Robert Habeck und der Fall Schwachkopf – was wir wissen und ein paar Gedanken dazu

Für die, den Fall „Schwachkopf“ noch nicht mitbekommen haben, oder die sich ein Gesamtbild aus den kursierenden Schnipseln bilden wollen, ist hier eine kleine Zusammenfassung.

Der Fall Schwachkopf

Bei einem bayerischen Rentner wurde am 12. November 2024 in den frühen Morgenstunden eine Hausdurchsuchung durchgeführt, da er ein Meme repostet hat, in dem Robert Habeck als „Schwachkopf“ bezeichnet wird.

Aufgebracht wurde die Geschichte von Nius, Sie können sie hier komplett nachlesen.

Insbesondere auf X (fka twitter) wird jetzt ausführlich diskutiert, wie es dazu überhaupt kommen konnte, dass es wegen eines bloßen beleidigenden Reposts eine Hausdurchsuchung und sogar zur Beschlagnahmung eines „digitalen Endgeräts“ kommt.

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LMAAIFY: Was ist der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag?

Im deutschen Strafrecht gibt es zwei Begriffe, die oft für Verwirrung sorgen: die Strafanzeige und den Strafantrag. Obwohl sie ähnlich klingen und beide mit der Strafverfolgung zu tun haben, erfüllen sie unterschiedliche Funktionen und haben verschiedene rechtliche Bedeutungen.

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Zusammengefasst: Die Pertsch Chroniken

Vorbemerkung

Dies ist die Zusammenfassung des Fortgangs meiner Strafanzeige gegen Sebastian Pertsch sowie die Dokumentation der Strafanzeige von Pertsch gegen mich.

Wenn Sie selbst von Sebastian Pertsch online beleidigt wurden, finden Sie hier ein Muster für eine Strafanzeige mitsamt Strafantrag.

Der Anlass

Das Verhalten von Sebastian Pertsch auf twitter sorgte Anfang November 2019 für viel Aufsehen: er setze 100e tweets mit beleidigenden Inhalten wie Idiot, Pfeife oder auch Arschloch ab. Tatsächlich dachte ich zunächst an ein Social Media Experiment auf der einen Seite oder einen Hack seines Accounts auf der anderen. Als ich auf verschiedenen Wegen freundlich nachfragte, wurde ich von ihm auch beleidigt. Ausnahmsweise – die Beweggründe hier genauer dargestellt – stellte ich Strafanzeige gegen ihn. Diese habe ich hier dokumentiert, der Sachverhalt ist darin auch umfassend dargestellt. Da ich von Pertsch noch weiter beleidigt wurde, habe ich die Strafanzeige später noch ergänzt.

Stand meiner Strafanzeige gegen Sebastian Pertsch

Im Dezember erhielt ich ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Berlin, im Januar dann eine Nachfrage der Polizei Berlin dazu.

Augenscheinlich erfolgreich, denn gegen Sebastian Pertsch gab es seitens der Staatsanwaltschaft in Berlin einen Strafbefehl. Und da dieser diesen nicht akzeptierte, gibt es am 3. Juli 2020 einen Termin zur Hauptverhandlung, bei dem ich als Zeuge geladen bin.

Der Verhandlungstermin am 3. Juli 2020

Wie lief die Verhandlung? Gar nicht.

Am 2. Juli war ich bereits in Berlin um dann per taggleich in Bonn eingegangener Post zu erfahren, dass der Termin aufgehoben sei. Eine Nachfrage ergab, dass die Richterin erkrankt sei und es zudem Probleme gegeben habe, die Ladung an Herrn Pertsch zuzustellen.

Ein neuer Termin wurde inzwischen terminiert, am 18. August 2020 geht es (möglicherweise) weiter:

Der Verhandlungstermin am 18. August 2020

Und weiter geht es in gewohnter Form… Diesmal ist die Zustellung der Ladung wohl  geglückt, doch Sebastian Pertsch hat sich am Morgen kurz vor dem Termin bei Gericht krankgemeldet. An dieser Stelle gute Besserung an ihn.

Und so warte ich wieder einmal mehr, wie es weitergeht.

