Silvester ist vorbei, aber in manchen Nächten knallt es trotzdem: Immer wieder berichten Lokalmedien von gesprengten Zigarettenautomaten, mal in Köln, mal in Lünen, mal in einem Weimarer Ortsteil. Die Fragesteller wollten es genau wissen und fragten in einer Kleinen Anfrage (Drucksache 21/4002) nach allen Sprengungen von 2000 bis 2025, aufgeschlüsselt nach Ländern, Jahren, Tatverdächtigen, Staatsangehörigkeiten, Beute, Tatmitteln und Aufklärungsquote. Die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/4163 vom 16. Februar 2026) ist eine der kürzesten Antworten der Wahlperiode, und ihr Kern lautet: Dazu gibt es keine Zahlen.
Was die Fragesteller wissen wollten
Die Kleine Anfrage 21/4002 stammt von den Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess, Sascha Lensing und der AfD-Fraktion und ist auf den 4. Februar 2026 datiert. Die Fragesteller sehen bundesweit eine Zunahme solcher Taten, bei denen Automaten gewaltsam aufgebrochen oder gesprengt werden, um an Bargeld und Tabakwaren zu kommen. Sie verweisen auf erhebliche Sachschäden, Gefahren für Unbeteiligte durch Spreng- und Pyrotechnik und eine mutmaßlich teils serielle Tatbegehung. Als Belege nennen sie Berichte von hessenschau, Antenne Unna, Radio Köln und der Thüringer Allgemeinen.
Gefragt wurde in sechs Punkten: nach der jährlichen Zahl der Sprengungen je Bundesland seit 2000, nach Tatverdächtigen und dem Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger, nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten, nach erfolgreichen Diebstählen und dem Vermögensschaden, nach den Tatmitteln und nach der Aufklärungsquote. Ein ambitioniertes Programm für ein Vierteljahrhundert Automatenkriminalität. Zum Vergleich: Selbst für die viel genauer beobachteten Geldautomaten reichen die bundesweiten Lagebilder nicht annähernd so weit zurück, wie die Fragesteller es hier für Zigarettenautomaten verlangten.
Die Antwort: Das Delikt verschwindet im Paragrafen
Das Bundesinnenministerium erklärt, warum die Tabelle leer bleibt: Sprengungen von Zigarettenautomaten werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht gesondert erfasst. Sie gehen dort als „nicht bestimmbare Teilmenge“ der Straftaten nach § 308 StGB (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion) unter dem Straftatenschlüssel 675200 auf. Der Bundesregierung liege daher keine Datengrundlage vor, die Aussagen zu Anzahl und Verteilung solcher Taten zulässt.
Mit anderen Worten: Ob ein Automat, ein Briefkasten oder eine Mülltonne in die Luft fliegt, sieht man der Statistik nicht an. Und wenn es keine Fallzahlen gibt, gibt es auch keine sauber zuordenbaren Tatverdächtigen, keine Staatsangehörigkeitsverteilung und keine Aufklärungsquote.
Frage für Frage: Fünfmal „liegt nicht vor“
- Tatverdächtige und Anteil Nichtdeutscher: Statistische Informationen im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.
- Häufigste Staatsangehörigkeiten: Verweis auf die vorige Antwort, also ebenfalls keine Daten.
- Beute und Vermögensschaden: Verweis auf die fehlende Erfassung; zum Vermögensschaden liegen keine Informationen vor.
- Tatmittel: Hier gibt es tatsächlich eine inhaltliche Auskunft. Eingesetzt werden nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl Gasgemische als auch Explosivstoffe. Wie oft welches Mittel verwendet wird, ist nicht bekannt.
- Aufklärungsquote: Informationen liegen nicht vor.
Unterm Strich bleibt ein einziger inhaltlicher Satz zu Gas und Sprengstoff. Der Rest ist ein höflicher Hinweis darauf, dass man nur zählen kann, was man vorher als eigene Kategorie angelegt hat.
