Angela Merkel CCXLV – das Bundesverfassungsgericht zu ihren Thüringen Äußerungen

Angela Merkel CCXLV.

Am 15. Juni 2022 urteilt das Bundesverfassungsgericht, dass Angela Merkel mit ihren Kommentaren zur Thüringer Ministerpräsidentenwahl Anfang 2020 die Rechte der AfD verletzt hat. Das Gericht in Karlsruhe stellte fest, dass Merkel (CDU) das Prinzip der Gleichberechtigung der Parteien verletzt habe.

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Angela Merkel CXVI – Statement zur Wahl von Thomas Kemmerich

Angela Merkel CXVI.

Angela Merkel äußert sich am 6. Februar 2020 zur Wahl Thomas Kemmerichs von der FDP als Thüringischer Ministerpräsident, die nur mit Stimmen der AfD möglich war:

Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung gebrochen hat für die CDU und auch für mich, nämlich dass keine Mehrheiten mithilfe der AfD gewonnen werden sollen.

Da dies absehbar war in der Konstellation, wie im dritten Wahlgang gewählt wurde, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb auch das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden muss.

Ihre Äußerung dazu wird oft gelobt, aber auch kritisiert und landet schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht, das dann am 15. Juni 2022 feststellt, dass Merkel sich nicht so zur MP-Wahl in Thüringen hätte äußern dürfen.

Karikatur mit Midjourney erstellt.

Dokumentiert: Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 verletzen das Recht auf Chancengleichheit der Parteien

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Nr. 53/2022 vom 15. Juni 2022

Urteil vom 15. Juni 2022
2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20

Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Zweite Senat entschieden, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel durch eine im Rahmen einer Pressekonferenz mit dem Präsidenten der Republik Südafrika am 6. Februar 2020 in Pretoria getätigte Äußerung zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen und deren anschließende Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung die Partei Alternative für Deutschland (AfD) in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt hat.

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Dokumentiert: Der Entlassungs-tweet von Christian Hirte

Michael Hirte hatte Thomas Kemmerich zu seiner Wahl zum Ministerpräsidenten von Thüringen gratuliert und anders als viele andere wie Doro Bär diesen tweet nicht gelöscht.

Dies sorgte dafür, dass Angela Merkel ihm mitteilte, dass er nicht mehr als Beauftragter für die Neuen Länder sei. Daher hat er nun – wie er auf twitter mitteilt – um seine Entlassung gebeten.

Zudem wird er, wie von Steffen Seibert ebenfalls auf twitter bestätigt, auch als Parlamentarischer Staatssekretär entlassen:

Dokumentiert: Die Gratulation von Christian Hirte an Thomas Kemmerich

Auch der Ost Beauftragte der Bundesregierung, Christian Hirte, hat Thomas Kemmerich zur Wahl zum Ministerpräsidenten von Thürungen gratuliert. Anders als Doro Bär hat er den tweet nicht direkt gelöscht.

Herzlichen Glückwunsch @KemmerichThL! Deine Wahl als Kandidat der Mitte zeigt noch einmal, dass die Thüringer RotRotGrün abgewählt haben. Viel Erfolg für diese schwierige Aufgabe zum Wohle des Freistaats #Thüringen!

Dokumentiert: Die Gratulation von Dorothee Bär an Thomas Kemmerich

Die Wahl des ehemaligen MdB Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen hat für viel Aufregung gesorgt und hat das Potential, die Veränderung der politischen Landschaft Deutschlands weiter zu beschleunigen.

Für Aufregung sorgte eine erste Reaktion von Doro Bär auf twitter, da sie Kemmerich zu seiner Wahl gratulierte:

Den tweet hat sie inzwischen gelöscht.