Faktencheck: Fragen und Antworten des Auswärtigen Amts zum Migrationspakt

Auch das Auswärtige Amt hat auf seiner Website Fragen und Antworten rund um den Migrationspakt veröffentlicht. Auch diese werden hier einem Faktencheck unterzogen.

Eine kompakte Zusammenfassung des Dokuments finden Sie hier.

Die Fragen und Antworten im Faktencheck

1. Worum geht es beim Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration?

Migrationsprozesse sind eine globale Realität. Ihre Steuerung ist eine der dringendsten Herausforderungen multilateraler Politik. Hier ist internationale Zusammenarbeit notwendig. Dazu soll der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration („Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“, GCM) den internationalen Rahmen setzen.

Diese Antwort ist richtig.

Niemand wird bestreiten, dass Migration Realität und eine globale Herausforderung ist und dass diese internationale Zusammenarbeit und einen Regelungsrahmen braucht.

2. Wie ist der Globale Pakt aufgebaut und was steht drin?

Der Globale Pakt für geordnete Migration beginnt mit einer Präambel und zehn Leitprinzipien, darunter die nationalstaatliche Souveränität, der völkerrechtlich nicht-bindende Charakter des Dokuments und das Bekenntnis zur Universalität der Menschenrechte. Dann werden 23 Ziele für eine sichere, geordnete und reguläre Migration aufgeführt. Diese Ziele umfassen unter anderem:

  • Minderung von strukturellen Faktoren irregulärer Migration
  • Stärkung sicherer, geordneter und regulärer Zuwanderungswege
  • grenzüberschreitende Bekämpfung von Menschenschmuggel und -handel
  • verbesserte Kooperation im Grenzmanagement
  • Stärkung und Schutz von Kinder- und Frauenrechten
  • Gewährleistung des Zugangs zu Grundleistungen.

Diese Antwort ist unvollständig.

Richtig wird auf die Präambel und die 23 Ziele hingewiesen. Neben diesen umfasst der Pakt jedoch noch zwei weitere Abschnitte: „Umsetzung“ sowie „Weiterverfolgung und Überprüfung“. Gerade aus diesen Bereichen ergeben sich am konkretesten Verpflichtungen, alleine schon die Berichtspflichten.

Generell wird hier nur sehr kurz auf die Inhalte eingegangen und Rosinenpickerei betrieben – es werden die leicht vermittelbaren Inhalte herausgestellt.

3. Werden durch den Globalen Pakt nationale Hoheitsrechte abgegeben bzw. eingeschränkt?

Nein. Die Wahrung nationaler Souveränität ist ein Leitprinzip des Globalen Pakts: „Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln“ (Absatz 15 c) des Globalen Paktes). Nationale Hoheitsrechte werden weder eingeschränkt noch übertragen. Der Globale Pakt wird kein völkerrechtlicher Vertrag sein und entfaltet daher in der nationalen Rechtsordnung keine Rechtswirkung.

Diese Antwort ist grundsätzlich richtig.

Nicht ausgeschlossen kann aber, dass sich aus den weichen Verpflichtungen des Pakts Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung auch in Deutschland ergeben, wenn auch nicht unmittelbar und sofort.

4. Verursacht der Globale Pakt Kosten?

Nein. Da nicht rechtsverbindlich, entstehen durch den Globalen Pakt keine direkten verpflichtenden Kosten. VN-Mitgliedstaaten können freiwillige Beiträge an die Vereinten Nationen und ihre Unter-Organisationen zahlen.

Diese Antwort ist falsch.

Zwar ist der Migrationspakt kein völkerrechtlicher Vertrag iSd Art. 59 GG, die meisten Juristen sind sich jedoch einig, dass er eine weiche Rechtsverbindlichkeit (Soft Law) entfaltet. Deutschland wird sich jedenfalls faktisch z.B. nicht dem „Kapazitätsaufbaumechanismus“ (Ziff. 43) oder dem „Migrationsnetzwerk“ (Ziff. 45) entziehen können. Fast schon vernachlässigenbar sind da schon fast die sich mit Sicherheit entstehenden Kosten für die Überprüfungs- und Berichtspflichten.

