Meinung: Unterwerfung? Ein kurzer Gedanke zu den Ramadan Glückwünschen

Dieser Artikel ist aus dem Jahr 2019 – seine Aussage ist aber auch 2021 noch aktuell.

Gesegneten Ramadan

Nahezu jeder Politiker und viele offizielle Stellen gratulieren gerade unseren muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum Ramadan und wünschen einen gesegneten und friedvollen Fastenmonat. Exemplarisch sei auf den Regierungssprecher verwiesen.

Soweit, so gut. Und dagegen ist wirklich nichts einzuwenden. Man mag darüber streiten, ob der Islam nun ein Teil Deutschlands ist oder nicht, aber die muslimischen Menschen leben nun einmal hier und können selbstverständlich das Grundrecht der Religionsfreiheit in Anspruch nehmen.

Und auch wenn ich selbst kein religiöser Mensch bin und Religionen durchaus kritisch sehe, habe ich doch Respekt vor dem Glauben jedes einzelnen und schließe mich daher diesen Glückwünschen auch an.

Wir vergessen unsere Wurzeln

Gleichwohl ist Deutschland – wie ganz Mitteleuropa – christlich geprägt und das Christentum hat – neben den Gedanken der Aufklärung – in unserem Rechts- und Wertesystem seine Spuren hinterlassen.  Und auch wenn ich die christlichen Kirchen als katholischer Atheist kritisch sehe, habe ich doch auch Respekt vor dem Glauben eines jeden Christen hierzulande (sic!).

Und insoweit finde ich es befremdlich, dass kaum einer derer, die einen gesegneten Ramadan wünschen, einen Gruß oder Beitrag zum Beginn des Osterfestes, geschweige denn zur katholischen Fastenzeit abgesetzt haben.

Sicher, die Bedeutung des Ramadan ist für die meisten Muslime inzwischen größer als die von Ostern oder erst recht der Fastenzeit für die meisten Christen.

Doch umso mehr bin ich davon überzeugt, dass Ostern und eine bewusst begangene Fastenzeit – sogar ggf. losgelöst von kirchlichen Inhalten – für viele von uns wertvoll wäre. Beide Feste hätten es jedenfalls verdient genau so angesprochen und beachtet zu werden, wie der Ramadan.

Wird sie aber vergessen und der Ramadan besonders hervorgehoben, bleibt für mich ein schaler Beigeschmack und ich muss spontan an den Roman „Unterwerfung“ von Michel Houellebecq denken.

Vorsicht: Aprilscherze können dieses Jahr teuer werden

Der 1. April ist ja bekannt dafür, dass man andere durch einen Scherz hereinlegt und damit „in den April schickt“. Besonders auch die Medien machen sich zunehmend einen Spaß daraus, mehr oder weniger abwegige Geschichten zu erfinden und so ihre Leser, Zuschauer und -hörer zu erfreuen.

2013 wird daraus allerdings nicht – denn der 1. April fällt in diesem Jahr mit dem Ostermontag zusammen. Regierungssprecher Steffen Seibert weist darauf hin, dass aufgrund des besonderen Feiertagsschutzes ausnahmsweise Aprilscherze illegal sind. „Die Regelung ist ähnlich wie die der Tanzverbote an Karfreitag.“ erläutert er anlässlich einer Pressekonferenz in Berlin. „Um die Würde des Feiertages nicht zu beschädigen, sind die geschmacklosen Aprilscherze an diesem Tag durch die entsprechenden Ländergesetze untersagt.“

Der zuständige Referent im bayerischen Innenmisterium, Faktlhuber, führte weiter aus, dass Medien, die solche Aprilscherze veröffentlichen, mit empfindlichen Ordnungsgeldern belegt werden können. Nicht ganz so dramatisch sei es bei Aprilscherzen im privaten Umfeld. Diese seien zwar eine auch Ordnungswidrigkeit, würden aber nur auf besondere Anzeige hin geahndet.

Hans Zimmerfeld vom Bundesverband Digitale Wirtschaft warnt ausdrücklich, dass besonders kommerzielle Blogs und Seitenbetreiber vorsichtig sein müssten. „Wir gehen zwar nicht davon aus, dass staatliche Stellen gezielt nach Aprilscherzen suchen, doch können Wettbewerber dagegen mit Abmahnungen vorgehen. So bringen Aprilscherze besonders viele Besucher und verschaffen den Seitenbetreibern, die gegen diese gesetzliche Vorgabe verstoßen, einen Wettbewerbsvorteil. Eine teure Abmahnung kann die Folge sein.“

So sollte man dieses Jahr also lieber zurückhaltend sein. 2014 ist dann aber alles gut: Der Ostermontag fällt dann auf den 24. Dezember.