Wahlplakat #btw17: Überklebtes AfD Plakat


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10 Fakten über die AfD (Alternative für Deutschland)

  1. Die AfD wurde 2013 als Anti-Euro-Partei gegründet, maßgeblicher Kopf war Prof. Bernd Lucke. Die AfD hatte ursprünglich eine grundsätzlich wirtschaftsliberale Ausrichtung.
  2. Im Sommer 2015 kam es zur Abwahl des Gründers Bernd Lucke als Vorsitzender der Partei und in Folge zur Abspaltung des wirtschaftsliberalen Flügels der AfD.
  3. Als weiterer Rechtsruck gilt der Bundesparteig im April 2017 in Köln; die Parteivorsitzende Frauke Petry hatte wegen Querelen im Vorfeld auf die Spitzenkandidatur bei der Bundestagswahl 2017 verzichtet. Alexander Gauland und die moderate Alice Weigel wurden als Spitzenduo bestätigt.
  4. Derzeit ist die AfD in einen nationalistischen Flügel rund um Bernd „aka Björn“ Höcke und einen bürgerlichen rund um Alice Weigel und Alexander Gauland gespalten.
  5. Die AfD ist politisch weitgehend isoliert, was insbesondere auf den Flügel rund um Höcke zurückzuführen ist.
  6. Schwerpunktthema der Partei war zunächst die Euro-Politik, inzwischen bilden die Merkelsche Flüchtlingspolitik sowie der politische Islam Schwerpunkte der AfD.
  7. In vielen anderen Bereichen ist das Bild der AfD indifferent.
  8. Bei der Bundestagswahl 2013 verpasste Sie den Einzug ins Parlament mit 4,7% nur knapp, etablierte sich aber schnell in Kommunal- und Landesparlamenten und ist u.a. in den Landtagen von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Brandenburg vertreten.
  9. Seit 2017 ist die AfD im Bundestag vertreten. Sie tritt bei der Europawahl 2019 an.
  10. Mehr über die AfD erfahren Sie unter afd.de.

Stand: März 2019

Anmerkung: ich halte die AfD wegen des Höcke-Flügels für nicht wählbar, halte aber auch nichts von einer reflexhaften Ablehnung, wenn auch nur der Name der Partei erwähnt wird, da dies kontraproduktiv ist. Mehr dazu hier. Aus diesem Grund stelle ich sie wie alle anderen Parteien dar.

Liste: Parteien, bei der Bundestagswahl 2017

Diese Liste wird laufend aktualisiert.

Parteien, die an der Bundestagswahl 2017 teilnehmen

Folgende Parteien wurden vom Bundeswahlleiter zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2017 zugelassen.

  1. AfD
    Alternative für Deutschland
  2. Allianz Deutscher Demokraten
  3. B*
    bergpartei, die – überpartei ökoanarchistisch-realdadaistisches sammelbecken
  4. BGE
    Bündnis Grundeinkommen (Die Grundeinkommenspartei)
  5. BP
    Bayernpartei
  6. Bündnis C
    Bündnis C – Christen für Deutschland
  7. BüSo
    Bürgerrechtsbewegung Solidarität
  8. CDU
    Christliche Demokratische Union Deutschlands
  9. CSU
    Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.
  10. DiB DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
  11. DIE EINHEIT
  12. DIE FRAUEN
    Feministische Partei DIE FRAUEN
  13. Die Grauen
    Die Grauen – Für alle Generationen
  14. Die Humanisten
    Partei der Humanisten
  15. DIE LINKE
  16. Die PARTEI
    Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
  17. DIE RECHTE
  18. DIE VIOLETTEN
    Die Violetten für spirituelle Politik
  19. DKP
    Deutsche Kommunistische Partei
  20. DM
    Deutsche Mitte Politik geht anders…
  21. du.
    Die Urbane. Eine HipHop Partei
  22. FAMILIE
    Familien-Partei Deutschlands
  23. FDP
    Freie Demokratische Partei
  24. FREIE WÄHLER
  25. Gesundheitsforschung
    Partei für Gesundheitsforschung
  26. GRÜNE
    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  27. MENSCHLICHE WELT
    Menschliche Welt für das Wohl und Glücklich-Sein aller
  28. MG
    Magdeburger Gartenpartei ökologisch, sozial und ökonomisch
  29. MIETERPARTEI
  30. MLPD
    Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
  31. Neue Liberale – Die Sozialliberalen
  32. NPD
    Nationaldemokratische Partei Deutschlands
  33. ÖDP
    Ökologisch-Demokratische Partei
  34. PIRATEN
    Piratenpartei Deutschland
  35. PDV
    Partei der Vernunft
  36. SGP
    Sozialistische Gleichheitspartei Vierte Internationale
  37. SPD
    Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  38. Tierschutzallianz
    Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz
  39. Tierschutzpartei
    PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
  40. UNABHÄNGIGE
    UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie
  41. V-Partei³
    V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
  42. Volksabstimmung
    Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung Politik für die Menschen

Parteien, die vom Wahlausschuss zugelassen wurden, aber nicht an der Bundestagswahl 2017 teilnehmen

  1. DEUTSCHE KONSERVATIVE
  2. DGP
    Die GERADE Partei
  3. JED
    Jugend- und Entwicklungspartei Deutschlands
  4. REP
    DIE REPUBLIKANER
  5. TPD
    Transhumane Partei Deutschland
  6. ZENTRUM Deutsche Zentrumspartei
    Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870