5. Wird durch den Globalen Pakt ein „Recht auf Migration“ begründet?

Mit dem Pakt werden keine neuen rechtlichen Kategorien geschaffen. Der Globale Pakt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Souveränität der Staaten, vor allem in aufenthaltsrechtlichen und grenzpolitischen Fragen, gewahrt bleibt. Gleichzeitig betont der Globale Pakt unmissverständlich die Menschenrechte aller Migranten. Dazu gehört unter anderem die Unterstützung von Migranten in besonders gefährdeten Situationen, v.a. von Kindern, gemäß geltender völkerrechtlicher Verpflichtungen.

Diese Antwort ist richtig.

6. Wie wirkt der Globale Pakt gegen irreguläre Migration? Wird Migration gefördert?

Ziel des Paktes ist es, irreguläre Migration durch verbesserte internationale Zusammenarbeit in geordnete und reguläre Bahnen zu lenken. Negative strukturelle Faktoren in den Herkunftsländern, die zu Migration führen, sollen minimiert (Ziel 2), Schleuser und Menschenhandel grenzüberschreitend bekämpft (Ziele 9 und 10) und das Grenzmanagement besser koordiniert werden. Reguläre Migration hingegen, an der wegen vielerorts bestehender demographischer Realitäten und arbeitsmarktpolitischer Erfordernisse ein Bedarf besteht, soll erleichtert werden.

Diese Antwort ist richtig.

7. Welche positiven Effekte kann reguläre Migration haben?

Hier wären zum Beispiel zu nennen:

  • Fachkräfte: Der Bedarf des deutschen Arbeitsmarktes an Fachkräften ist bekannt. Reguläre Zugangswege können helfen, diesen Bedarf zu decken.
  • Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung: der Umfang der von Migranten getätigten Rücküberweisungen in ihre Herkunftsländer betrug 2017 weltweit ca. 600 Milliarden US-Dollar; davon gingen ca. 450 Mrd. US-Dollar in Entwicklungsländer – das ist das Dreifache der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfe.

Diese Antwort ist grundsätzlich richtig, aber zumindest teilweise diskussionswürdig.

Niemand wird ernsthaft bestreiten, dass legale Migration helfen kann, das Problem des Fachkräftemangels zu lösen.

Grundsätzlich ist auch richtig, dass Rücküberweisungen von Migranten in ihre Heimatländer dort helfen können. Zu hinterfragen ist jedoch,

  • wie solche Rücküberweisungen in Hinblick auf die Volkswirtschaft des Ziellandes des Migranten zu bewerten sind, insbesondere wenn die Gelder aus Sozialleistungen oder illegalen Handlungen stammen.
  • ob solche Rücküberweisungen nicht dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ entgegenstehen.
  • die Rücküberweisungen nicht gerade einen Anreiz auch zu illegaler Migration liefern.

8. Schränkt der Globale Pakt die Meinungsfreiheit ein?

Nein. Ziel 17 des Globalen Pakts spricht sich für einen auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs und die volle Achtung der Medienfreiheit aus. Rassismus und der Diskriminierung von Migranten soll allerdings klar entgegengetreten werden.

Diese Antwort ist richtig, aber verkürzt.

Es ist richtig, dass grundsätzlich unmittelbar keine Einschränkung der Meinungsfreiheit erfolgen soll.

Der entsprechende Absatz im Migrationspakt lässt sich aber auch so interpretieren, dass eine migrationskritische Berichterstattung nicht gewünscht ist:

„Wir werden. .. unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern“.

Zudem entspricht ein entsprechendes Hinwirken durch staatliche Stellen auf eine gewünschte Art der Berichterstattung nicht der gelebten Praxis in Deutschland.