Neuer Verhandlungstermin 29. September 2020

Und weiter geht es, diesmal voraussichtlich am 29. September:

Doch wenig überraschend wurde auch dieser Termin aufgehoben…

Neuer Verhandlungstermin am 7. Mai 2021

Es hat diesmal etwas gedauert, doch ein neuer Verhandlungstermin in der Strafsache Pertsch ist jetzt für den 7. Mai 2021 terminiert. Ich halte Sie auf dem Laufenden…

Und nachdem mir am Morgen des 5. Mai 2021 noch mitgeteilt wurde, dass der Termin stattfinden werde, erreichte mich später folgende E-Mail:

Sehr geehrter Herr Tatarczyk,
ich habe den Termin gerade aufgehoben
Sie brauchen daher nicht zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen…

Sebastian Pertsch akzeptiert – oder doch nicht?

Am 18. Januar 2022 teilt mir das AG Tiergarten auf telefonische Anfrage mit, dass Sebastian Pertsch einen Strafbefehl am 7. September 2021 akzeptiert habe. Damit ist die strafrechtliche Seite nunmehr aus meiner Sicht erfolgreich erledigt und der strafrechtliche Teil der „Pertsch Chroniken“ erfolgreich geschlossen.

Oder auch nicht? Herr Pertsch behauptet auf twitter nun, ich würde hinsichtlich des Verfahrensausgangs lügen und verbindet dies mit weiteren Beleidigungen. Das Verfahren sei im Sommer 2021 ohne Strafbefehl eingestellt worden. Ich werde den Sachverhalt nun mit der Berliner Justiz klären – und wegen der neuen Beleidigungen ggf. auch wieder Strafanzeige und Strafantrag stellen.

Die Geschichte ist also noch nicht zuende.

Pertsch mahnt ab

Und so ist es – inzwischen geht Herr Pertsch in die Initiative und mahnt mich wegen der Aussage, er habe laut AG Tiergarten den Strafbefehl akzeptiert, über seinen Anwalt Malte Greisner per Schreiben vom 18. Januar 2022 ab (siehe oben). Die Behauptung, er habe einen Strafbefehl akzeptiert, sei nicht richtig und es handele sich um eine ehrverletzende Behauptung, die Sebastian Pertsch zudem in seinen Persönlichkeitsrechten verletze. Ich hatte schon gestern, nachdem Pertsch auf twitter behauptete, das Verfahren sei eingestellt worden, seine Sicht der Dinge hier dargestellt.

Ich werde nun den Sachverhalt mit der Berliner Justiz klären und den tatsächlichen Sachstand hier weiter dokumentieren.

Die Zivilklage gegen Sebastian Pertsch

Zusätzlich habe ich erwogen, zivilrechtlich gegen Sebastian Pertsch vorgehen. Um weitere Kosten zu vermeiden, hatte ich ihn am 18. August 2020 über facebook Messenger vorgeschlagen, mich für eine einvernehmliche Lösung zu kontaktieren. Sebastian Pertsch hat diese Nachricht zwar gelesen, aber nicht geantwortet.

Nach Abschluss des Strafverfahrens überlege ich nun, die zivilrechtliche Klage in die Tat umzusetzen, werde ihm aber nochmals Gelegenheit geben, eine einvernehmliche Lösung vorzuschlagen – wobei die Bereitschaft zu letzterer durch seine Abmahnung nicht gerade gesteigert wurde.

Stand der Strafanzeige von Sebastian Pertsch gegen mich

Da ich die Strafanzeige veröffentlicht hatte, stellte Sebastian Pertsch auch Strafanzeige wg. Bedrohung gegen mich. U.a. bezieht er sich dabei darauf, dass im Rahmen der Veröffentlichung der Strafanzeige über twitter und in meinem Blog hier kurzzeitig seine Adresse öffentlich war.

Da diese allerdings in den Kartendiensten von Google und Bing, den Suchmaschinen selbst, den Gelben Seiten, so ziemlich jedem anderen Verzeichnisdienst und auch über facebook zu finden war – ganz überwiegend von Pertsch selbst eingetragen – hielt und halte ich diese Veröffentlichung für unproblematisch, hatte diese dann aber doch aus den veröffentlichten Dateien entfernt.