Parteien, der Teilnahme an der Bundestagswahl 2017 vom Wahlausschuss abgelehnt wurde

  1. 1.U.d.M.
    1. Union der Menschlichkeit Bewegung zum Wohle Aller
  2. BGD
    Bund für Gesamtdeutschland
  3. DBD
    Demokratische Bürger Deutschland –
  4. DEGP
    Deutsche Gerechtigkeits Partei
  5. Demokratischer Frühling
  6. DIE MITTE
  7. DTS
    Deutsche Tradition Sozial
  8. Die PlanetBlauen
    WasserPartei Deutschland-WPD (Die NaturWeißen)
  9. Einiges Deutschland
  10. FHPG
    Freien Heiden Partei Germany
  11. Fokus Partei
  12. FWD Freie Wähler Deutschland
  13. HJZ
    Hier und Jetzt – Die Zukunft
  14. IDEALE
  15. INI146
    INITIATIVE146
  16. INTAKT
    Interaktive Demokraten
  17. KPD
    Kommunistische Partei Deutschlands
  18. KRD
    Konvent zur Reformation Deutschlands (Die Goldene Mitte)
  19. PARTEILOSE WG „BRD“
    PARTEILOSE WÄHLERGEMEINSCHAFT in der Bundesrepublik Deutschland
  20. PdAD
    Partei der Arbeit Deutschlands
  21. Schöner Leben
  22. SVP
    Sächsische Volkspartei

Das überraschende, möglicherweise richtige und letztlich doch falsche Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen NPD Verbotsverfahren

npd-urteil-verfassungswidrig

Voranmerkung: Das Urteil des BVerfG zum NPD Verbot lässt mich in dieser Form recht ratlos zurück. In diesem Beitrag will ich darlegen, warum

  1. das Urteil für mich zunächst überraschend war.
  2. es juristisch nachvollziehbar sein kann.
  3. das gesetzte Signal dennoch problematisch ist.

und zuletzt, wie man das Dilemma anders hätte lösen können. Dazu ganz am Ende, wozu mich Meinungen von weiteren Juristen interessieren würden.

Ein überraschendes Urteil

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 zum NPD Verbot hat mich zunächst sehr überrascht, stellt doch das Gericht in seinen Leitsätzen zum zweiten NPD Urteil klar fest:

Die Antragsgegnerin strebt nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung an. Sie zielt auf eine Ersetzung der bestehenden Verfassungsordnung durch einen an der ethnischen „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären „Nationalstaat“. Dieses politische Konzept missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen Volksgemeinschaft nicht angehören, und ist mit dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip unvereinbar.

Die Antragsgegnerin arbeitet planvoll und qualifiziert auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin.

Und in Art. 21 Absatz 2 des Grundgesetzes steht:

Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

Soweit eigentlich alles klar, oder? Also: NPD verbieten.

Aber nein, denn auf einmal folgt ein weiterer Leitsatz:

Es fehlt jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt.

Letztlich hängt das ganze Urteil an der Auslegung von zwei kleinen Worten in Art. 21 GG:

darauf ausgehen

In meinen Sprachverständnis war dies im weitesten Sinn ein Synonym für „planen“ oder „vorhaben“. Zur Sicherheit fragte ich noch bei Anatol Stefanowitsch nach, der es mit „darauf anlegen“ definierte. Das ist vielleicht noch etwas konkreter als „planen“ – aber ein Zweifel daran, dass es die NPD es auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anlegt, besteht nicht.

Die Verfassungsrichter laden das „darauf ausgehen“ mit etwas auf, das gar nicht darin enthalten ist – der Potentialität:

…kann ein „Darauf Ausgehen“ allerdings nur angenommen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte von Gewicht vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das gegen die Schutzgüter des Art. 21 Abs. 2 GG gerichtete Handeln einer Partei erfolgreich sein kann (Potentialität).

Ist dies nicht der Fall, fehlt es an einem „Darauf Ausgehen“ im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG. An der hiervon abweichenden Definition im KPD-Urteil, nach der es einem Parteiverbot nicht entgegenstehe, wenn für die Partei nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht, dass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde verwirklichen können (vgl. BVerfGE 5, 85 ), hält der Senat nicht fest.

Dies ist nicht nur ein klarer Bruch mit der älteren Rechtsprechung des Senats, sondern erweitert Art. 21 Abs. 2 GG auch gleich um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Potentialität – was vom Gericht freilich gleich in weiser Voraussicht im Urteil selbst bestritten wird.

Der Wortlaut des Artikel 21 GG deckt das Urteil daher auf den ersten Blick nicht.

…das auf den zweiten Blick richtig sein kann…

Vom Grundsatz her kann man das Urteil dennoch mit guten Gründen juristisch für richtig halten.

Muss es eine Demokratie nicht aushalten, dass es auch extreme Meinungen und Parteien gibt? Ist unsere Demokratie nicht so gefestigt, dass sie vor einer Splitterpartei NPD keine Angst haben muss?

Ja, wahrscheinlich schon.

Vielleicht ist es sogar verfassungsrechtlich geboten, solche Parteien als Bestandteil des demokratischen Spektrums zu dulden? Nicht völlig abwegig. Konsequent wäre dann aber gewesen, Art. 21 Abs. 2 in dieser Form als verfassungswidriges Verfassungsrecht für nichtig zu erklären und dem Gesetzgeber aufzugeben, eine entsprechende Änderung herbeizuführen.

