Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel erhält am 16. Mai 2023 die höchste Auszeichnung des Landes Nordrhein-Westfalen, den Staatspreis.

Bundeskanzlerin a. D. Dr. Angela Merkel erhält die höchste Auszeichnung des Landes Nordrhein-Westfalen, den Staatspreis. „In ihren 16 Jahren als Bundeskanzlerin hat Angela Merkel unser Land und ganze Generationen geprägt. Für ihren unermüdlichen Einsatz zum Wohl des deutschen Volkes in einer von internationalen Krisen geprägten Zeit, ihre Beiträge zur Stabilität der Europäischen Union, ihre außergewöhnlichen humanitären Leistungen und ihre herausragenden Verdienste um das Ansehen Deutschlands in der Welt verleihen wir Angela Merkel den Staatspreis des Landes Nordrhein-Westfalen“, so Ministerpräsident Hendrik Wüst. „Die Auszeichnung erfolgt auch in Anerkennung der Vorbildfunktion Angela Merkels als erste Bundeskanzlerin in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, die zahlreichen Frauen als Ermutigung gedient hat und weiterhin dient.“

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Schulpolitik: NRW führt weitreichendes Smartphone Verbot an Schulen ein

Wie Nordrhein-Westfalens Schulministerin Yvonne Gebauer auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf ankündigte, wird es in NRW ein weitreichendes Verbot von Smartphones in den Schulen des Landes geben: Smartphones sind für nahezu aller Schüler auf dem Schulgelände verboten. Das gilt nicht nur für die Nutzung, sondern auch für das Mitführen.

„Eine effiziente Kontrolle, ob die Geräte in den Pausen und Freistunden nicht doch heimlich ausgepackt werden, ist kaum möglich“, so Gebauer. „Daher haben wir uns gleich für ein komplettes Mitführungsverbot entschieden! Und dies gilt für alle internetfähigen Geräte, also auch Tablets und Smartwatches.“

Nur noch volljährige Schüler der Oberstufen der Gesamtschulen und Gymnasien werden Mobiltelefone mit sich führen dürfen, allerdings auch nicht benutzen.

Das Ministerium entschied sich für diesen Schritt, nachdem sich viele Schülerinnen und Schüler (SuS) in der Pandemie wohl zu sehr an die Nutzung der Kommunikationsgeräte gewöhnt hatten. „Ein normaler Unterricht war kaum noch möglich“ klagt z.B. Lieselotte Dumbach-Hitzeröder, Leiterin der Charlotte-Apfelbaum Gesamtschule in Detmold, „dauernd vibrierte es in den Ranzen und Taschen.“ Ähnliche Stimmen auch aus anderen Teilen des größten Bundeslandes: „Die erste Stunde war ich nur mit dem Einsammeln der Handys befasst, und die Apple Watch wollten einige erst gar nicht rausrücken“ klagt Malte Sörensen, Lehrer an einer Grundschule in Euskirchen.

Um eine störungsfreie Beschulung sicherzustellen, sei dem Ministerium keine andere Wahl geblieben, erläutert Staatssekretär Mathias Richter.  Er führt weiter aus, dass Verstöße gegen die Regel vor den Osterferien noch ungeahndet bleiben. Danach können die Geräte durch die Schulleitungen einbehalten werden, mehrere Verstöße können auch zum Ausschluss von der Unterrichtsteilnahme führen.

Die Elternschaft ist gespalten, während viele das Verbot begrüßen, haben andere Angst, dass die Kinder dann die Smartphones zuhause um so intensiver nutzen werden. Und auch ein ganz anderes Problem wird aufgebracht: „Bisher konnte ich immer sehen, wo Julia-Charlotte gerade ist. Wenn sie ihr iPhone nicht in die Schule mitnehmen darf, kann ich sie doch gar nicht mehr tracken. Da muss sich das Ministerium noch was überlegen.“ fasst Maria von Greifenberg die Sorgen vieler Mütter und Väter zusammen.

Richter versprach, auch solche Sorgen beachten zu wollen, so könnten spezielle 5G-fähige Armbänder ausgegeben werden, um eine sichere Standortbestimmung der Kinder zu ermöglichen. Zunächst sollen aber die Erfahrungen mit der neuen Regelung in den Sommerferien 2022 ausgewertet werden, eine entsprechende Arbeitsgruppe sei bereits eingerichtet worden.