Hinsichtlich dieser Strafanzeige wurde ich am 6. Februar 2020 von der Polizei Bonn verhört. Nach Vorlage der Ausdrucke aus den genannten Verzeichnissen musste der Beamte herzlich lachen…

Die Staatsanwaltschaft Berlin sah das ebenso, denn inzwischen wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Nebenkriegsschauplätze

Sebastian Pertsch behauptet im übrigen auf twitter, es gäbe kein Strafverfahren wegen Bedrohung – und beleidigt in diesem Zusammenhang weiter:

Dies ist jedoch unrichtig.

Wie geht es weiter? Und noch zwei Anmerkungen

Das ist der aktuelle Stand vom 18.  Januar 2022. Über den Fortgang werde ich hier berichten.

Hier noch zwei Anmerkungen:

  1. Sollten Sie selbst Strafanzeige gegen Pertsch gestellt haben oder im Gegenzug von ihm angezeigt worden sein, freue ich mich über eine Kontaktaufnahme zwecks Austausch unter stapublic@live.de.
  2. Ich wurde und werden verschiedentlich gefragt, ob man das Vorgehen gegen Sebastian Pertsch durch eine Spende unterstützen kann. Dies freut mich sehr, ist aber nicht notwendig. Die größte Unterstützung ist mir aber, wenn Sie mir auf twitter folgen, hier regelmäßig mitlesen oder selbst hier als Gastautor aktiv werden.

 

§ 86 RiStBV (Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren)

§ 86 RiStBV regelt, inwieweit bei bestimmten Delikten, denen auch mit einer zivilrechtlichen Klage begegnet werden kann – insbesondere Beleidigung – ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Stellt man bei einem solchen Delikt eine Strafanzeige, empfiehlt es sich, ausführlich zu begründen, warum ein öffentliches Interesse besteht.

Die Norm lautet:

15.Öffentliches Interesse bei Privatklagesachen

§ 86 Allgemeines

(1) Sobald der Staatsanwalt von einer Straftat erfährt, die mit der Privatklage verfolgt werden kann, prüft er, ob ein öffentliches Interesse an der Verfolgung von Amts wegen besteht.

(2) Ein öffentliches Interesse wird in der Regel vorliegen, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, z.B. wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat, der rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründe des Täters oder der Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben. Ist der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört worden, so kann ein öffentliches Interesse auch dann vorliegen, wenn dem Verletzten wegen seiner persönlichen Beziehung zum Täter nicht zugemutet werden kann, die Privatklage zu erheben, und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist.

(3) Der Staatsanwalt kann Ermittlungen darüber anstellen, ob ein öffentliches Interesse besteht.

Stand 10. November 2019

Noch eine kurze Stellungnahme zu meiner Strafanzeige gegen Sebastian Pertsch – und warum ich weitermache

Meinungsfreiheit ist für mich eines der wichtigsten Grundrechte. Bestandteil dieses Grundrechts ist aber auch, dass einem widersprochen wird. Um es mit Angela Merkel zu sagen:

Man muss damit rechnen, Gegenwind und gepfefferte Gegenargumente zu bekommen. Meinungsfreiheit schließt Widerspruchsfreiheit ein. Ich ermuntere jeden, seine oder ihre Meinung zu sagen, Nachfragen muss man dann aber auch aushalten. Und gegebenenfalls sogar einen sogenannten Shitstorm.

Ich bin also der letzte, der einerseits einem Streit und einer Diskussion aus dem Weg geht, akzeptiere andererseits aber auch ein sehr breites Meinungsspektrum. Nicht selten habe ich meine Standpunkte aufgrund des Austauschs mit anderen Meinungen schon revidiert oder relativiert.

Als die Beleidigungstiraden von @Pertsch auf twitter begannen – den Sachverhalt gibt es in meiner Strafanzeige – sah ich dies mit einem gewissen Interesse und habe nur harmlos nachgefragt, warum er dies mache. Prompt wurde ich auch beleidigt und geblockt, gleichsam in Sippenhaft genommen. Zunächst nahm ich an, da ich auch dem Blogger und Welt-Autor „Don Alphonso“ folge, bis mir heute auffiel, dass ich das seit der einmal angedachten Entpolitisierung auf twitter gar nicht mehr tue. Egal.

Jedenfalls haben mich die Hintergründe interessiert und alle Versuche, mit Sebastian Pertsch in Kontakt zu kommen, wurden von diesem unterbunden – bei Whatsapp wurde ich von ihm z.B. direkt geblockt.