Und was in der gesamten Diskussion weitgehend untergeht – das Bundesverfassungsgericht erteilt der NPD ja gerade keine Absolution und keinen Freifahrschein:

Der Senat verkennt nicht, dass die von einem einschüchternden, gezielt provokativen oder die Grenzen der Strafbarkeit überschreitenden Verhalten der Mitglieder oder Anhänger der Antragsgegnerin Betroffenen sich in ihrer verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsäußerungs- und Handlungsfreiheit schwer und nachhaltig beeinträchtigt sehen können.

Auf Einschüchterung und Bedrohung sowie den Aufbau von Gewaltpotentialen muss mit den Mitteln des präventiven Polizeirechts und des repressiven Strafrechts rechtzeitig und umfassend reagiert werden, um die Freiheit des politischen Prozesses ebenso wie einzelne vom Verhalten der Antragsgegnerin Betroffene wirkungsvoll zu schützen.

Insoweit kann man vom juristischen Standpunkt aus mit diesem Urteil leben: Ja, unsere Demokratie kann und muss eine radikale Splitterpartei aushalten. Ein Parteiverbot ist ultima ratio, gegen Auswüchse im Parteispektrum ist mit dem bestehenden Strafrecht vorzugehen.

…von der Konsequenz her aber falsch

Allerdings: solche Zwischentöne werden in der öffentlichen Diskussion inzwischen kaum mehr wahrgenommen. Was bleibt ist die Feststellung, dass die NPD keine verfassungswidrige Partei ist.

Die Folgen können gravierend sein: Die NPD wird versuchen, ihre Grenzen weiter auszuloten und auch Pegida, Legida und besonders der radikale Flügel der AfD werden ihr Koordinatensystem weiter nach rechts verschieben. Höcke lässt grüßen.

Es ist ein bedenkliches Signal, dass die NPD nicht verboten wurde.

Eine persönliche Anmerkung

Bei dem obigen Text wollte ich nur aufzeigen, warum das Urteil zwar juristisch vertretbar sein kann, es aber gesellschaftlich problematisch ist. Es ist da und wir müssen damit leben – die normative Kraft des Faktischen eben.

Persönlich und nach einigem Nachdenken sowie der Lektüre des Urteils halte ich es nicht nur gesellschaftlich sondern auch juristisch für falsch:

  • Der Wortlaut des Art. 21 Abs. 2 gibt die Voraussetzung der Potentialität für ein Parteiverbot nicht her.
  • Das Grundgesetz verlangt im Umkehrschluss auch nicht, dass demokratiefeindliche Parteien toleriert werden müssen.
  • Art. 21 Abs. 2 ist kein Meinungs- oder Gesinnungsverbot. Es bleibt jedem im Rahmen des StGB frei, auch eine demokratiefeindliche Meinung zu vertreten. Es gibt aber gerade keinen Anspruch darauf, diese Meinung durch eine Partei zu vertreten und die Abschaffung der Grundordnung durch eine Partei zu betreiben.
  • Das Urteil ist ein Bruch mit der bestehenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 21 Abs. 2 GG.

Das Gericht hat in der Begründung teilweise ziemliche Verrenkungen angestellt, die NPD nicht verbieten zu müssen. Die Argumentation hinsichtlich der Potentialität in Art. 21 Abs. 2 GG halte ich zudem für schwach und vom Wortlaut des Gesetzes her nicht gedeckt – das hat das Gericht wohl auch erkannt, in dem es vorgreifend in den Leitsätzen schreibt

Für die Annahme ungeschriebener Tatbestandsmerkmale ist im Rahmen des Art. 21 Abs. 2 GG kein Raum.

Mich persönlich wundert, dass das Gericht so geurteilt hat. Noch mehr wundert mich, dass es zumindest kein Minderheitsvotum gegeben hat.

Bevor ich öffentlich über mögliche Gründe schreibe, lasse ich einige Tage ins Land gehen. Dass man nicht vorschnell spekulieren sollte, haben ja einige Eilmeldungen nach der Urteilsverkündung gezeigt…

Nachtrag zur persönlichen Anmerkung

Das Bundesverfassungsgericht hätte es sich mE viel leichter machen können:

Aus Art. 21 Abs 2 GG folgt zwar, dass es über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet, aber strenggenommen nicht, was mit einer verfassungswidrigen Partei geschieht. Von einem Verbot ist dort nicht die Rede.

Auch aus § 32 ParteienG folgt mE nicht zwingend, dass eine verfassungswidrige Partei zwingend verboten werden muss. Aus § 33 Parteiengesetz lässt sich zwar schließen, dass eine verfassungswidrige Partei verboten werden kann, zwingend ist dies aber nach dem Wortlaut der Norm nicht.

