schoner (32), Polizist
Bei einem Banküberfall in Kaiserslautern erschossen.

3. März 1972
Hans Eckhardt (50), Polizist
Bei der Festnahme von Manfred Grashof und Wolfgang Grundmann in Hamburg schwer verletzt. Erlag am 22. März 1972 seinen Verletzungen.

11. Mai 1972
Paul A. Bloomquist (39), US-Offizier
Beim Bombenanschlag auf das Hauptquartier des V. US-Corps in Frankfurt getötet.

24. Mai 1972
Clyde R. Bonner (29)
Ronald A. Woodward (26)
Charles L. Peck (23); US-Soldaten
Beim Bombenanschlag auf das Hauptquartier der US-Streitkräfte in Europa (Heidelberg) getötet.

24. April 1975
Andreas von Mirbach (44), Militärattaché
Heinz Hillegaart (64), Wirtschaftsattaché
Während der Geiselnahme von Stockholm erschossen.

7. Mai 1976
Fritz Sippel (22), Polizist
Bei einer Personenkontrolle in Sprendlingen (Hessen) erschossen.

7. April 1977
Siegfried Buback (57), Generalbundesanwalt
Wolfgang Göbel (30), Fahrer
Georg Wurster (33), Leiter der Fahrbereitschaft der Bundesanwaltschaft
Vom Kommando Ulrike Meinhof in Karlsruhe erschossen.

30. Juli 1977
Jürgen Ponto (53), Vorstandssprecher der Dresdner Bank AG
Bei einer versuchten Entführung in seinem Haus in Oberursel bei Frankfurt erschossen.

5. September 1977
Heinz Marcisz (41), Fahrer
Reinhold Brändle (41), Polizist
Helmut Ulmer (24), Polizist
Roland Pieler (20), Polizist
Bei der Schleyer-Entführung in Köln erschossen.

22. September 1977
Arie Kranenburg (46), niederländischer Polizist
Bei Festnahmeversuch von Knut Folkerts in Utrecht erschossen.

18. Oktober 1977
Hanns Martin Schleyer (62), Arbeitgeberpräsident
Als Geisel dann im Elsass erschossen.

24. September 1978
Hans-Wilhelm Hansen (26), Polizist
Bei dem Versuch der Festnahme von Angelika Speitel, Michael Knoll und Werner Lotze in Dortmund tödlich verletzt.

1. November 1978
Dionysius de Jong (19), niederländischer Zollbeamter
Johannes Petrus Goemans (24), niederländischer Zollbeamter
Bei einer Passkontrolle von Rolf Heißler und Adelheid Schulz bei Kerkrade getötet.

19. November 1979
Edith Kletzhändler (56), Hausfrau
Bei einem Schusswechsel mit der Polizei in Zürich durch einen Querschläger getötet. Hier ist unklar, ob die Kugel von der Polizei oder einem Terroristen abgegeben wurde,

1. Februar 1985
Ernst Zimmermann (55), Industrieller
Vom Kommando Patsy O’Hara bei Gauting ermordet.

8. August 1985
Edward Pimental (20), US-Soldat
Bei der Vorbereitung des Sprengstoffanschlages auf die Rhein-Main Air Base in Wiesbaden erschossen.

8. August 1985
Frank Scarton (20), US-Soldat
Becky Jo Bristol (25), Zivilangestellte
Beim Sprengstoffanschlag auf die Rhein-Main Air Base (Frankfurt am Main) ermordet.

9. Juli 1986
Karl Heinz Beckurts (56), Physiker und Manager
Eckhard Groppler (42), Fahrer
Durch einen Sprengsatz bei Straßlach ermordet.

10. Oktober 1986
Gerold von Braunmühl (51), Ministerialdirektor
Vom Kommando Ingrid Schubert in Bonn-Ippendorf erschossen.

30. November 1989
Alfred Herrhausen (59), Vorstandssprecher der Deutschen Bank
Durch einen Sprengsatz in Bad Homburg vor der Höhe getötet.

1. April 1991
Detlev Rohwedder (58), Manager und Politiker
Von einem Scharfschützen in seinem Haus in Düsseldorf erschossen.

27. Juni 1993
Michael Newrzella (25), GSG-9-Beamter
Beim GSG-9-Einsatz in Bad Kleinen von Wolfgang Grams erschossen.

Was bedeutet die Abkürzung RBS im angelsächsischen Mediziner Slang?

Die Abkürzung RBS steht im englischsprachigen Mediziner-Slang meist für ‚Really Bad Shape‘, also „wirklich schlechte Form“, „wirklich schlechte Verfassung“.

Mehr Abkürzungen mit den Anfangsbuchstaben RB finden Sie hier.

Dokumentiert: Trump auf twitter – 05. November 2019

Der 05. November 2019 war ein Dienstag und der 3838. Tag von Donald Trump auf twitter. Er schrieb an diesem Tag 37 Tweets, die zusammen insgesamt 879.167 Likes sowie 463.445 Retweets erhielten. Die tweets finden Sie hier bald.