Schmerzempfindliche Zähne, Verfärbungen, Schmelz, der wie Kreide wegbröselt: Die Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation, kurz MIH und umgangssprachlich „Kreidezähne“, ist bei Kindern weit verbreitet. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 19/8513) vom 19. März 2019 wollte wissen, was die Bundesregierung über die Ursachen weiß und ob die Chemikalie Bisphenol A (BPA) dahinterstecken könnte. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/9499) vom 16. April 2019 ist ausführlich, bleibt bei der Ursache aber vorsichtig.
Worum es ging
Die Fragesteller stützten sich auf die Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V): Bis zu 30 Prozent der Zwölfjährigen seien von Ausprägungen der Krankheit betroffen, bei 5,4 Prozent seien deutliche Formen feststellbar. Als „hauptverdächtige Faktoren“ nennt die Anfrage Antibiotika und Umweltgifte wie BPA, das zu den endokrinen Disruptoren gehört, also Stoffen, die in den Hormonhaushalt eingreifen. Verwiesen wird auf eine Tierstudie von Jedeon und Kollegen aus dem Jahr 2013, in der sich bei Ratten ein Zusammenhang zwischen BPA und Schmelzdefekten zeigte. Die 30 Fragen reichten von der Zahnmedizin über Kunststoffe und Weichmacher bis zu einem möglichen BPA-Verbot nach französischem Vorbild. Hintergrund zum Krankheitsbild bietet auch der Wikipedia-Artikel zur MIH.
BPA als Ursache „unwahrscheinlich“
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 3. August 2018, wonach ein Zusammenhang zwischen Kreidezähnen und der Aufnahme von BPA nach derzeitigem Wissensstand unwahrscheinlich ist. Auch die Kritik des BfR an der Rattenstudie macht sie sich zu eigen, unter anderem, dass dort nur eine einzige BPA-Dosis untersucht wurde und Überlegungen zur Dosis-Wirkungs-Beziehung fehlen (Antwort zu Fragen 1 und 2).
Zur eigentlichen Ursache sagt die Antwort: Sie ist ungeklärt. Diskutiert werde ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren während der Zahnentwicklung, die etwa vom achten Schwangerschaftsmonat bis ungefähr zum vierten Lebensjahr reicht. Die Regierung verweist auf eine Übersichtsarbeit von Silva und Kollegen (2016), die 28 Studien ausgewertet hat. Danach gibt es einen Zusammenhang mit fieberhaften Erkrankungen in der frühen Kindheit und Hinweise auf eine Rolle von Antibiotika, besonders Amoxicillin. Auch Dioxine werden diskutiert. Faktoren rund um Schwangerschaft und Geburt hätten sich dagegen nicht bestätigt (Antwort zu Frage 3).
Für ihre Antwort ließ die Regierung eine Literatursuche in der Datenbank MEDLINE durchführen: In den vorangegangenen fünf Jahren fanden sich 38 Primärstudien und 10 systematische Übersichtsarbeiten zur MIH. Weitere Forschung hält die Bundesregierung für erforderlich. Gleichzeitig mahnt sie, eine hohe Verbreitung nicht mit hohem Behandlungsbedarf zu verwechseln: Laut DMS V haben 28,7 Prozent der Zwölfjährigen mindestens einen Zahn mit MIH-Befund, ausgeprägte Formen mit Schmelzdefekten zeigten sich bei 5,4 Prozent.
Keine Kampagne, keine Spezialisten
MIH gehört laut Antwort zum Lehrplan im Zahnmedizinstudium und zu den Fort- und Weiterbildungscurricula. Von Zahnärztinnen und Zahnärzten, die sich auf MIH spezialisiert hätten, ist der Regierung nichts bekannt. Aufgeklärt werde in der Praxis sowie über Informationen von Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern. Eine breite Kampagne für die Bevölkerung hält die Bundesregierung „derzeit nicht geboten“ (Antworten zu Fragen 14 und 15).
