Vorsicht: Aprilscherze können dieses Jahr teuer werden

Der 1. April ist ja bekannt dafür, dass man andere durch einen Scherz hereinlegt und damit „in den April schickt“. Besonders auch die Medien machen sich zunehmend einen Spaß daraus, mehr oder weniger abwegige Geschichten zu erfinden und so ihre Leser, Zuschauer und -hörer zu erfreuen.

2013 wird daraus allerdings nicht – denn der 1. April fällt in diesem Jahr mit dem Ostermontag zusammen. Regierungssprecher Steffen Seibert weist darauf hin, dass aufgrund des besonderen Feiertagsschutzes ausnahmsweise Aprilscherze illegal sind. „Die Regelung ist ähnlich wie die der Tanzverbote an Karfreitag.“ erläutert er anlässlich einer Pressekonferenz in Berlin. „Um die Würde des Feiertages nicht zu beschädigen, sind die geschmacklosen Aprilscherze an diesem Tag durch die entsprechenden Ländergesetze untersagt.“

Der zuständige Referent im bayerischen Innenmisterium, Faktlhuber, führte weiter aus, dass Medien, die solche Aprilscherze veröffentlichen, mit empfindlichen Ordnungsgeldern belegt werden können. Nicht ganz so dramatisch sei es bei Aprilscherzen im privaten Umfeld. Diese seien zwar eine auch Ordnungswidrigkeit, würden aber nur auf besondere Anzeige hin geahndet.

Hans Zimmerfeld vom Bundesverband Digitale Wirtschaft warnt ausdrücklich, dass besonders kommerzielle Blogs und Seitenbetreiber vorsichtig sein müssten. „Wir gehen zwar nicht davon aus, dass staatliche Stellen gezielt nach Aprilscherzen suchen, doch können Wettbewerber dagegen mit Abmahnungen vorgehen. So bringen Aprilscherze besonders viele Besucher und verschaffen den Seitenbetreibern, die gegen diese gesetzliche Vorgabe verstoßen, einen Wettbewerbsvorteil. Eine teure Abmahnung kann die Folge sein.“

So sollte man dieses Jahr also lieber zurückhaltend sein. 2014 ist dann aber alles gut: Der Ostermontag fällt dann auf den 24. Dezember.

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