Seit Anfang 2022 gelten in der EU deutlich strengere Regeln für Tätowiermittel, und zwei beliebte Pigmente sollen 2023 ganz verschwinden. Eine Kleine Anfrage (Drucksache 20/841) vom 25. Februar 2022 wollte wissen, was die Bundesregierung über die Tattoo-Branche, ihre wirtschaftliche Lage und die gesundheitlichen Risiken weiß. Die Antwort (Drucksache 20/1158) kam am 18. März 2022 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Kurz gesagt: Zu vielen Fragen gibt es schlicht keine Daten, zur Gesundheit dafür einige interessante Studien.
Was die Fragesteller beschreiben
Die Fragesteller beginnen mit einer Umfrage: Laut YouGov habe im Juli 2021 fast jede vierte Person in Deutschland ein Tattoo gehabt, bei den 25- bis 34-Jährigen 26 Prozent. Am 4. Januar 2022 sei eine Änderung der europäischen Chemikalienverordnung REACH in Kraft getreten, die zahlreiche Stoffe in Tätowiermitteln beschränkt. Ab 2023 sollen zusätzlich die Pigmente Grün 7 und Blau 15:3 verboten sein.
Nach Darstellung der Fragesteller könnten rund zwei Drittel der Farben betroffen sein. Sie warnen vor einer Abwanderung in eine Schattenwirtschaft und verweisen darauf, dass der Bundesverband Tattoo längere Übergangsfristen fordert. Zudem zitieren sie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das im September 2020 erklärt habe, die Datenlage zu den beiden Pigmenten sei unzureichend, die Toxizität gering und ein akuter Handlungsbedarf bestehe nicht.
Die Fragen
Insgesamt 27 Fragen, teils mit Unterpunkten, decken drei Bereiche ab: erstens die wirtschaftliche Seite (Zahl der Studios, Beschäftigte, Umsätze, Corona-Hilfen), zweitens Gesundheit und Studienlage, drittens die Haltung der Regierung zu den neuen EU-Regeln, zu Übergangsfristen und zu alternativen Farben.
Die Wirtschaft: viele Lücken in der Statistik
Zu Zahl der Betriebe, Umsätzen und vielen weiteren Wirtschaftsfragen hat die Bundesregierung nach eigener Aussage keine Daten. Tattoostudios fallen in der amtlichen Wirtschaftszweigklassifikation unter eine Sammelposition für sonstige Dienstleistungen (WZ 96.09.0), die viel zu grob sei, um die Branche herauszulesen.
Etwas genauer wird es bei den Beschäftigten. Die Bundesagentur für Arbeit führt eine eigene Berufsgattung für Tätowierer und Piercer. Zum Stichtag 30. Juni gab es dort folgende sozialversicherungspflichtig Beschäftigte:
- 2015: 800
- 2016: 863
- 2017: 942
- 2018: 933
- 2019: 952
- 2020: 972
- 2021: 978
Ausschließlich geringfügig Beschäftigte waren es zwischen 202 (2021) und 259 (2018). Weit größer ist die Zahl der Selbstständigen: Nach dem Mikrozensus waren es 2017 und 2019 jeweils rund 6.000, 2018 rund 7.000. Für 2015 und 2016 lagen die Werte unter 5.000 und werden deshalb nicht veröffentlicht, für 2020 gibt es keine belastbaren Ergebnisse. Die Branche besteht also ganz überwiegend aus Selbstständigen.
Zu Corona-Hilfen kann der Bund wenig sagen: Die Soforthilfen seien von den Ländern abgewickelt worden, eine gesonderte Erfassung für Tattoostudios gebe es nicht. Eine bundesweite Regelung für den Berufszugang, also etwa eine Pflichtausbildung, sei nicht geplant.