Wo BPA steckt und wie viel
Wie viel BPA in Deutschland verbraucht wird und wie sich das in 20 Jahren entwickelt hat, kann die Regierung nicht sagen: Eine systematische Auswertung liegt ihr nicht vor, für den Ersatzstoff Bisphenol S ebenso wenig. Zu den Verwendungen nennt sie vor allem den Kunststoff Polycarbonat und Epoxidharze, etwa in Lacken, Faserverbundwerkstoffen und Klebern. Bei Lebensmittelkontaktmaterialien geht es um Gegenstände aus Polycarbonat und Polysulfon sowie Innenbeschichtungen von Getränke- und Konservendosen. Mengen dazu kennt die Regierung nicht.
Praktisch für den Alltag ist die Antwort zu den Recycling-Codes: Alle bisphenolhaltigen Kunststoffe fallen unter den Code 7 („andere“), aber nicht alle Kunststoffe mit Code 7 enthalten Bisphenole. Kunststoffe mit den Codes 01 bis 06, also etwa PET, Polyethylen, PVC, Polypropylen und Polystyrol, enthalten standardmäßig keine Bisphenole. Forschungsvorhaben zum Ersatz von BPA in Kunststoffen sind der Regierung nicht bekannt, und sie fördert auch keine Projekte, die hormonaktive Stoffe in Kunststoffen verdrängen sollen (Antworten zu Fragen 16 bis 20).
Zu Bisphenol S heißt es, es habe wegen seiner ähnlichen Struktur ähnliche Wirkungen wie BPA. Belgien prüfte den Stoff damals im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH. Ganz ähnlich lückenhaft ist das Bild bei Phthalaten und Flammschutzmitteln: Weil viele Kunststoffprodukte von außerhalb der EU importiert werden und die darin enthaltenen Stoffe meist nicht registriert werden müssen, haben die deutschen Behörden nach eigener Aussage keine vollständige Kenntnis darüber, was in welchen Mengen eingesetzt wird.
Kein generelles BPA-Verbot geplant
Frankreich hatte BPA in allen Lebensmittelkontaktmaterialien verboten. Diesem Vorbild wollte die Bundesregierung 2019 nicht folgen. Sie verweist auf die EU-Regeln: Mit der Verordnung (EU) 2018/213 war der Migrationsgrenzwert für BPA aus Kunststoffen von 0,6 auf 0,05 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel gesenkt worden, dieser Wert galt nun auch für Lacke und Beschichtungen. BPA in auslaufsicheren Trinkgefäßen für Säuglinge und Kleinkinder war verboten. Für ein generelles Verbot gebe es „keine wissenschaftliche Grundlage“, auch das BfR halte es nicht für erforderlich. Abgewartet werden solle eine neue Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), geplant bis 2020 (Antwort zu Frage 26).
Auf REACH-Ebene war BPA auf Initiative Frankreichs und Deutschlands als „besonders besorgniserregender Stoff“ eingestuft worden, wegen fortpflanzungsschädigender und hormonell schädlicher Eigenschaften. BPA stand im Entwurf der ECHA für die Liste zulassungspflichtiger Stoffe. Zudem prüften die Bundesoberbehörden eine weitere Beschränkung, um die Einträge in die Umwelt zu verringern. Die Antwort listet außerdem weitere Stoffe, die Deutschland als endokrine Disruptoren hat identifizieren lassen, darunter mehrere Alkylphenole und 3-Benzylidencampher. Zu einem nationalen Aktionsplan gegen hormonell schädliche Stoffe verweist die Regierung nur auf frühere Antworten (Drucksachen 18/7335 und 19/7557). Wie REACH auch bei ganz anderen Produkten greift, zeigt unser Artikel über Tattoofarben und REACH.
Späterer Stand
Die angekündigte EFSA-Neubewertung führte später zu einer deutlich strengeren Linie. Am 19. Dezember 2024 beschloss die EU-Kommission ein Verbot von BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien, gestützt auf die EFSA-Bewertung, die insbesondere potenziell schädliche Auswirkungen auf das Immunsystem sah. Für die meisten Produkte gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten, das Verbot umfasst auch andere reproduktions- und hormonschädliche Bisphenole. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2024/3190, die die Verordnung (EU) 2018/213 aufhebt.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 19/8513 vom 19.03.2019
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 19/9499 vom 16.04.2019
- BfR-Mitteilung vom 3. August 2018
Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.
Stand: 23.10.2026
