Angela Merkel LXIV

Angela Merkel LXIV.

Am 16. Dezember 2020 treten strenge Corona Regeln in Kraft. Angela Merkel hat diese im wesentlichen vorangetrieben:

  • Der Einzelhandel und Dienstleistungsbetriebe wie zum Beispiel Friseursalons und Kosmetikstudios sind seit dem 16. Dezember geschlossen. Ausnahmen gelten für Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Optiker, Tankstellen, Autowerkstätten, Banken, die Post, Reinigungen und Weihnachtsbaumhändler. Auch medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie bleiben möglich.
  • An den Schulen sollen ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Analog wird in Kindertagesstätten verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung bezahlten Urlaub zu nehmen.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen von dem 16. Dezember bis zum 10. Januar 2021 geschlossen werden können.
  • In der Gastronomie gilt: Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

Karikatur mit Midjourney erstellt.

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