Vielmehr lässt § 32 Parteiengesetz so interpretieren, dass das Bundesverfassungsgericht auch anders entscheiden könnte:

(1) Wird eine Partei oder eine Teilorganisation einer Partei nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes für verfassungswidrig erklärt, so treffen die von den Landesregierungen bestimmten Behörden im Rahmen der Gesetze alle Maßnahmen, die zur Vollstreckung des Urteils und etwaiger zusätzlicher Vollstreckungsregelungen des Bundesverfassungsgerichts erforderlich sind. Die obersten Landesbehörden haben zu diesem Zweck unbeschränktes Weisungsrecht gegenüber den Behörden und Dienststellen des Landes, die für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zuständig sind.
(2) Erstreckt sich die Organisation oder die Tätigkeit der Partei oder des für verfassungswidrig erklärten Teils der Partei über das Gebiet eines Landes hinaus, so trifft der Bundesminister des Innern die für eine einheitliche Vollstreckung erforderlichen Anordnungen.
(3) Das Bundesverfassungsgericht kann die Vollstreckung nach § 35 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht abweichend von den Vorschriften der Absätze 1 und 2 regeln.

Zwar fordert § 46 Bundesverfassungsgerichtsgesetz:

Mit der Feststellung ist die Auflösung der Partei oder des selbständigen Teiles der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen, zu verbinden. 

Das ist aber nur einfaches Recht. Das Gericht hätte also ohne die angesprochenen Verrenkungen argumentieren können:

  • die NPD ist verfassungswidrig
  • bei Parteien, bei denen nicht absehbar ist, dass sie die verfassungsgemäße Ordnung wirklich beseitigen können (mangelnde Potentialität), ist ein Parteiverbot aber unverhältnismäßig und ergibt sich auch nicht als zwingende Folge aus Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes.
  • § 46 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
  • der Staat muss jedoch verfassungswidrige Parteien nicht finanzieren, daher wird angeordnet, die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschließen.

Was meinen Staatsrechtler, andere Juristen oder interessierte Laien zu diesem Ansatz?

10 Fakten zum 24. September

  1. In Deutschland ist heute der „Tag der Raumfahrt“, der von der DLR und der ESA initiiert wurde.
    Guinea-Bissau feiert heute seine 1973 erlangte Unabhängigkeit von Portugal.
    Das österreichische Bundesland Salzburg feiert heute seinen Landesfeiertag. Gefeiert wird der heilige Rupert, der Schutzpatron des Landes. Die Schüler haben jeweils Schulfrei und es findet ein großes Kirchweihfest statt.
    Mercedes, Gerhard und Rupert haben heute Namenstag.
  2. Der Prophet Mohammed kommt 622 in Medina an und schließt damit seine „Hidschra“ ab.
  3. Der deutsche Chemiker Martin Heinrich Klaproth gibt 1789 vor der Königlich-Preußischen Akademie der Wissenschaften die Entdeckung des Elements Uran bekannt – und schon 1960 wird am gleichem Tag mit der USS Enterprise der erste atomgetriebene Flugzeugträger vom Stapel gelassen.
  4. Im Jahr 1869 kommt zum ersten „Schwarzen Freitag“ an der Wallstreet, als Spekulanten versuchen, den Goldpreis unter ihre Kontrolle zu bekommen.
  5. Die von US-Präsidenten Dwight D. Eisenhower entsandten Soldaten der 101. US-Luftlandedivision ermöglichen im Jahr 1957 – drei Jahre nach der offiziellen Aufhebung der Rassentrennung an amerikanischen Schulen – neun afro-amerikanischen Schülern im Bundesstaat Arkansas den Besuch der Central High School in Little Rock (Bild).
  6. Günter Grass‘ Roman „Die Blechtrommel“ wird heute im Jahr 1959 veröffentlicht.
  7. Die Nationale Volksarmee der DDR wird 1990 aus dem Warschauer Pakt herausgelöst. Rainer Eppelmann – DDR-Minister für Abrüstung und Verteidigung – und der Oberkommandierende im Warschauer Pakt, der sowjetische Armeegeneral Pjotr G. Luschew, unterschreiben in Ost-Berlin ein entsprechendes Protokoll.
  8. Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag findet 2017 statt. Die Union erreicht 32,9% der Stimmen, die SPD lediglich 20,5%, was das schlechteste Ergebnis der Partei in der Geschichte der Bundesrepublik ist. Die AfD kann mit 12,6% erstmals in den Bundestag einziehen, die FDP überspringt mit 10,7% wieder die 5%-Hürde. Die Linke kommt auf 9,2%, die Grünen auf 8,9%. Die sonstigen Parteien landen bei 5,2%. Nach geplatzten Verhandlungen über eine Jamaika Koalition kommt es schließlich doch zu einer Neuauflage der Großen Koalition unter Angela Merkel.
  9. Der spätere kaiserliche Heerführer Albrecht von Wallenstein wird 1583 geboren.
  10. Arthur Guiness, der Gründer der gleichnamigen Brauerei, wird 1725 geboren.