Man kann mir auch gerne sagen, ich sei ein anonymes rechtes Arschloch – siehe tweet oben – aber dann möchte ich auch die Gelegenheit haben, dem zu widersprechen und mit offenem Visier zu kämpfen und zu argumentieren. Und anonym bin ich schon mal gar nicht.

Wie Pertsch es getan hat, beleidigende Behauptungen einfach in den Raum zu stellen und dann durch Blocken abzutauchen sind aber kein Stil. Insbesondere nicht, wenn man dies wie Pertsch systematisch macht und darauf spekuliert, ihm könne ja eh nichts passieren. Auch dies habe ich in der Strafanzeige angerissen.

Mit seinen Beleidigungen und seiner Vermeidung jeglichen Diskurses ist er jedenfalls nicht besser als die, die er aus einer gewissen Haltung heraus meint bekämpfen zu müssen.

Aus diesem Grunde habe ich mich – wohlgemerkt nach Kontaktversuchen und Ankündigung – ausnahmsweise dazu entscheiden, einmal den Rechtsweg zu gehen.

Seine Sicht der Dinge hat er übrigens hier zusammengefasst (hier dokumentiert für die, die er geblockt hat), was es in Teilen nachvollziehbar, aber in vielen Fällen wie dem meinem nicht besser macht.

Und solange ich von Herrn Pertsch geblockt bin und es keinen Dialog gibt, werde ich die Sache auch juristisch ausfechten.

Ansonsten ist mein Rat: Seid alle gelassener auf twitter und kommt raus aus Euren Filterblasen.

Dokumentiert: Meine Strafanzeige gegen Sebastian Pertsch

Hier dokumentiere ich die Strafanzeige, die ich selbst gegen Sebastian Pertsch gestellt habe. Eine allgemeiner gehaltene Vorlage habe ich hier erstellt, warum ich mich ausnahmsweise zu diesem Schritt entschlossen habe, hier dargelegt.

Staatsanwaltschaft Berlin
10548 Berlin

 

Bonn, 6. November 2019

 

Strafanzeige wegen möglicher Beleidigung und anderer Delikte

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige gegen Herrn Sebastian Pertsch – … Berlin – wegen möglicher Beleidigung (§ 185 StGB) sowie aller in Frage kommenden Delikte und stelle soweit erforderlich Strafantrag.

Herr Sebastian Pertsch unterhält auf der Social Media Plattform twitter einen Account und ist dort unter dem Namen @pertsch angemeldet. Herr Pertsch begann Anfang November 2019 zahlreiche Nutzer u.a. als „Idiot“, „Schwachkopf“, „Trottel“ o.ä. zu bezeichnen.

In einer hierüber entstandenen Diskussion spekulierte ich unter Einbeziehung des Accounts von Herrn Pertsch, ob es sich dabei um ein Experiment handle, woraufhin ich von ihm am 4. Novemvber 2019 als „Nächster Idiot!“ tituliert und anschließend geblockt wurde (Anlage 1).

Ich versuchte mit Herrn Pertsch zu einer Klärung unter seiner u.a. auf Facebook veröffentlichten Mobilnummer per Whatsapp zu erreichen, wurde dort jedoch ebenfalls umgehend von ihm gesperrt, nachdem er die Nachricht ausweislich der blauen Haken geöffnet hatte (Anlage 2).

Als ich dies öffentlich machte und den Gedanken äußerte, zur Klärung des Vorgangs Strafanzeige zu stellen, wurde ich von Pertsch diesmal als Schwachkopf bezeichnet (Anlage 3).

Weitere ähnliche Bezeichnungen, die möglicherweise auch gegen mich gerichtet sein könnten, sind in weiteren Threads vorhanden.

Herr Pertsch hat inzwischen auf twitter geschrieben, dass er auf Nutzer mit Beschimpfungen reagiert, die er für „rechte Arschlöcher“ hält (Anlage 4). Dadurch, dass ich durch ihn im Vorfeld ebenfalls mit einer Beschimpfung bedacht und geblockt wurde, werde von ihm zumindest indirekt auch als „rechtes Arschloch“ bezeichnet.