Andere Bundesländer zeigten sich interessiert und wollen dem Beispiel NRWs wohl folgen. Lediglich Bayern kündigte einen anderen Kurs an: „Als digitales  Vorreiterland können wir das nicht unterstützen und lehnen den Vorstoß auf allen Ebenen ab“, so Ministerpräsident Markus Söder entschieden.

Wahrscheinlich haben Sie es gemerkt: dieser Beitrag war unser Aprilscherz für das Jahr 2022 – wobei der Vorschlag durchaus diskutierenswert ist.

Eine Übersicht der bisherigen Aprilscherze im Blogmagazin finden Sie hier.

Unterrichtsausfall wegen Unwettern in NRW – gibt es dann Distanzunterricht?

In Nordrhein-Westfalen gibt es den Erlass „Regelungen zum Unterrichtsausfall und anderen schulischen Maßnahmen bei Unwettern und anderen extremen Wetter-Ereignissen“ vom 03.05.2021 (ABl. NRW. 06/21). Auf Grundlage der Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) können dann die Bezirksregierungen und das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) Unterrichtsausfall anordnen. Zu den Unwetterereignissen zählen:

  • (extrem) heftiger Starkregen,
  • schwere Sturmböen bis hin zu extremen Orkanböen,
  • schwere bis extreme Gewitter evtl., mit extremen Orkanböen/Starkregen,
  • (extrem) starker Schneefall evtl., mit Verwehungen,
  • Glatteis.

In diesen Fällen entscheidet, basierend auf den Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes, das Krisenmanagement der einzelnen Bezirksregierungen nach Rücksprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des MSB, ob ein Unterrichtsausfall angekündigt werden soll. Alternativ kann kann das Ministerium für Schule und Bildung über einen landesweiten Unterrichtsausfall entscheiden.

Schülerinnen und Schüler verbleiben dann bei angeordnetem Unterrichtsausfall zu ihrem eigenen Schutz zu Hause.

Da es sich um einen angeordneten Unterrichtsausfall handelt, d.h. nicht nur eine Aussetzung der Präsenzpflicht, findet auch keine digitale Beschulung (Distanzunterricht) statt.

Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb an der Schule eintreffen, ist übrigens eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen sicherzustellen. Dies sollte auch nicht das Problem sein, denn Lehrkräfte haben, soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ihren Dienst anzutreten (§ 15 ADO) – hier werden die Schulleitungen in der Praxis aber häufig andere Regelungen treffen und den Lehrern z.B. die Arbeit zuhause ermöglichen.

Ersatzschulen und Ergänzungsschulen (Privatschulen) wird empfohlen, sich entsprechend dem für öffentliche Schulen festgelegten Unterrichtsausfall zu verhalten.

Landesweit wurde z.B. am 16. Februar 2022 durch Ministerin Yvonne Gebauer ein Unterrichtsausfall für den 17. Februar 2022 aufgrund eines Sturms angeordnet.

§ 66 GO NRW – Abwahl des Bürgermeisters

§ 66 GO NRW – Abwahl des Bürgermeisters

(1) Der Bürgermeister kann von den Bürgern der Gemeinde vor Ablauf seiner Amtszeit abgewählt werden. Zur Einleitung des Abwahlverfahrens bedarf es

1.
eines von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder gestellten Antrags und eines mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder zu fassenden Beschlusses. Zwischen dem Eingang des Antrags und dem Beschluss des Rates muss eine Frist von mindestens zwei Wochen liegen. Über den Antrag auf Einleitung des Abwahlverfahrens ist ohne Aussprache namentlich abzustimmen;

oder

2.
eines in Gemeinden

a)
mit bis zu 50.000 Einwohnern von mindestens 20 Prozent der wahlberechtigten Bürger der Gemeinde,

b)
mit über 50.000 bis zu 100.000 Einwohnern von mindestens 17,5 Prozent der wahlberechtigten Bürger der Gemeinde

und

c)
mit mehr als 100.000 Einwohnern von mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Bürger der Gemeinde

gestellten Antrags; § 26 Absatz 4 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.

Der Bürgermeister ist abgewählt, wenn sich für die Abwahl eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der wahlberechtigten Bürger ergibt, sofern diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten beträgt. Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes entsprechend. Der Bürgermeister scheidet mit dem Ablauf des Tages, an dem der Wahlausschuss die Abwahl feststellt, aus seinem Amt. Die Aufsichtsbehörde kann für die Dauer des Abwahlverfahrens das Ruhen der Amtsgeschäfte des Bürgermeisters anordnen, wenn der Rat dies mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder beantragt.

