Angela Merkel CCXLV – das Bundesverfassungsgericht zu ihren Thüringen Äußerungen

Angela Merkel CCXLV.

Am 15. Juni 2022 urteilt das Bundesverfassungsgericht, dass Angela Merkel mit ihren Kommentaren zur Thüringer Ministerpräsidentenwahl Anfang 2020 die Rechte der AfD verletzt hat. Das Gericht in Karlsruhe stellte fest, dass Merkel (CDU) das Prinzip der Gleichberechtigung der Parteien verletzt habe.

Am 5. Februar 2020 wurde der FDP-Politiker Thomas Kemmerich im Landtag von Erfurt überraschend mit Unterstützung von CDU und AfD zum Regierungschef gewählt. Dies war das erste Mal, dass ein Ministerpräsident mithilfe der AfD in sein Amt gelangte. Merkel hatte dann in Bezug auf diese Wahl gesagt, das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“.

Mit dieser Aussage in ihrer offiziellen Position habe Merkel die AfD negativ bewertet und damit einseitig den Wettbewerb der politischen Parteien beeinflusst, so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieser damit verbundene Eingriff in das Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am Prozess der politischen Willensbildung könne nicht durch die Pflicht des Bundeskanzlers zur Sicherung der Stabilität der Bundesregierung und des Ansehens der Bundesrepublik in der internationalen Gemeinschaft gerechtfertigt werden.

Das ganze Urteil können Sie hier nachlesen.

Karikatur mit Midjourney erstellt.

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