Ausweislich weiterer Äußerungen geht Pertsch nicht davon aus, dass er für dieses Vorgehen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könne. Ganz im Gegenteil, wird ihm eine Strafanzeige angedroht wiederholt er – wie auch in meinem Fall – die Beleidigungen. Dies insbesondere auch bei Nutzern die – ebenfalls wie ich – unter Klarnamen auftreten, ihn nicht ihrerseits beleidigt haben und nicht zum extremen rechten Spektrum im allerweitesten Sinne gehören, was hier aber ohnehin nichts zur Sache täte (Anlage 5).

Auch wenn die einzelnen Beleidigungen hier konkret vergleichsweise harmlos sein können und auf den ersten Blick tatsächlich eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO in Frage kommen könnte, darf dies hier nicht der Fall sein, da Herr Pertsch es bewusst darauf anlegt, dass er deswegen letztlich nicht zur Verantwortung gezogen werden wird. Eine Einstellung nach § 153 StPO würde dem Telos der Norm widersprechen. Zu beachten ist hier auch die nicht geringe Reichweite des Accounts von Herrn Pertsch und die große Aufmerksamkeit, die gerade durch die massenhaften Beleidigungen erzielt wurde.

Zudem ist der Bundesministerin der Justiz Christine Lambrecht darin zuzustimmen, dass „eine Beleidigung auf Twitter oder Facebook, die unzählige Nutzer sehen können, …etwas anderes [ist] als eine Beleidigung in der Kneipe. Öffentliche Beleidigungen sind lauter und aggressiver. Hetzer im Netz attackieren nicht nur den einzelnen Menschen, sondern vergiften das gesellschaftliche Klima.“

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung des Aktenzeichens, unter dem die Anzeige in Ihrem Hause geführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

 

Anlagen

Anlage A1.

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5

Vorlage: Strafanzeige gegen Sebastian Pertsch wegen Beleidigung

Sebastian Pertsch überzieht derzeit zahlreiche Nutzer auf twitter mit Bezeichnungen wie „Schwachkopf“, „Idiot“, „Trottel“ etc. Für alle, die dies nicht einfach so hinnehmen wollen, mag diese Vorlage für eine Strafanzeige  hilfreich sein. Hilfreich ist es auf jeden Fall, diese mit Fakten anzureichern. Wie dies aussehen kann, habe ich hier dargestellt. Die Vorlage ist insoweit sicherlich nicht ganz ungeeignet, da Sie immerhin zur Eröffnung einer Hauptverhandlung geführt hat, was in Deutschland bei Beleidigungsdelikten sehr selten ist. Den gesamten Vorgang kann man hier detailliert nachlesen.

Staatsanwaltschaft Berlin
10548 Berlin

 

XXXX, XX. November 2019

 

Strafanzeige und Strafantrag wegen möglicher Beleidigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafanzeige gegen Herrn Sebastian Pertsch – [XX Adresse über Google und Bing verfügbar XX, 13347 Berlin – wegen möglicher Beleidigung (§ 185 StGB) sowie aller in Frage kommenden Delikte und stelle soweit erforderlich Strafantrag.

Herr Sebastian Pertsch unterhält auf der Social Media Plattform twitter einen Account und ist dort unter dem Namen @pertsch angemeldet. Herr Pertsch begann Anfang November 2019, zahlreiche Nutzer u.a. als „Idiot“, „Schwachkopf“, „Trottel“ o.ä. zu bezeichnen.

Mich hat er am XX. November 2019 als XXXXX bezeichnet, einen Screenshot habe ich beigelegt.

Hierin könnte eine Beleidigung nach § 185 StGB liegen.

Herrn Pertsch ist der Umstand, dass es sich dabei um wohl um die Erfüllung eines Straftatbestands handeln könnte, wohl bewusst. Ausweislich seiner weiteren Äußerungen auf twitter spekuliert jedoch gezielt darauf, dass ein Verfahren ohnehin nach § 153 StPO eingestellt würde. Da diese Äußerung jedoch öffentlich erfolgte und klar in Bezug auf meine Person erfolgte, ist aus meiner Sicht eine Strafverfolgung geboten.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung des Aktenzeichens, unter dem die Anzeige in Ihrem Hause geführt wird.

Mit freundlichen Grüßen

 

Kurz berichtet: Wenn die Polizei von Strafanzeigen abrät oder nicht ermittelt

Ich hatte berichtet, dass mir in drei Fällen vom Stellen einer Strafanzeige bzw. der Einschaltung der Polizei abgeraten wurde.