Bild: The U.S. Army – https://www.flickr.com/photos/soldiersmediacenter/1402564530/in/photostream/, Public Domain, Link

10 Fakten zum 22. September

  1. Die EU ruft heute den autofreien Tag aus. Es sollen heute nur öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden. Und hier haben wir 10 Gründe, warum man nicht nur heute das Auto stehen lassen sollte.
    Mali feiert seine 1960 erlangte Unabhängigkeit von Frankreich und auch Bulgarien feiert heute seinen Staatsfeiertag – Anlass ist auch hier die -allerdings schon 1908 – erlangte Unabhängigkeit.
    Moritz und Emmeran haben heute Namenstag.
  2. Die erste Französische Republik wird 1792 ausgerufen und gleichzeitig der neue Revolutionskalender eingeführt.
  3. Joseph Smith behauptet 1827, dass der ihm erschienene Engel Moroni ihm Goldplatten mit eingravierten Zeichen überreicht habe. Smith übersetzt daraus mit Hilfe der Sehersteine Urim und Tummim in der Folge das Buch Mormon und gründet die Church of Mormon.
  4. Die älteren unter uns werden sich erinnern: Die erste Folge der Fernsehserie ALF wird 1986 in den USA ausgestrahlt und 1994 die erste Folge von Friends.
  5. 2001 passiert die NASA-Raumsonde Deep Space 1 den Kometen 19P/Borrelly. Und MAVEN erreicht 2014 den Orbit des Planeten Mars.
  6. Bei der 15. Bundestagswahl 2002 erreichen die SPD und die Union je 38,5% der Stimmen, die SPD hat jedoch 6.000 Stimmen mehr und so kann Gerhard Schröder seine Rot/Grüne Koalition fortsetzen. Sein Koalitionspartner kommt auf 8,6%, die FDP auf 7,4%. Die PDS verpasst mit 4% die 5%-Hürde, zieht aber mit 2 Direktmandaten in den Bundestag ein. Alle sonstigen Parteien liegen bei 3%. Legendär: Während der Auszählung sieht es nach einem Sieg der Union aus und Spitzenkandidat Stoiber gibt sich siegessicher, will aber „noch kein Glas Champagner öffnen.“
  7. Schon ein ganz anderes Bild bei der Wahl zum 18. Bundestag 2013: Die Union kommt auf 41,5% – und da die FDP erstmals mit 4,8% nicht in den Bundestag einzieht und die AfD mit 4,7% ebenfalls knapp scheitert – reicht es fast für die absolute Mehrheit der Sitze im Bundestag. Aber nur fast: es gibt eine Große Koalition mit der SPD, die 25,7% der Stimmen hat – Merkel bleibt damit Kanzlerin. Außerdem: Linke 8,6% und Grüne 8,4%, Sonstige bei 5,3%.
  8. 2015 spielt an diesem Tag in der Fußball-Bundesliga der FC Bayern München gegen den VfL Wolfsburg und gewinnt 5:1.  Robert Lewandowski macht alle fünf Treffer zwischen der 51. und 60. Spielminute – ein neuer Rekord.
  9. Der britische Physiker Michael Faraday kommt 1791 auf die Welt.
  10. Veit Harlan wird 1899 geboren. Er ist besonders als Regisseur von NS-Propaganda Filmen wie „Jud Süß“ bekannt.

Rechts ist nicht gleich rechts: Es läuft was falsch in Deutschland

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Mein Name Lucas Kulczycki, 18 Jahre alt, interessiert an Wirtschaft und Politik. Politische Einstellung: Linke Mitte. Und das ziemlich eindeutig.

Doch auch ich kritisiere die Flüchtlingspolitik von Frau Merkel. Nicht etwa, weil ich dagegen bin, dass wir Flüchtlinge aus dem Nahen Osten aufnehmen, sondern, weil es meiner Meinung nach an der Umsetzung hapert. Aber auch ich würde in einer Umfrage, in der die Frage aufkommt, ob ich mit der Flüchtlingspolitik von Frau Merkel zufrieden sei, „nein“ ankreuzen.

Und damit würde ich ziemlich sicher schon als „rechts“ abgestempelt werden. Denn in diesem Land läuft grade etwas ganz gehörig falsch, aber so richtig.

Dieses ganze „die Medien berichten einseitig!“ „Lügenpresse“ und „alles vom Staat so gelenkt“ empfinde ich als Unfug. Wir in Deutschland können uns über eine sehr breite Medienlandschaft freuen, die es in kaum einem anderen Land gibt. Unsere Pressefreiheit ist echt und wird genutzt. Die AfD wird genau so kritisiert wie die Bundesregierung.

Das Problem ist aber die Gesellschaft. Schon klar, die dummen Minderheiten schreien am lautesten (auf beiden Seiten des Politspektrums), aber es könnte auch langsam an der Zeit sein, dass die differenzierende Mehrheit der Bürger die anderen übertönt.

Ausschlaggebend für mich das zu sagen, war ein Tweet der Tagesschau. Diese veröffentlichte einen kleinen Teil einer großen Studie über Rechtsextremismus in Deutschland und nannte drei Aussagen, denen scheinbar sehr viele Deutsche zustimmen. Diese Aussagen nannte sie im Tweet „rechts“ bzw. im angehangenen Bild sogar „rechtsextrem“.

Und genau das ist der Punkt. Ich habe die Studie nicht gelesen, aber das brauche ich nicht, denn der wirkliche Kontext ist für den Punkt, den ich machen will, irrelevant. Die Sache ist nämlich, dass auch die Tagesschau die Studie in ein paar Minuten nicht vollständig erklären kann. Und genau deswegen ist es falsch, sowas direkt als „rechtsextrem“ abzustempeln.

Es kann gut sein, dass man, wenn man die Studie wirklich vollständig liest, mit dem Begriff des Rechtsextremismus einverstanden sein wird. Möglich. Aber wenn man so eine Studie in den Nachrichten sieht, hat man eben nicht die ganze Studie gelesen. In Falle dieses Tweets sogar noch weniger: Man bekommt drei Aussagen an den Kopf geschmissen und dazu gesagt, diese seien rechtsextrem. Und genau das ist falsch.