Die Gesundheit: was Studien zeigen
Aus der Statistik der Krankenkassen lassen sich Tattoo-Komplikationen nicht herausfiltern. Die Regierung verweist aber auf mehrere Studien:
- In einer Untersuchung von 308 Fällen waren 91,9 Prozent der Reaktionen chronisch. Allergische Reaktionen auf Rot machten 50,2 Prozent aus, entzündliche Reaktionen bei schwarzen Tattoos 18,2 Prozent. Bei 7,8 Prozent der Reaktionen auf schwarze Tattoos zeigte sich eine systemische Sarkoidose.
- Im Informationsverbund Dermatologischer Kliniken (IVDK) berichteten 90 von 1.976 tätowierten Patienten (4,6 Prozent) von nicht-infektiösen Reaktionen.
- Der Anteil der Fälle, in denen Tattoos als vermutete Allergenquelle genannt wurden, stieg von 0,20 Prozent (2017) auf 0,43 Prozent (2021).
- In einer weiteren Studie hatten 18 von 57 Patienten (32 Prozent) eine allergische Kontaktdermatitis. Hochgerechnet ergäbe das etwa 400 Fälle pro Jahr in Deutschland.
Langfristige Daten sollen große Kohortenstudien liefern: CONSTANCES in Frankreich und die NAKO Gesundheitsstudie in Deutschland mit jeweils rund 200.000 Teilnehmenden, ausgewertet unter Beteiligung von IARC und DKFZ. Ergebnisse erwartet die Regierung erst in zehn bis zwanzig Jahren. In der Leipziger LIFE-Adult-Studie mit mehr als 7.000 Personen wird zudem ein Fragebogen des BfR eingesetzt.
Die neuen Regeln: Regierung hält Fristen für ausreichend
Die Bundesregierung schreibt, sie habe sich bei der EU-Kommission, zuletzt Mitte 2020, für eigene produktspezifische Regeln für Tätowiermittel eingesetzt, denkbar wäre etwa eine Positivliste erlaubter Stoffe. Die Kommission habe jedoch auf REACH verwiesen. Für eine Positivliste fehle bisher eine ausreichende Datengrundlage. Das BfR hat im Oktober 2021 ein Konzept mit Mindestanforderungen und In-vitro-Tests vorgelegt.
Die Übergangsfristen, ein Jahr allgemein und zwei Jahre für die beiden Pigmente, hält die Regierung für ausreichend. Beide Pigmente sind unter REACH registriert: Blau 15:3 mit 10.000 bis 100.000 Tonnen pro Jahr, Grün 7 mit 1.000 bis 10.000 Tonnen. Die Registranten seien allerdings keine Hersteller von Tattoofarben, Gespräche der Regierung mit Farbherstellern habe es nicht gegeben. Zur Forschung an Alternativen liegen ihr keine Informationen vor.
Zur Kontrolle: Verkauft werden dürfen nur sichere Produkte. Die Länder überwachen das stichprobenartig, für 2022 ist ein bundesweites Monitoring geplant. Daneben sollen Analysemethoden, etwa für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, harmonisiert werden.
Einordnung
Die Antwort zeigt eine Branche, die statistisch kaum sichtbar ist. Wie viele Studios es gibt und was sie umsetzen, weiß der Bund nicht. Bekannt sind nur knapp 1.000 angestellte Tätowierer und Piercer sowie einige Tausend Selbstständige. Bei der Gesundheit zeichnet die Regierung ein differenziertes Bild: Probleme treten vor allem bei roter und schwarzer Farbe auf, belastbare Langzeitdaten fehlen aber noch. Gegenüber den Sorgen der Branche um Blau und Grün bleibt sie bei ihrer Linie: Die Fristen reichen, zuständig ist die EU.
Ähnlich datenarm zeigte sich die Regierung bei anderen Anfragen, etwa zu gesprengten Zigarettenautomaten. Um Verbraucherschutz und Verbote ging es auch beim Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 20/841 vom 25.02.2022
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 20/1158 vom 18.03.2022
- Wikipedia: REACH-Verordnung
Stand: 22.10.2026
