Behörden weiten Verbot von Aprilscherzen aus

handbuch-presserechtBerlin und München 1.4.2014 – Das Bundesinnenministerium hat angekündigt, das bereits 2013 eingeführte Verbot von Aprilscherzen entgegen den Planungen nun doch beizubehalten. 2013 war das Verbot sogenannter Aprilscherze in den Medien noch damit begründet worden, dass der 1. April auf den Ostermontag fiel und Aprilscherze mit der Würde des Feiertags nicht vereinbar seien. Eine gemeinsame Sitzung von Vertretern des Bundesinnenministeriums, der Innenministerien der Länder sowie unabhängigen Medienexperten hat aber nun überraschend zu einer Beibehaltung des Scherzverbots geführt.

Begründet wird dies mit der Aufgabe der Medien, die Bundesbürger verlässlich und seriös zu informieren. „Und das ist am 1. April eben nicht mehr gegeben.“ so der Bayerische Innenstaatssekretär Faktlhuber, der als treibende Kraft hinter der Maßnahme gilt: „Es kann nicht sein, dass die Menschen verunsichert sind, ob die Meldung, die sie gerade lesen, wahr ist oder nur ein sogenannter Aprilscherz. Mit dem Anspruch, den wir an deutsche Medien stellen, ist diese Verunsicherung nicht zu vereinbaren.“ Der Jurist machte aber klar, dass im Gegensatz zum Vorjahr private Aprilscherze diesmal zulässig seien: „2013 ging es um die Würde des Feiertags, weswegen auch Privatleute von dem Verbot betroffen waren. Schutzgut der Regelungen ist diesmal das Vertrauen in die Presse, weswegen die Ahndung von Scherzen innerhalb der Familie nicht haltbar ist – auch wenn einige Kollegen das für angebracht hielten. Ich persönlich finde aber auch, dass ein bißchen Spaß immer noch möglich sein muss.“

Die Umsetzung des Verbots ist Ländersache, weswegen es im Detail von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt. So müssen in Bayern auch Blogger das Verbot beachten, während diese in Nordrhein-Westfalen ausdrücklich von den Regelungen ausgenommen sind – solange sie nicht mehr als 100 Besucher pro Tag haben. Und während sich im Saarland das Bußgeld nach Anzahl der Leser bemisst (je 10 Leser zwei Euro), werden in Sachsen pauschale Summen fällig: 1.000 Euro für Blogs, 5.000 Euro für kommerzielle Websites, 15.000 Euro bei gedruckten Zeitungen und 50.000 Euro bei Radio und Fernsehen.

Fein raus sind hingegen Medien mit Sitz in Berlin. Das Abgeordnetenhaus hat es nicht geschafft, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Der „Regierende“ Klaus Wowereit dazu: „Bei uns dauert eben alles etwas länger. Kann also durchaus 2016 werden. Oder vielleicht auch 2019. Sie kennen das.“

Hans Zimmerfeld vom Bundesverband Digitale Wirtschaft warnt wie im Vorjahr, dass kommerzielle Blogs und Seitenbetreiber besonders vorsichtig sein müssten. „Eigentlich gingen wir davon aus, dass es ein einmaliges Verbot sei und haben es nicht besonders ernstgenommen. Doch jetzt ist sogar davon auszugehen, dass staatliche Stellen gezielt nach Aprilscherzen suchen – wegen der hohen Bußgelder. Zudem müssen auch Shopbetreiber vorsichtig sein, die Blogs haben. Denn Wettbewerber können gegen deren Aprilscherze mit Abmahnungen vorgehen. Denn diese bringen erfahrungsgemäß besonders viele Besucher und verschaffen den Seitenbetreibern, die gegen diese gesetzliche Vorgabe verstoßen, einen Wettbewerbsvorteil. Eine teure Abmahnung kann die Folge sein.“ Zimmerfeld betont, dass von den Abmahnungen möglicherweise auch Berliner Medien betroffen sein könnten, die sich an ein bundesweites Publikum richten.

Wie im Vorjahr gilt also auch diesmal: Finger weg von Aprilscherzen – denn die können teuer werden.

Bild: Handbuch des Presserechts (c) Ch. Beck, Amazon (Affiliate Link)

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