Wird die Zukunft von Richtern gemacht? Zum „Klimabeschluss“ des Bundesverfassungsgerichts. Ein Gastbeitrag von Sascha Fornauf

„Es ist riesig“ – so reagierte das Gesicht des deutschen Ablegers der Bewegung „Fridays-For-Future“, Luisa Neubauer, über Twitter auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die sogenannte „Klimaklage“, die unter anderem Neubauer initiiert hatte. Was es mit dieser Entscheidung auf sich hat, warum sie so beachtenswert ist und welche Zukunftsfragen sie aus juristischer und politischer Sicht aufwirft, wollen wir uns gemeinsam ansehen und in die Glaskugel blicken.

Erstmal: Was hatte Karlsruhe überhaupt zu entscheiden? Der Beschluss des Ersten Senats des BVerfG behandelt mehrere Verfassungsbeschwerden, die von Umweltverbänden und natürlichen Personen erhoben wurden. Sie richteten sich vor allem gegen zwei Vorschriften des Klimaschutzgesetzes der GroKo, in denen bestimmt ist, um welche Quote die nationalen CO2-Emissionen bis 2030 gesenkt werden sollen und wie hoch der CO2-Ausstoß pro Jahr bis dahin sein darf. Die Beschwerdeführer sahen sich durch diese Vorschriften in ihren Grundrechten verletzt und bemängelten, die Obergrenze für den CO2-Ausstoß sei noch zu hoch angesetzt und nicht ausreichend, um dem Klimawandel zu begegnen. Im Ergebnis hatten die Verfassungsbeschwerden, soweit sie zulässig waren und es damit zu einer Sachentscheidung kam, nur teilweise Erfolg, weshalb die Reaktion Neubauers und Co. – „riesig“ –  etwas übertrieben ist. Mit einem Umfang von 69 Seiten toppt der Beschluss jedenfalls keine Rekorde, aber bekanntermaßen kommt es auf die inneren Werte an. Und der Beschluss hat einiges zu bieten.

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Was bedeutet die Abkürzung RR in Chats?

In Chats und E-Mails steht die Abkürzung RR oft für Rückruf.

Bitte RR.

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