Südüberbauungsabrissbilder – neue Einblicke

Der Abriss der Bonner Südüberbauung ist bereits weit fortgeschritten und bietet ganz neue Blicke.

Stand: 17. Mai 2017.

Gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – jetzt Ihren Bundestagsabgeordneten ansprechen

Warum das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ein Fehler ist

Am 18. Mai berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung über das Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG).

Wesentliches Ziel des derzeitigen Entwurfs ist, dass soziale Netzwerke wie facebook oder twitter rechtswidrige Inhalte schnell löschen müssen: anscheinend offensichtliches innerhalb von 24 Stunden, schwierigere Fälle innerhalb von sieben Tagen, wobei hier dann auch der Verfasser oder Dritte gehört werden können. Grundsätzlich gilt also: erst löschen und dann genau prüfen. Werden unter das Gesetz fallende Beiträge nicht gelöscht, drohen den Betreibern der Plattformen hohe Bußgelder.

Weiter müssen die Betreiber den Behörden Ansprechpartner zur Verfügung stellen.

Warum das NetzDG problematisch ist

Es gibt inzwischen eine breite Front gegen den derzeitigen Entwurf, Links dazu sind unten im Artikel. Die meiner Meinung nach wichtigsten Argumente:

  • das Gesetz macht private Unternehmen zu Zensoren und Herrschern über die Meinungsfreiheit – eine Aufgabe, die eigentlich Richtern vorbehalten sein sollte. Und wer weiß, wie willkürlich facebook schon jetzt löscht (in beide Richtungen) wird jetzt nicht unbedingt beruhigter sein.
  • grundsätzlich wird eine Zensurinfrastruktur geschaffen, z.B. auch durch automatisierte Filter. Diese kann in Zukunft auch weitergehend genutzt werden. Wehret den Anfängen!
  • ist ein Beitrag erst gelöscht, gibt es keinen Anspruch auf Wiederherstellung, sollte dies zu Unrecht geschehen sein. Der Verfasser muss dann wohl selbst den Weg vor die ordentliche Gerichtsbarkeit gehen – mit ungewissem Ausgang.
  • letztlich ist das Gesetz überflüssig – denn bestehende Normen sind ausreichend. Sie werden nur nicht konsequent genug angewandt.
  • zudem dürfte der Bund hier gar keine Gesetzgebungskompetenz haben – allein schon deswegen dürfte das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfassungswidrig sein.

Es geht also nicht darum, den Kampf gegen rechtswidrige Inhalte zu verhindern, sondern es soll verhindert werden, dass private Unternehmen zu Hütern über die Meinungsfreiheit werden, ohne dass diese einer effektiven Kontrolle unterliegen.

Was kann man gegen das Netzdurchsetzungsgesetz tun?

Wenn Sie auch nicht wollen, dass die Kontrolle über die Meinungsfreiheit nicht privaten Unternehmen überlassen wird, sollten Sie aktiv werden.

Am besten schreiben Sie Ihren Abgeordneten an, z.B. per E-Mail, Kontaktformular oder auf facebook:

Sehr geehrtes Mitglied des deutschen Bundestages,

für den 18. Mai 2018 ist die erste  Lesung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) angesetzt. Damit werden die privaten Betreiber sozialer Netze zu Hütern über die Meinungsfreiheit – eine Rolle, die an sich Richter innehaben sollten. Auch zahlreiche Verbände und Netzaktivisten haben sich gegen das Gesetz in dieser Form ausgesprochen.

Ich bitte Sie daher, dem Entwurf in dieser Form nicht zuzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen…

Bei twitter können Sie z.B. einfach schreiben:

Bitte stimmen Sie dem #NetzDG nicht zu – keine Zensur durch private Unternehmen.

Weiter unten finden Sie Wege, wie Sie den Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises erreichen können.

Daneben sollten Sie dafür sorgen, dass möglichst viele Menschen sich der Problematik, die das NetzDG mit sich bringt, bewusst werden – und möglichst viele Wähler Ihre Abgeordneten anschreiben.

Teilen Sie daher diesen Beitrag oder andere Artikel rund ums NetzDG – Links sind weiter unten.

Hier können Sie auch direkt auf den wichtigsten sozialen Netzen teilen:

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Wie Sie Ihren Abgeordneten erreichen können

Abgeordnetensuche allgemein

Abgeordnete aus der Region Köln/Bonn/Rhein-Sieg

Die meisten Leser dieses Blogs kommen aus Bonn, Köln und dem Rhein-Sieg-Kreis. Daher habe ich die Kontaktmöglichkeiten dieser Abgeordneten hier direkt zusammengefasst.

Weitere Links zum NetzDG

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Dokumentiert: Trump auf twitter – 17. Mai 2017

Der 17. Mai 2017 war ein Mittwoch und der 2936. Tag von Trump beim Kurznachrichtendienst twitter. An diesem Tag setzte Trump nur einen tweet ab. Dafür gab es 58.831 Likes und 10.836 Retweets. Der tweet lautete:

It was my great honor to deliver the #CGACommencement17 at the @USCGAcademy. CONGRATULATIONS to the Class of 2017!… https://t.co/ehQanQXiSy