(2) Der Bürgermeister kann binnen einer Woche

1.
nach dem Beschluss gemäß Absatz 1 Satz 2 Nummer 1

oder

2.
nach Feststellung der Zulässigkeit des Antrags nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 durch den Rat

auf die Entscheidung der Bürger über seine Abwahl verzichten. Der Verzicht ist schriftlich gegenüber dem ehrenamtlichen Stellvertreter zu erklären. Mit dem Ablauf des Tages, an dem dieser Verzicht dem ehrenamtlichen Stellvertreter zugeht, gilt die Abwahl als erfolgt.

(3) Der Antrag nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 ist schriftlich beim Rat einzureichen und muss das Begehren zweifelsfrei erkennen lassen. Er muss bis zu drei Bürger benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. § 25 Absatz 4 gilt entsprechend. Die Unterzeichnenden müssen an dem von ihnen anzugebenden Tag ihrer Unterschrift wahlberechtigt sein. Die Unterschriften dürfen bei Eingang des Antrags nicht älter als vier Monate sein. Nach Antragseingang eingereichte Unterschriftslisten werden nicht mehr berücksichtigt. Der Rat stellt unverzüglich fest, ob der Antrag zulässig ist. Gegen die ablehnende Entscheidung des Rates können nur die Vertreter des Antrags nach Satz 2 Klage erheben.

Pressemitteilung: NRW stoppt vorerst Zahlung der Corona-Soforthilfe

Folgende Pressemitteilung veröffentlichen wir gerne – sie ist von großer Bedeutung für alle, die in Nordrhein-Westfalen Corona Soforthilfe beantragen wollen oder diese schon beantragt haben.

Die Zahlung der NRW-Soforthilfe 2020 für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe wird vorerst gestoppt. Das entschied das Wirtschaftsministerium (MWIDE) in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt am Mittwochabend. Nach ersten Hinweisen auf Fake-Webseiten, die in Suchergebnissen prominent platziert waren, hatte das MWIDE am Dienstag Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.

Das LKA hatte daraufhin mit der Zentral- und Ansprechstelle für Cyberkriminalität die Ermittlungen aufgenommen und das Ministerium gestern Abend über erste Ergebnisse informiert. Demnach haben Betreiber mit gefälschten Antragsformularen Daten abgefischt und diese mutmaßlich für kriminelle Machenschaften genutzt. Daraufhin hatte das Land die Bezirksregierungen angewiesen, die weitere Auszahlung der Gelder auszusetzen. In den kommenden Tagen wird die Ermittlergruppe ihre Recherchen fortsetzen, um betrügerische Anträge zu identifizieren.

Die Antragstellung ist davon nicht berührt: Kleinunternehmer und Selbstständige können weiterhin die NRW-Soforthilfe beantragen. Cyberexperten von Wirtschaftsministerium und LKA raten erneut dringend, dafür ausschließlich die offizielle Internetseite zu nutzen: https://soforthilfe-corona.nrw.de. Offizielle Webseiten des Landes enden stets auf der Endung „.nrw“ oder „.nrw.de“.

Antragsteller, die auf Ihre Überweisung warten, bitten wir um Verständnis und etwas Geduld. Das Ministerium wird zeitnah über die weitere Entwicklung informieren.

Dokumentiert: Das Schreiben des Schulministeriums NRW in Hinblick auf #FridaysForFuture

Das Schulministerium NRW hat folgendes Schreiben in Hinblick auf die FridaysForFuture Demos und Schulstreiks an die Schulleiterinnen und Schulleiter versendet, das wir gerne dokumentieren möchten:

Das Schulministerium begrüßt zivilgesellschaftliches Engagement und demokratisches Handeln von Schülerinnen und Schülern. Politische Bildung, die Gestaltung von Schulkultur und Demokratiepädagogik sind wichtige Aufgaben von Schule.

