Darf man am Ostersonntag den Rasen mähen?

Auf die Frage, ob man am Ostersonntag den Rasen mähen darf, kann man nur mit „Nein“ antworten.

Der Ostersonntag ist rechtlich gesehen ein ganz normaler Sonntag – und an diesen sind

alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören

wie es z.B. das Feiertagsgesetz NRW in § 3 (Arbeitsverbote) regelt. Ähnliche Gesetze gibt es in allen anderen Bundesländern.

Leise arbeiten sind erlaubt – wie z.B. das Zuschneiden von Blumen – , aber auch schon der Einsatz eines Spindelmähers dürfe definitiv zu laut sein.

Haben Sie hingegen einen leisen Rasenmäherroboter, dürfte im Regelfall nichts dagegen sprechen, diesen fahren zu lassen.

Zusammengefasst gilt rund ums Osterwochenende für Deutschland:

  • Karfreitag: Rasen mähen verboten
  • Karsamstag: Rasen mähen erlaubt
  • Ostersonntag: Rasen mähen verboten
  • Ostermontag: Rasen mähen verboten

In Österreich und Teilen der Schweiz können Sie hingegen am Karfreitag den Rasenmäher anwerfen.

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