In dem Zusammenhang habe ich darum gebeten, mir solche Fälle zu mitzuteilen, in denen die Polizei davon abgeraten hat, nach einer Straftat eine Anzeige zu erstatten oder aus anderen Gründen keine Anzeige aufgenommen hat. Hier sind einige kurze Reaktionen, die ich in den sozialen Netzen und per E-Mail erhalten habe:

Ist Ihnen klar, dass das nichts bringt?

Kann ich subjektiv bestätigen. Von der Polizei kommt in den letzten Jahren häufig sowas wie: „Natürlich kann ich die Anzeige aufnehmen, aber ihnen ist klar, dass das nichts bringt?“ Dabei ging es von Diebstahl bis Körperverletzung in den letzten 4 Jahren. Die beiden Sachen die ich gegen den Widerstand der Polizei anzeigen konnte sind ohne Ermittlungen eingestellt worden.
Oliver T. über Facebook.

Wollen Sie hier wirklich zwei Stunden sitzen?

Mir wurden in den letzten drei Monaten zwei Anzeigen aus geredet, und Bekannten von mir ebenfalls noch mal zwei. Mit der subtilen Frage wollen sie jetzt wirklich anderthalb Stunden hier sitzen bzw der Aussage bringt doch eh nichts Verfahren wird eingestellt.
Anonym über twitter.

Das bringt doch nichts

Meiner Tochter wurde auf dem Schulhof von einem Schulfremden das iPhone gestohlen. Die Polizei kam zwar und hat auch mit der Direktorin gesprochen. Von beiden Seiten wurde ich gebeten, auf eine Anzeige zu verzichten. Von der Direktorin wegen des Rufs der Schule, von der Polizei, da man ohnehin schon genug zu tun habe und ein Ermittlungserfolg sehr unwahrscheinlich sei.
Judith S. über Privatnachricht auf twitter

Ermittlung eingestellt

Meine Tochter wurde vor Kurzem Opfer eines Internet-Betrügers und erstattete bei der Kripo Anzeige. Knapp 2 Wochen später kam die Einstellung durch die StA. Das spannende daran: Zu der Zeit war die Annonce noch Online! Man hatte wohl keine echte Lust, den Täter zu ermitteln.
Günther Z. über twitter.

Weitere Fälle gibt es unter dem Hashtag „keine Anzeige„.

Sie haben etwas ähnliches erlebt? Bitte schreiben Sie mir Ihre Erfahrungen an severint@live.de oder kontaktieren Sie mich über twitter oder Facebook – im Zweifel auch gerne anonym.

Ein subjektiver Beitrag zur Kriminalitätsstatistik – und eine Frage

Anlass für diesen kleinen Artikel ist der obige tweet von Florian Neuhann, der Korrespondent im ZDF Hauptstadtstudio ist und die sich daraus ergebende Frage, wie es tatsächlich um die Kriminalitätsstatistik in Deutschland aussieht.

Natürlich glaube ich, dass die Zahl der registrierten Straftaten 2017 so niedrig ist wie seit 1992 nicht mehr. Ich glaube persönlich aber nicht, dass die Zahl der Straftaten gesunken ist, sondern eben nur die Zahl der registrierten Straftaten.

Warum ich das glaube? Drei ganz einfache persönliche Erlebnisse:

  • Ein bisschen naiv habe ich vor einigen Monaten bei eBay Kleinanzeigen Karten für das Bundesligaspiel Dortmund gegen Köln gekauft. Und obwohl ich bezahlt habe, wurden diese nie geliefert. Da mich das ganze wirklich sehr geärgert hat, wollte ich auch eine Strafanzeige stellen. Reaktion der Polizei: Ob es wirklich notwendig sei, dass ich einen zivilrechtlichen Anspruch mit den Mitteln des Strafrechts durchsetzen wolle. Man habe schon genug zu tun.
  • Samstag Abend in der Bonner Innenstadt wird mir ein Smartphone von hinten aus der Hand gerissen, zum Glück und durch Zufall nur ein günstiges Ersatzgerät für weniger als 100 Euro. Als ich den Fall zur Anzeige bringen will, werde ich gefragt, ob das für die Versicherung notwendig sei. Sonst könne ich mir das eher sparen, dass ein Täter gefunden werde sei ohnehin unwahrscheinlich. Da ich auch ohnehin keine brauchbare Beschreibung liefern konnte, sparte ich es mir dann.
  • Unterwegs mit einem Bekannten, der regelmäßig einen Mietwagen hat. Wir parken kurz, um einen Kaffee zu trinken. Als wir wiederkommen stellen wir einen kleinen Schaden am Auto fest, augenscheinlich ein Fall von Fahrerflucht. Gesehen hat niemand was. Er ruft bei der Mietwagenfirma an und schildert den Fall. Reaktion dort: „Eigentlich müssten Sie die Polizei rufen, wegen solcher Bagatellen kommen die aber nicht mehr so gerne. Wir wickeln das so ab.“ Als guter Stammkunde dort ist er dann auch ohne Selbstbeteiligung aus dem Fall rausgekommen.