Mal ein Beispiel – dafür meine persönliche Meinung.

Aussage 1: „Sinti und Roma neigen zu Kriminalität“

Meine Meinung: Weiß ich nicht, habe ich mich nicht mit beschäftigt, habe also keine Meinung zu und kann und will dazu nichts sagen.

Aussage 2: „Muslimen sollte die Zuwanderung nach Deutschland untersagt werden.“

Meine Meinung: Dies ist eine rassistische und xenophobe Aussage, der ich nicht zustimme.

Aussage 3: „Es ist ekelhaft, wenn Homosexuelle sich in der Öffentlichkeit küssen.

Meine Meinung: Ich persönlich muss es nicht sehen, wie zwei homosexuelle Männer sich küssen.

Und wer bis hier hin gelesen hat, sollte jetzt einmal bitte weiter lesen.

Denn jetzt mal der Punkt: von diesen drei Aussagen ist nur eine eindeutig rechtsextrem, nämlich Aussage 2. Über Aussage 1 kann man sich streiten; wenn, dann ist sie aber „rechts“ und nicht „rechtsextrem“. Aussage 3 hingegen hat weder mit rechter Politik noch mit Rechtsextremismus etwas zu tun – es ist lediglich ein persönliches Empfinden.

Stünde dort „Homosexuellen sollten nicht die gleichen Rechte gewährt werden wie Heterosexuellen“ sähe das ganze wieder anders aus. Aber das steht da nicht. Ich bin Befürworter der sog. „Homo-Ehe“. Ich bin für die komplette Gleichstellung von homosexuellen Paaren mit heterosexuellen Paaren. Ich bin gegen jegliche Einschränkungen für Homosexuelle, nur, weil sie homosexuell sind. Wer mir auf Twitter folgt, weiß das. Ich finde zwei sich küssende Männer nur nicht schön. Ich würde sie dafür aber nie abwertend behandeln, beschimpfen oder ähnliches. Es ist nur ein persönliches Empfinden. Wenn sich ein Hetero-Paar auf der Straße fast aufisst, finde ich das ebenfalls nicht sonderlich toll. Aber wer bin ich, dass ich darüber entscheiden darf, was andere Menschen machen dürfen?

Ich finde Beatrix von Storch und Frauke Petry auch alles andere als wohltuend für meine Augen. Würde ich sie deshalb von dieser Erde auslöschen wollen? Keines Falls.
Es gibt viele Sachen die einem nicht gefallen. Aber so ist das in einer Demokratie. Nicht alles passt einem, aber man muss trotzdem mit allem klarkommen. Das ist der Grundstein einer modernen Zivilisation.

Genau das ist hier aber das Problem. Ich bin politisch eher links und werde mit dem Zustimmen einer Aussage direkt in ein Schema von Rechtsextremen gestellt. Und das geht einfach nicht.

1. „Rechts“ ist nicht gleich „rechtsextrem“. Wenn etwas rechts ist, ist das tatsächlich sogar völlig in Ordnung, denn einfach nur „rechts“ ist eine völlig normale politische Ausrichtung, die auf demokratischem Boden steht. Deswegen müssen wir aufhören, aus etwas ein riesen Thema zu machen, nur, weil es „rechts“ ist.

2. Nur, weil jemand eine gewisse Aussage trifft, oder gewisse Ängste hat, ist er nicht gleich rechts oder gar rechtsextrem. Jemand der sich neben einer Asylunterkunft unwohl fühlt, ist nicht sofort ein Nazi. Viel mehr muss man diese Ängste wahrnehmen und ggf. entkräften. Diese Ansicht ist nun auch in der Politik angekommen – lieber spät als nie.

Aber ein Grund, warum die AfD (eine nicht bloß rechte sondern in Teilen auch rechtsextreme Partei!) so stark geworden ist, ist, dass eben solche Ängste nicht bloß ignoriert, sondern auch als lächerlich abgestempelt wurden. Die Menschen fühlten sich dann eben von den etablierten Parteien nicht ernst genommen und wählten AfD. Und die Gesellschaft darf den Fehler, den die Politik viel zu lange gemacht hat, nicht auch noch länger weitermachen. Das hilft niemandem außer der AfD, spaltet das Land und führt dazu, dass keine politische Mitte mehr existiert. Und wann war das das letzte mal so? 1933.

Klar, Parallelen zum Scheitern der Weimarer Republik zu ziehen geht aktuell noch zu weit. Wir sind bei weitem nicht an einem Punkt angelangt, an dem wir fürchten müssen, dass es einen zweiten Hitler geben wird. Förderlich ist die aktuelle Entwicklung aber trotzdem nicht.

Und auch wenn meine Kritik grade ziemlich direkt an die Tagesschau geht, ist sie auch an unsere Gesellschaft gerichtet. Nur, weil etwas eine kontroverse Aussage ist, sie nicht ganz der Norm ent- oder gar der Mehrheitsmeinung widerspricht, ist eine Aussage nicht gleich rechts oder gar rechtsextrem. Solange es nicht um Aussagen wie „zündet Asylunterkünfte an“ oder „vergast alle Schwulen“ geht, können und sollten Ängste und Unsicherheiten ernst genommen werden.