Das grundgesetzlich verankerte Recht, an öffentlichen Versammlungen, Protestzügen oder Mahnwachen teilzunehmen, findet für Schülerinnen und Schüler jedoch seine Schranken in den gesetzlichen Bestimmungen zur Schulpflichterfüllung. Schülerinnen und Schüler sind gemäß § 43 Absatz 1 Schulgesetz NRW verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Ihre Teilnahme an einem Schülerstreik während der Unterrichtszeit ist daher grundsätzlich unzulässig. Für die Ausübung des verfassungsmäßigen Rechts der Versammlungsfreiheit der Schülerinnen und Schülern ist außerhalb der Unterrichtszeit hinreichend Gelegenheit.

Zwar kann die Teilnahme an außerschulischen Versammlungen im Einzelfall Schülerinnen und Schülern auf Antrag durch Beurlaubung vom Unterricht ermöglicht werden, zur Teilnahme an einem „Streik“ – also einer Veranstaltung, deren Konzeption darauf angelegt ist, unter Verletzung der Schulpflicht gerade nicht die Schule zu besuchen – kommt dies jedoch regelmäßig nicht in Betracht.

Aus gegebenem Anlass möchte ich Sie bitten, die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern in geeigneter Weise über ihre Rechten und Pflichten, sowie mögliche Folgen von Schulpflichtverletzungen zu informieren und im Übrigen für die Einhaltung der Schulpflicht Sorge zu tragen.

Bild: Ministerin Yvonne Gebauer (© MSB/ Susanne Klömpges)

Liste: Historische Bahnen in Nordrhein-Westfalen

Hier entsteht eine Liste mit Museumsbahnen, anderen historischen und sonst bemerkenswerten Bahnen in Nordrhein-Westfalen.

Almetalbahn (Thülen)

Bergische Straßenbahn (Wuppertal)

Dampf-Kleinbahn Mühlenstroth (Gütersloh)

Drachenfelsbahn (Königswinter)

Zahnradbahn bei Königswinter nahe Bonn, die auf den Drachenfels führt.

Extertalbahn (Bösingfeld)

Hespertalbahn (Essen)

Mindener Kreisbahnen (Minden)

Oleftalbahn (Schleiden)

Ruhrtalbahn (Hagen)

Sauerländer Kleinbahn (Plettenberg)

Schluff (Tönisvorst)

Schwebebahn (Wuppertal)

Die Schwebebahn in Wuppertal ist regulär als Bestandteil des ÖPNV aktiv, wegen ihrer besonderen Bauweise hier aber dennoch aufgeführt.

Selfkantbahn (Geilenkirchen)

Teuto Express (Gütersloh)

Uchte-Raden

Wielthalbahn (Waldbröl)

Weitere Bahntipps in NRW

NRW-Regierung erleichtert Sonntags-Shopping

Verkaufsoffener Sonntag Recklinghausen

Gute Nachrichten für den Nordrhein-Westfälischen Einzelhandel: Künftig soll es dort an acht Sonntagen im Jahr möglich sein, ab 13 Uhr die Ladentür zu öffnen. Zudem sollen die Beschränkungen zur Ladenschließzeit an Werktagen, inklusive Samstag wegfallen und Öffnungszeiten bis 24 Uhr möglich machen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG) ist von der schwarz-gelben Regierung im Rahmen des sogenannten „Entfesselungspaket I“ bereits auf dem Weg gebracht.

„Das Paket soll ein Signal für eine dynamische Wirtschaft sein“, erklärte Ministerpräsident Armin Laschet in einer Pressemitteilung vom 29. August 2017. Im entsprechen Antrag (Drucksache 17/74) formuliert die schwarz-gelbe Landtagsfraktion die Gründe schärfer: NRW könne sich durch „unnötige bürokratische Hürden und Fesseln“ nicht angemessen entfalten und befinde sich in einem „Wachstums- und Wohlstandsrückstand“ gegenüber den anderen Bundesländern.

Ziel der von Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart vorgelegten Gesetzesinitiative ist es den Einzelhandel gegenüber dem Onlinehandel zu stärken. Zur Begründung wird im „Entwurf eines Gesetzes zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“ eine Studie des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) zitiert. Demnach sei für 2017 für den Einzelhandel lediglich ein Wachstum von zwei Prozent zu erwarten. Für den Onlinehandel dagegen sind 11 Prozent Wachstum prognostiziert. Der HDE und das Institut für Handelsforschung IFH Köln sehen dadurch in den nächsten fünf Jahren eine Gefährdung für 45000 bis 50000 lokale Geschäfte. Das könnte, so das Ministerium, zur einer Verödung der Innenstädte führen. Durch eine Ausweitung der Öffnungszeiten sollen daher auch die Kommunen indirekt durch ein größeres Geschäftsvolumen des ansässigen Einzelhandels finanziell gestärkt werden. Zudem gebe es dadurch individuelle Möglichkeiten die Attraktivität der Innenstädte zu steigern.