Der große Bruder: Geldautomatensprengungen
Ganz anders sieht es bei Geldautomaten aus. Dafür veröffentlicht das Bundeskriminalamt ein eigenes Bundeslagebild „Angriffe auf Geldautomaten“. Für 2024 meldete das BKA im September 2025 insgesamt 456 Angriffe, 24,3 Prozent weniger als im Vorjahr, darunter 269 Sprengungen, überwiegend mit festen Explosivstoffen. Das BKA betont, dass dabei die Begleitschäden die Beute deutlich übersteigen und Staatsanwaltschaften Sprengungen in bewohnten Gebäuden vermehrt als versuchte Tötungsdelikte anklagen.
Der Vergleich zeigt: Eine detaillierte Lageerfassung ist möglich, wenn ein Phänomen als bedeutend genug eingestuft wird, um es eigens auszuwerten. Bei Zigarettenautomaten ist das auf Bundesebene bislang nicht passiert. Ob einzelne Länder eigene Auswertungen führen, lässt die Antwort offen; die Polizeiarbeit liegt ohnehin weitgehend bei den Ländern.
Warum fehlen die Zahlen?
Die PKS ist eine Ausgangsstatistik nach Straftatbeständen und nicht nach Tatobjekten. Wer einen Automaten sprengt, kann je nach Fall wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, Diebstahls in besonders schwerem Fall, Sachbeschädigung oder Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz erfasst werden, das Tatobjekt „Zigarettenautomat“ taucht dabei nicht als eigene Kategorie auf. Dazu kommt der lange Zeitraum: Die Fragesteller wollten Daten ab dem Jahr 2000, also aus einer Zeit, in der Zigarettenautomaten noch deutlich verbreiteter waren und die Statistik ganz anders aufgebaut war.
Wer sich für Fälle interessiert, in denen Kleine Anfragen auf ähnlich leere Datenschubladen treffen, findet auf diesem Blog weitere Beispiele, etwa zum Love Scamming: Auch dort sind die Maschen gut beschrieben, die Zahlen aber dünn.
Was man mit der Antwort anfangen kann
Für die politische Debatte heißt das: Wer belastbare Zahlen zu gesprengten Zigarettenautomaten sucht, wird beim Bund nicht fündig. Erfolgversprechender wären Anfragen in den Landtagen, denn Länderpolizeien und Landeskriminalämter führen die Ermittlungen und kennen ihre Einzelfälle. Auch Automatenbetreiber und Versicherer dürften eigene Schadensdaten haben, die aber nicht öffentlich sind. Die Bundesregierung selbst kündigt in ihrer Antwort weder eine neue Erfassung noch ein eigenes Lagebild an. Für die nächste Kleine Anfrage zum Thema ist das Ergebnis damit absehbar, es sei denn, die Frage zielt nicht mehr auf Zahlen, sondern darauf, ob man künftig zählen will.
Fazit: Viel Knall, wenig Daten
Die Antwort der Bundesregierung ist ehrlich, aber mager. Sie bestätigt, dass Zigarettenautomaten mit Gasgemischen und Explosivstoffen gesprengt werden, kann aber weder sagen, wie oft, noch wo, noch von wem. Ob das Phänomen wirklich zunimmt, wie die Fragesteller annehmen, lässt sich auf Bundesebene damit weder belegen noch widerlegen. Wer das ändern möchte, müsste die Erfassung ändern, etwa durch ein eigenes Lagebild wie bei den Geldautomaten. Bis dahin bleiben die Lokalnachrichten die beste Quelle für den nächtlichen Knall um die Ecke.
Quellen
- Kleine Anfrage, Drucksache 21/4002 (PDF)
- Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/4163 vom 16.02.2026 (PDF)
- § 308 StGB, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
- BKA: Polizeiliche Kriminalstatistik
- BKA: Angriffe auf Geldautomaten im Jahr 2024 (25.09.2025)
- BKA: Bundeslagebilder Angriffe auf Geldautomaten
Stand: 22.10.2026