Nur, weil jemand sich unwohl neben einer Asylunterkunft fühlt, ist er nicht gegen die Aufnahme von Flüchtlingen und schon gar nicht für das Anzünden von Asylbewerberheimen.

Nur, weil jemand zwei schwule Männer nicht schön findet, will er nicht gleich ihre Rechte einschränken.

Nur, weil jemand schon mal einen kriminellen Ausländer zu tun gehabt hat, will er nicht ein sofortiges Einreiseverbot für alle Muslime.

Und wenn wir daran denken und diese Leute in der Gesellschaft und in den Parteien zu Wort kommen lassen, müssen sie nicht mehr AfD wählen und die Partei wird nicht länger das Problem sein, das sie jetzt ist.

An die Menschen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt: am 13. März 2016 wählen gehen!

13-maerz-waehlen-gehen

Liebe Nichtwähler in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt,

in Ihren Bundesländern sind am 13. März 2016 Landtagswahlen. Und Sie haben sich entschlossen, nicht wählen zu gehen. Weil sich durch die Wahlen eh nichts ändert, weil „die da oben“ eh machen, was sie wollen. Weil CDU und SPD eh austauschbar sind. Aus welchen Gründen auch immer.

Ja, ich kann sogar gut verstehen, warum Sie mit der Politik im allgemeinen unzufrieden sind. Aber wenn Sie nicht wählen gehen, ändern Sie daran nichts.

Und es sei Ihnen gesagt: die meisten etablierten Parteien sind sogar froh, wenn Sie nicht wählen gehen. Denn es gehen immer noch genug CDU und sogar noch SPD Anhänger zur Wahl, dass es dann doch noch immer irgendwie reicht. Notfalls zu einer großen Koalition. Und ist es das, was Sie wollen?

Aber was soll ich dann wählen? Werden Sie sich jetzt wohl fragen. Denn CDU und SPD wollen Sie nicht, die AfD ist Ihnen suspekt und Grün haben Sie noch nie gewählt..

Am Ende der Seite finden Sie daher für jedes Bundesland noch ein paar Anregungen für Ihre Wahl. Und auch der wahl-o-mat kann Ihnen helfen, eine Entscheidung zu fällen. Tipp: bei der Auswertung auch die Nischenparteien berücksichtigen.

Und so oder so gilt: Nichtwählen ist keine Lösung. Wenn Sie mit Ihrer Stimme wirklich etwas ändern wollen, verschenken Sie diese nicht!

Baden-Württemberg

Seien Sie ehrlich zu sich selbst. Der Kretschmann macht seine Sache eigentlich sehr gut und bei Ihnen im Ländle ist es wirklich eine Personenwahl. Geben Sie Ihrem Herzen einen Ruck und wählen Grün. Damit können Sie für zwei echte Sensationen sorgen. Die Grünen als stärkste Partei im ehemaligen Stammland der CDU – und die CDU als Juniorpartner in einer grün-schwarzen Landesregierung. Das hat doch was.

Sie sind nicht überzeugt? Dann wählen Sie eine „Nischenpartei“. Ich rate zu „Die PARTEI“, es gibt aber noch andere. Eine Liste der zugelassenen Parteien bei der #LTBW16 finden Sie hier.

Rheinland-Pfalz

Wie wäre es hier mit der FDP? Volker Wissing macht einen exzellenten Wahlkampf und vertritt in vielen Fragen gut fundierte und differenzierte Positionen. Und eine starke FDP könnte hier für neue Konstellationen sorgen.

Die FDP ist Ihnen trotzdem zu etabliert? Bleiben die Nischenparteien.

Hier sollte man in Rheinland Pfalz zwei mal hinsehen. „Die PARTEI“ tritt hier leider nicht an. Einige der Kleinparteien hier, die sich unverfänglich anhören, sind es gar nicht, wie z.B. der Dritte Weg, der mit recht drastischer Sprache auftritt. Recht unverfänglich dürfte es wohl sein, die ödp zu wählen.

Eine Liste aller Parteien in Rheinland Pfalz finden Sie hier.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen Anhalt könnten Sie die Zusammensetzung des Landtags durcheinanderwirbeln, wenn Sie der FDP zum Einzug verhelfen. Warum also nicht?

Ansonsten tritt in Sachsen-Anhalt auch „Die PARTEI“ an, die sich für eine Protestwahl nur so anbietet. Bei den anderen Nischenparteien – Liste hier – sollte man wie immer vor dem Wählen genauer hinsehen, findet hier aber interessante Kuriose wie die Magdeburger Gartenpartei.

Warum ich den Biedermeier mache – eine Antwort auf Markus Feldenkirchen

biedermeier

Lieber Markus Feldenkirchen,

ich möchte Ihnen auf Ihren Artikel „Fremdenhass in Deutschland: Nie wieder“ antworten. Sie schreiben darin:

Wir können es uns nicht länger leisten, keine Haltung zu haben. Wer jetzt Biedermeier bleibt, also unbeteiligt und rein mit sich selbst beschäftigt, darf sich nicht beklagen, wenn das Land, in dem er lebt, irgendwann nicht mehr sein Land ist.

Ich bin eigentlich ein sehr politisch denkender Mensch. Jemand, der nicht in die klassischen Raster der Parteipolitik passt. Jemand, der versucht, sich differenzierte Gedanken zu machen und diese auch mehr oder weniger gelungen niederschreibt und öffentlich machte.

