Dokumentiert: CityEnergy24 informiert seine Kunden über die Einstellung der Versorgung in den Regelzonen

Wie wir schon berichtet haben, kann CityEnergy24 seine Kunden in inzwischen nicht mehr mit Strom beliefern. Mit diesem Schreiben werden die Kunden darüber informiert:

CityEnergy24 eG
Serviceteam CE24
Postfach 1107
04501 Delitzsch

WICHTIGE MITTEILUNG! ZWANGSWEISE EINSTELLUNG DER VERSORGUNG IN DER REGELZONE DER „TENNET“

Ihre Kunden/ID-Nr.: Abnahme/Lieferstelle: ………… Zählernummer: ……………

Sehr geehrte/er Herr ……..,

als Kunde der CityEnergy24 eG informieren wir Sie über die zwangsweise Einstellung der Versorgung in der Regelzone der „TenneT“ und der damit verbundenen Einstellung der Strombelieferung Ihrer Abnahmestelle zum 31.05.2017.

Mit heutigem Datum wurde uns seitens der „TenneT“ die außerordentliche Kündigung übermittelt und damit der Zugang zur sog. „Regelzone“ ab dem 01.06.2017, 0.00 Uhr untersagt!

Mit dieser Mitteilung und Erklärung möchten wir Sie über die Gründe die zu dieser Entscheidung geführt haben informieren und Ihnen wichtige Informationen zum weiteren Verlauf zukommen lassen. Wir bitten Sie daher um Kenntnisnahme und darum sich einige Minuten Zeit zu nehmen, um die Gründe die zur Kündigung und folgend zur Einstellung der Versorgung geführt haben zu verstehen. Als Ihr bisheriger Stromlieferant und durch Sie beauftragter Dienstleister sehen wir uns in der Verpflichtung Sie direkt zu unterrichten und Ihnen gegebenenfalls Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, sowie unsere Unterstützung anzubieten.

Zur aktuelle Situation: Im Status eines Stromlieferanten sind wir bereits seit 2010 im deutschen Strommarkt aktiv und beliefern deutschlandweit Kunden. Der Idee „Gemeinsam zum besten Strompreis der Stadt“ haben sich in den Jahren viele Verbraucher angeschlossen und das Modell der „Einkaufsgemeinschaft“ für sich, und vordergründig über den hierüber deklarierten Angebotspreis, genutzt.

Leider sind wir seit Längerem u.a. mit dem Umstand konfrontiert, dass eine Vielzahl von Kunden zwar den „günstigen Preis“ nutzen, diesen Kunden jedoch das Verständnis, dass ein günstiger Preis dauerhaft nur über ein ordentliches und vereinbarungsgemäßes Miteinander realisierbar ist, fehlt. Gerade die Punkte der „Vertragsauslegung“ und „Zahlungsmoral“ dieser Kunden belastet uns nachteilig in der Umsetzung der Idee des „besten Strompreises der Stadt“. Insbesondere in Bezug auf den letzteren Punkt standen wir jeden Monat vor der Herausforderung einen fünf- bis sechsstelligen „Fehlbetrag“ zu kompensieren! Was, wie Sie sich sicher vorstellen können, eine nicht einfache Aufgabe ist. Gerade vor dem Hintergrund, dass wir das 100%ige Risiko der Vertragserfüllung, der mit Dritten geführten Verträge (wie z.B. dem Vertrag mit der TenneT) tragen und hier zur Zahlung von Leistungen gegen Fälligkeiten verpflichtet sind, ist unter Beachtung des vorgenannten Sachverhaltes auf Dauer nicht möglich!

Die zur Organisation der Stromversorgung benötigten und unterlegten Verträge (Netznutzungs-/Bilanzkreisverträge etc.) sehen vor, dass dem Lieferanten der Zugang zum Netz untersagt werden kann, wenn er Zahlungen nicht gem. der vereinbarten Fälligkeit leistet! Eine gleichlautende Entscheidung kann bzw. führt zur „sofortigen“ Untersagung der Netznutzung, mit der Konsequenz, dass alle im Netzgebiet belieferten Abnahme-/Lieferstellen durch die Grund-/Ersatzversorgung übernommen werden! Es geht hierbei nicht darum, ob Sie Ihren Verpflichtungen uns gegenüber stets und ordentlich nachgekommen sind! Salopp formuliert kann man es theoretisch wie folgt beschreiben: „hat Ihr Nachbar nicht bezahlt und wird hierauf der Rahmenvertrag gekündigt, ist auch die Voraussetzung zur Belieferung Ihrer Abnahmestelle nicht mehr gegeben!“

Wie vorgenannt, wurde uns am heutigen Mittwoch (!) seitens der TenneT die Kündigung und der Zugang zum Netz ab dem 01.06.2017 0.00 Uhr gesperrt, was zur Folge hat, dass uns die Belieferung der sich in der Regelzone der TenneT befindlichen Abnahme/Lieferstelle damit untersagt und für uns somit aktuell nicht mehr möglich ist!

