Angela Merkel CCXLV.
Am 15. Juni 2022 urteilt das Bundesverfassungsgericht, dass Angela Merkel mit ihren Kommentaren zur Thüringer Ministerpräsidentenwahl Anfang 2020 die Rechte der AfD verletzt hat. Das Gericht in Karlsruhe stellte fest, dass Merkel (CDU) das Prinzip der Gleichberechtigung der Parteien verletzt habe.
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