Denn vor einigen Tagen schrieb ich auf facebook:

Ich werde mich über Facebook und andere „sozialen“ Netzwerke nicht mehr politisch äußern. Egal ob rechts oder links: Die meisten pauschalisieren eh nur (meist ohne jegliche Sachkenntnis).

Weimar 2.0?

Mir ab heute egal. Ich mach erst mal den Biedermeier.

Joachim Stamp, seines Zeichens stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP im Landtag von NRW kann das sogar nachvollziehen und bringt meinen wichtigsten Beweggrund, mich nicht mehr zu äußern, auf den Punkt:

Die grundsätzliche Kritik von Severin ist berechtigt. Gilt nicht nur für Social Media. Mit differenzierter Position bin ich in letzter Zeit entweder als „linksversiffter Gutmensch“ oder als „Rechtspopulist“ geschmäht worden. Mich besorgt der verrohte Umgang sehr und es ist schade, dass sich so keine ernsthaften Diskurse um vernünftige Antworten auf die großen Herausforderungen führen lassen. Allerdings gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass jeder sachliche Beitrag sinnvoll für das Gesamtklima ist.

Stimmt. Warum soll ich mir das antun? Wenn ich damit wenigstens etwas bewegen würde, wären mir Beschimpfungen aus den extremen Lagern ja egal. Doch in diesem Punkt widerspreche ich Joachim allerdings. Inzwischen glaube ich nicht mehr, dass man mit differenzierten Beiträgen etwas bewegt.

Odder glauben Sie, jemand ändert durch Ihren Artikel seine Meinung? Die einen werden ihnen zustimmen, den anderen gehen sie nicht weit genug, wieder andere werden Sie für einen Gutmenschen von der Lügenpresse halten. Und die, die ihre Meinung Ihrer Meinung nach ändern sollten, werden es eh nicht lesen.

Die gesamte politische Diskussion ist auf einem Tiefpunkt angekommen. Wer auf die Vorfälle in Clausnitz einfach mit #refugeeswelcome reagiert (wie es auch einige Politiker getan haben), hat genau so wenig verstanden wie die, die sich dem Bus entgegenstellten und „Wir sind das Volk“ brüllten. Mehr will ich dazu gar nicht schreiben, sonst würde es wieder zu politisch und ich würde gegen meinen Vorsatz verstossen…

Ob an dieser Diskussionsunkultur die alternativlose Kanzlerin, die CSU, Pegida, AfD, die SZ, RT-Deutschland, die taz oder Stefan Kuzmany schuld sind, ist da letztlich egal.

Gedanken machen werde ich mir weiterhin, nur nicht mehr in dem Maße öffentlich. Ich werde auch bei der nächsten Bundestagswahl wählen gehen, im Zweifel die „Die PARTEI“. So, genug politisiert.

Jetzt freue ich mich aber auf das Wochenende mit Sonntagsbraten und Spaziergang.

Nichts für ungut,

Ihr Severin Tatarczyk

Bild: Carl Spitzweg, der Sonntagsspaziergang
(Quelle: The Yorck Project: 10.000 Meisterwerke der Malerei. DVD-ROM, 2002. ISBN 3936122202. Distributed by DIRECTMEDIA Publishing GmbH., Gemeinfrei)

Lesenswertes 15

lesenswertes-15

Hier ist die 15. Ausgabe meiner lesenswerten Links.

  1. Girl who lost parents in fire wants Christmas Cards
    So, lesen und dann eine nette Weihnachtskarte abschicken!
  2. Wie man die AfD mit einer Spende ärgern kann
    …und das wird nicht nur bei der AfD funktionieren, sondern bei allen, für die man online spenden kann.
  3. Zwei lebendige Puppen in London
    Gut gemacht – ich bekäme aber ein bisschen Angst.
  4. Live Writer wird Open Source
    Früher habe ich den Live Writer von Microsoft tatsächlich zum Bloggen genutzt. Jetzt wird der Veteran Open Source.
  5. Wortakrobatik
    Die Talk-Show Kritiken in der FAZ sind immer lesenswert, weswegen ich mir gar keine Talk Shows mehr ansehe. Hier geht es um Terror und Flüchtlinge.
  6. Exklusiv: Apple iPhone 8
    Sascha Pallenberg macht sich mal wieder gekonnt über die deutsche Techblogger Szene lustig.
  7. Photo 282
    Mit diesem Link möchte ich auf einen ansehenswerten Bonner Blog Aufmerksam machen.
  8. Wendelstein 7 erzeugt erstes Plasma
    Der Stellerator hat seinen Betrieb aufgenommen. Ich kann mich noch erinnern, wie ich als 14-Jähriger den damaligen Forschungsminister Riesenhuber fragte, ob wir 2020 unsere Energie aus Fusionsreaktoren gewinnen werden. Wird wohl länger dauern…
  9. Große Weihnachtsverlosung
    …bei Sandras Kochblog. Und da ich gerne koche und gerne regionale Blogs unterstütze, mache ich mal darauf aufmerksam.
  10. Neuseelands neue Flagge
    Neuseeland hat über eine mögliche neue Flagge abgestimmt. Nächstes Jahr wird dann entschieden, ob die bestehende Flagge tatsächlich ausgewechselt werden soll.

Bild: Hausnummer 15 in der Bonngasse in Bonn.