13 Euro für die Bundespolizei: Was der Bund mit seinen Urheberrechten verdient

Auch Behörden schaffen Werke, die urheberrechtlich geschützt sind: Broschüren, Fotos, Datenbanken, Studien. Was der Bund damit verdient und wie er seine Rechte durchsetzt, wollte eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/12103) vom 15. Januar 2013 wissen. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 17/12347) kam mit Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 14. Februar 2013.

Worum es ging

Nach § 5 Urheberrechtsgesetz sind amtliche Werke wie Gesetze, Verordnungen und Erlasse gemeinfrei. Die Fragesteller weisen darauf hin, dass die Vorschrift in der Regel eng ausgelegt wird. Viele andere Texte und Materialien aus Behörden, etwa aus der Öffentlichkeitsarbeit, der Ressortforschung oder Bildmaterial, seien deshalb geschützt. Gerade kleine Unternehmen und Privatleute hätten laut der Studie „Open Government Data Deutschland“ Probleme mit Lizenzverträgen für staatliche Daten. Die Fragesteller wollten wissen, welche Einnahmen der Bund erzielt und wie er gegen unerlaubte Nutzung vorgeht.

Von 6 Euro bis 1,59 Millionen

Die Antwort bezieht sich, wo nichts anderes gefragt war, auf das Haushaltsjahr 2012. Sie enthält eine lange Tabelle mit den Lizenzeinnahmen der einzelnen Ressorts und Behörden (gerundet). Ein paar Beispiele:

  • Auswärtiges Amt: 638 Euro
  • Bundespolizei: 13 Euro
  • Bundeskriminalamt: 129 Euro
  • Bundesamt für Verfassungsschutz: 98 Euro
  • Bundesbeauftragter für den Datenschutz: 8 Euro
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: 6 Euro
  • Bundeszentrale für politische Bildung: 20.920 Euro, dazu 33.041 Euro aus verwandten Schutzrechten
  • Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: 361.579 Euro
  • Bundesministerium der Justiz: 1.313.000 Euro
  • DIMDI (medizinische Dokumentation und Information): 369.256 Euro
  • Germany Trade and Invest: 140.000 Euro
  • Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin GmbH: 1.324.000 Euro
  • Stiftung Preußischer Kulturbesitz: 1.590.000 Euro
  • Stiftung Deutsches Historisches Museum: 113.700 Euro

Aus verwandten Schutzrechten, etwa für Fotos oder Datenbanken, nahm zum Beispiel das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 181.931 Euro ein, das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 70.114 Euro. Fast alle Einnahmen stammen aus einfachen Nutzungsrechten. Ausschließliche Rechte vergaben laut Tabelle nur wenige Stellen, etwa die Wismut GmbH (7.003 Euro) und das Robert Koch-Institut (28.670 Euro). Die Regierung schränkt ein: Die Angaben zu Firmen mit Bundesbeteiligung seien nicht abschließend, weil die mittelbare Bundesverwaltung nicht auskunftspflichtig sei. Für das Justiz- und das Bildungsministerium sei keine Aufschlüsselung möglich.

Kein Geld zwischen Behörden

Zahlungen von Lizenzgebühren zwischen Bundesbehörden gibt es laut Antwort nicht. Werke des Bundes sind bei Verwertungsgesellschaften gemeldet, am Meldeverfahren für Webseiten (wie METIS der VG Wort) beteiligt sich der Bund aber nicht. Als zusätzliche Bedingungen in Lizenzverträgen nennt die Regierung zum Beispiel Quellenangaben, Belegexemplare, Zweckbindungen oder den Hinweis, dass die zugrunde liegenden Informationen kostenfrei verfügbar sind.

Wenig Streit, eine Software für 100.000 Euro

Bei der Rechtsdurchsetzung sind die Zahlen überschaubar:

  • 2008 war der Bund an einem Verfahren beteiligt, das außergerichtlich geklärt wurde.
  • In einem Verfahren aus dem Jahr 2012 erhielt der Bund 1.380 Euro Schadensersatz, ein weiteres Verfahren aus 2012 lief noch.
  • In einem Fall fielen Anwaltskosten von 3.069,99 Euro an, sonst sei der Aufwand als allgemeine Personalkosten nicht bezifferbar.
  • Dienstleister, die nach unlizenzierten Nutzungen suchen, hat der Bund nicht beauftragt.
  • In einem Fall ließ der Bund eine Software zur Unterstützung der Rechtsverfolgung erstellen. Kosten: 100.000 Euro, die Entwicklung war noch nicht abgeschlossen.

Bundesarchiv und Gezeitendaten

Gefragt wurde auch nach Datensätzen, die gegen Entgelt weitergegeben werden. Das Bundesarchiv nahm mit Archivgut 128.900 Euro ein. Für das Digitale Bildarchiv nennt die Antwort beispielhaft rund 6.000 kostenpflichtige Downloads. Nichtkommerzielle Nutzung im Internet ist gebührenfrei, allerdings nur mit maximal 75 dpi und 300 Pixel bei Fotos. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie verdiente unter anderem an Gezeitenvorausberechnungen (17.200 Euro) und Wasserstandswarnungen (17.500 Euro). Was die Weitergabe von gemeinfreien oder frei lizenzierten Werken einbringt, weiß die Regierung nicht, weil diese Einnahmen nicht gesondert ausgewiesen werden.

Einordnung

Die Tabelle zeigt vor allem, wie unterschiedlich die Behörden aufgestellt sind: Ein paar Kultureinrichtungen, das BSI und das Justizministerium nehmen sechs- oder siebenstellige Beträge ein, viele andere nur Kleckerbeträge. Zum Nutzen freier Inhalte sagt die Regierung nur, dass sie die Basis für innovative Produkte wie Apps sein könnten. Weitere Erkenntnisse lägen nicht vor. Hintergrund zu Daten der Verwaltung gibt es bei Wikipedia.

Quellen

Hinweis: Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt und anhand der verlinkten Drucksachen geprüft.

Stand: 23.10.2026

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