Angela Merkel CCXLV – das Bundesverfassungsgericht zu ihren Thüringen Äußerungen

Angela Merkel CCXLV.

Am 15. Juni 2022 urteilt das Bundesverfassungsgericht, dass Angela Merkel mit ihren Kommentaren zur Thüringer Ministerpräsidentenwahl Anfang 2020 die Rechte der AfD verletzt hat. Das Gericht in Karlsruhe stellte fest, dass Merkel (CDU) das Prinzip der Gleichberechtigung der Parteien verletzt habe.

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Dokumentiert: Äußerungen von Bundeskanzlerin Merkel zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen 2020 verletzen das Recht auf Chancengleichheit der Parteien

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Nr. 53/2022 vom 15. Juni 2022

Urteil vom 15. Juni 2022
2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20

Mit Urteil vom heutigen Tag hat der Zweite Senat entschieden, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel durch eine im Rahmen einer Pressekonferenz mit dem Präsidenten der Republik Südafrika am 6. Februar 2020 in Pretoria getätigte Äußerung zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen und deren anschließende Veröffentlichung auf den Internetseiten der Bundeskanzlerin und der Bundesregierung die Partei Alternative für Deutschland (AfD) in ihrem Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt hat.

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