In einem weiteren Fall – meiner Tante wurden im Zug Koffer gestohlen und ich kümmerte mich um die Sache – bestand die Versicherung auf einer Anzeige bei der Polizei. Die Bonner Polizei war froh, mich an die Bahnpolizei verweisen zu können, die das mit den Versicherungen schon kannte und die Anzeige aufnahm.

Von vier Fällen wurde also in drei Fälle, nahegelegt, auf eine Anzeige zu verzichten. Zwei mal direkt durch die Polizei, einmal aufgrund von Erfahrungen mit der Polizei.

Mein subjektiver Eindruck ist also der, dass viel weniger Straftaten registriert werden, als dies früher der Fall war und daher die Kriminalitätsstatistik besser aussieht.

Doch ist dies belegbar?

Erfahrungen gesucht

Und daher die Frage an Betroffene, Rechtsanwälte, Polizisten, Täter, Staatsanwälte und andere Experten – wie sieht es sonst so in der Praxis aus?

Bitte schreiben Sie Ihre Erfahrungen an severint@live.de oder kontaktieren Sie mich über twitter oder Facebook. Im Zweifel auch gerne anonym.

Die Berichte gibt es unter dem Hashtag „Keine Anzeige„.

 

Was tun, wenn man mit privaten Bildern erpresst wird?

Obacht beim privaten Bildertausch

Heutzutage ist es ganz normal, dass man übers Smartphone Bilder austauscht. Und auch ganz normal ist dabei, dass darunter privatere und vielleicht sogar erotische sein können.

Was man dabei aber immer bedenken sollte – diese Bilder können mit einem Klick in der digitalen Öffentlichkeit landen.

Und gerade, wenn Beziehungen und Freundschaften in die Brüche gehen, wird die Androhung der Veröffentlichung nicht selten als Druckmittel eingesetzt. Sei es, dass damit die Fortsetzung einer Beziehung, Geld oder etwas anderes erreicht werden soll.

Oft behaupten die Täter, man hätte ja ohnehin das Recht an seinem Bild aufgegeben, indem man es z.B. über Whatsapp oder den Facebook Messenger an ihn übertragen habe. Oft verweisen Sie dabei auf AGB Formulierungen der Dienste. Das ist nicht richtig. Wenn nicht vorher ausdrücklich vereinbart wurde, dass das Bild auch weitergegeben werden darf, behält man das Recht daran und kein anderer darf es weitergeben.

Wichtig: Hat jemand anderer das Bild gemacht, ist er zunächst der Urheber. Es kann nicht schaden, zur Sicherheit klarzustellen, dass man mit einer Weitergabe des Bildes an Dritte nicht einverstanden ist – z.B. „Es ist ok, dass Du das Bild gemacht hast, aber bitte verschicke es nicht weiter. Das möchte ich nicht.“ Dann kann sich der „Täter“ später auch nicht damit herausreden, dass er ja der Bildurheber sei, was in der Praxis häufig versucht wird.

Die Strafbarkeit der Veröffentlichung an sich

Dabei ist die Weiterverbreitung privater Bilder, auf denen Dritte zu sehen sind, grundsätzlich strafbar und sogar strafbar. Dies ergibt sich aus § 33 KUG (auch KunstUrhG oder Kunsturhebergesetz):

  1. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
  2. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Wichtig ist bei dem Verweis der erste Satz von § 22 Kunsturhebergesetz:

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

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