Von der Änderung konkret betroffen sind Artikel vier und sechs des LÖG. Künftig sollen Gemeinden die Kompetenz erhalten, die Ladenöffnung an jährlich bis zu acht Sonn- und Feiertagen ab 13 Uhr für fünf Stunden zu gestatten. Damit liegt ein verkaufsoffener Sonntag NRW zahlenmäßig deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt, da sich die meisten Länder nach der früheren bundesweiten Regelung von maximal vier Sonntagen im Jahr richten. Mit der späten Öffnungszeit will die Regierung Rücksicht auf die Hauptgottesdienstzeiten nehmen. Mit der Begrenzung auf fünf Stunden soll der Ausnahmecharakter der Regelung betont werden. Bisher konnten Gemeinden zudem bis zu elf verkaufsoffene Sonntage im Jahr freigeben, wenn die Ladenöffnungen in verschiedenen Stadtteilen stattfanden. Diese Zahl soll nun auf 16 erhöht werden.

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Was bedeutet der Hashtag #LTNRW?

Der Hashtag #LTNRW wird für Tweets verwendet, bei denen es um die Landtagssitzungen in Nordrhein-Westfalen geht.

Er steht für Landtag NRW.

Wahlplakat #btw17: Die Sonneborn/Somuncu Bande

Die PARTEI wirbt für Ihre Landesliste in NRW im Stile alter RAF Fahndungsplakate – leider fehlen die Listenplätze 26 und 27…

  1. Dr. Mark Benecke (Die PARTEI); Jahrgang 1970; Kriminalbiologe
  2. Keno Schulte (Die PARTEI); Jahrgang 1982; Student
  3. Marie Völkering (Die PARTEI); Jahrgang 1997; Studentin
  4. Olaf Schlösser (Die PARTEI); Jahrgang 1971; Sexualpädagoge
  5. Claus-Dieter Preuß (Die PARTEI); Jahrgang 1956; Ratsherr Stadt Krefeld
  6. Sebastian Paul (Die PARTEI); Jahrgang 1980; Sachbearbeiter Logistik
  7. Thomas Hofmann (Die PARTEI); Jahrgang 1983; Berufsfahrer
  8. Ulas Sazi Zabci (Die PARTEI); Jahrgang 1986; Student
  9. Ulf Hundeiker (Die PARTEI); Jahrgang 1972; Montagehelfer
  10. Helge Krusche (Die PARTEI); Jahrgang 1965; Dipl.-Volkswirt
  11. Ingo Trapphagen (Die PARTEI); Jahrgang 1969; System-Architekt BI
  12. Matthias Stadtmann (Die PARTEI); Jahrgang 1969; Lehrer
  13. Jürgen Lukat (Die PARTEI); Jahrgang 1970; Dipl.-Sozialarbeiter
  14. Sabine Kader (Die PARTEI); Jahrgang 1967; Thekenkraft
  15. Andreas Schmid (Die PARTEI); Jahrgang 1975; Tischler
  16. Marian Kirwel (Die PARTEI); Jahrgang 1996; Student
  17. Jens Karl Petersen (Die PARTEI); Jahrgang 1976; erwerbslos
  18. Elise Teitz (Die PARTEI); Jahrgang 1977; Freiberuflerin
  19. Hendrik Thalmann (Die PARTEI); Jahrgang 1985; Bürger
  20. Marcel Bohn (Die PARTEI); Jahrgang 1983; Fachkraft für Lagerlogistik
  21. Georg Lenz (Die PARTEI); Jahrgang 1989; Lebensmitteltechnologe
  22. Marion Schneider (Die PARTEI); Jahrgang 1966; Betriebsrätin
  23. Lukas Herrmann (Die PARTEI); Jahrgang 1997; Praktikant
  24. Thomas Vogt (Die PARTEI); Jahrgang 1991; Student
  25. Aaron Baron von Kruedener (Die PARTEI); Jahrgang 1997; Student
  26. Katharina Kerbstat (Die PARTEI); Jahrgang 1986; Erzieherin
  27. Sebastian Bandt (Die PARTEI); Jahrgang 1985; Datenerfasser