Bitte beachten!

Ihre Energieversorgung wird und ist ab dem 01.06.2017, 0.00 Uhr zwangsläufig durch die Grund-/Ersatzversorgung gedeckt und gesichert! (In Kürze wird sich der regional zuständige Grund/Ersatzversorger zum Sachverhalt selbst bei Ihnen mit einem Schreiben oder in der Vertretung durch einen Mitarbeiters melden! Ggf. werden Sie auch hier gebeten den aktuellen Zählerstand zu erfassen und/oder zu übermitteln)

Ihr mit uns geführter Vertrag ist folgend der Entscheidung der TenneT zum 31.05.2017 abzurechnen! Nach Vorlage der Zählerdaten werden wir Schlussrechnung erstellen und Ihren Vertrag hierüber abrechnen! Leider sind uns an dieser Stelle die Hände gebunden. Über den weiteren Verlauf und die Weiterführung der „Idee“ in der bisherigen Form können wir an dieser Stelle noch nichts mitteilen. Zur Organisation des weiteren Ablaufes bitten wir Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand unter Verwendung des nachfolgenden Links kurzfristig mitzuteilen! [Zählerstand] Unsere Unterstützung/unser Angebot: Jetzt gilt es „Einen kühlen Kopf zu bewahren“ Als Dienstleister möchten wir es nicht unversucht lassen und Ihnen auch in dieser Situation zur Seite stehen. Ziel und unser Angebot lautet, Ihnen einen kurzfristigen Weg aus der Grund-/Ersatzversorgung auf Basis der uns bekannten Daten aufzuzeigen, um die damit ggf. verbundene Mehrbelastung zu kompensieren.

Kurzfristig konnten wir in einer Kooperation den Zugang auf ein Alternativangebot/e organisieren, welches sich in der Regelzone der „TenneT“ mit folgenden möglichen Konditionen darstellen lässt: Arbeitspreis: ab 22,69 ct/KWh Grundpreis: ab 3 Euro/Monat mtl. Abschlagszahlung Laufzeit: 4 Wochen Kündigungsfrist: 4 Wochen Preisgarantie bis zum 31.12.2017 (die vorstehenden Beträge sind Bruttopreise) Hinweis Es handelt sich bei den vorgenannten Konditionen um eine pauschale Preisangabe und Konditionen, die in der Regelzone der TenneT möglich sind!! Ihr persönliches Angebot und die auf Sie konkret zutreffenden Konditionen müssen auf Ihren Wunsch hin ermittelt werden! Gern lassen wir Ihnen diese auf Ihren Wunsch hin kurzfristig zukommen! Wünschen Sie somit ein persönliches Angebot und unsere Unterstützung, so bitten wir Sie uns dies über den nachfolgenden Link zu erklären und mitzuteilen: [Feedback zum Angebot]

Wir bedauern Ihnen diese unerfreuliche Mitteilung heute überbringen zu müssen. Für die damit für Sie ggf. entstehenden Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen. Wir sind im Rahmen unserer Möglichkeiten bestrebt eine Klärung für diese Situation herbeizuführen. Sollten sich auf diese Mitteilung hin Fragen ergeben kontaktieren Sie uns (vorzugsweise bitte per EMail) Ihre Anfrage werden wir so schnell als möglich beantworten! Aufgrund der erhöhten Anzahl von Anfragen kann es hier jedoch zu Verzögerungen in der Beantwortung kommenden! Wir bitten hierzu bereits im Voraus um Ihr Verständnis. An dieser Stelle bleibt uns zunächst nicht mehr, als uns bei Ihnen für Ihr bis dato entgegengebrachtes Vertrauen zu bedanken.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Serviceteam der CityEnergy24 eG

CityEnergy24 eG
Postfach 1107
04501 Delitzsch
Telefon: 01805 63 96 80
Telefax: 01805 63 96 81
E-Mail: info@cityenergy24.de

Vorstand: Rene Heinrich (Vorsitzender), Klaus Becker Aufsichtsrat: Markus Schemmer (Vorsitzender), Alexander Müller, Klaus Swiderek Amtsgericht Leipzig GnR 504

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