9. Wann, wie und wo wird der Globale Pakt angenommen?

Der Globale Pakt soll am 10./11. Dezember 2018 auf einer Gipfelkonferenz in Marrakesch (Marokko) angenommen werden. Eine Unterzeichnung durch Staatenvertreter ist dabei nicht vorgesehen. Dies entspricht einem üblichen Vorgehen in den Vereinten Nationen. Die Annahme erfolgt im Konsens oder durch Abstimmung. Nach Annahme wird der Text an die VN-Generalversammlung übermittelt, wo er im Januar 2019 in einer kurzen Resolution förmlich angenommen („indossiert“) wird.

Diese Antwort ist richtig.

10. Unterstützt die Bundesregierung die Annahme des Globalen Pakts?

Ja. Der Globale Pakt hat das Ziel, auf internationaler Ebene Antworten auf die vielfältigen Herausforderungen von Migration zu geben und er definiert Maßnahmen, um Missbrauch zu begegnen, aber auch die Chancen von Migration aufzuzeigen und zu nutzen. Der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration ist Baustein einer umfassenden Migrationspolitik der Bundesregierung.

Diese Antwort ist richtig.

Sie zeigt jedoch auch gleichzeitig, dass der Migrationspakt mehr ist als nur ein rechtlich völlig unverbindliches Papier, sondern eben auch Wirkungen entfalten wird.

11. Wie wurden Öffentlichkeit und Bundestag eingebunden?

Die Vereinten Nationen und die Bundesregierung haben sich bemüht, die Öffentlichkeit von Anfang an in die Aushandlungen des Globalen Paktes einzubinden. Die Bundesregierung hat in jeder Phase des Erarbeitungsprozesses zum Globalen Pakt ihre Position für die Öffentlichkeit frei zugänglich online eingestellt (unter refugeesmigrants.un.org). Dazu hat das Auswärtige Amt zu jeder zwischenstaatlichen Verhandlungsrunde zum Teil mehrere Tweets zum Aushandlungsprozess veröffentlicht.

Auch der Bundestag und die Zivilgesellschaft wurden von Anfang an in den Aushandlungsprozess eingebunden. Während der Verhandlungen gab es fünf große Beratungs- und Anhörungsrunden bei den Vereinten Nationen. Hierzu wurden alle Fraktionen des Bundestages eingeladen. Einige Fraktionen kamen der Einladung nach und haben an den Beratungs- und Anhörungsrunden teilgenommen.

Nach Abschluss der Verhandlungen hat die Bundesregierung mehrfach aktiv in der Regierungs-Pressekonferenz und in den sozialen Medien über den Globalen Pakt informiert. Das Auswärtige Amt veröffentlichte bereits im Juli einen Artikel zum Globalen Pakt. Außenminister Maas hat den Globalen Pakt auch in seiner presseöffentlichen Eröffnungsrede auf dem Bali Democracy Forum in Berlin am 14. September besonders hervorgehoben.

Diese Antwort ist richtig.

Wünschenswert wäre jedoch eine frühere und offenere politische und öffentliche Diskussion über den Pakt gewesen.

Fazit

Die Antworten des Auswärtigen Amts zu den selbstgestellten Fragen rund um den Migrationspakt finden keine klare Antwort zu der – zugegeben schwierigen – Frage nach der rechtlichen Verbindlichkeit und vermeiden, auf kontroverse Aspekte einzugehen.

Faktencheck: Fragen und Antworten der CDU zum Migrationspakt

Die CDU hat auf ihrer Homepage Fragen und Antworten rund um den Migrationspakt veröffentlicht. Diese werden hier einem Faktencheck unterzogen.

Übrigens, hier ist eine kompakte Zusammenfassung des Migrationspakts.

Die Fragen und Antworten im einzelnen

1. Um was handelt es sich beim UN-Migrationspakt?

Es handelt sich um ein politisches Dokument der unterzeichnenden Staaten, das sich mit der Frage befasst, wie man illegale Migration verhindern und legale Migration besser steuern und ordnen kann.

Diese Antwort ist richtig.

2. Entstehen aus dem UN-Migrationspakt neue Pflichten für unser Land?

Nein. Der Pakt ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Er ist rechtlich unverbindlich. Seine politischen Vorgaben erfüllt Deutschland grundsätzlich bereits. Sie stehen im Einklang mit den Zielen, die die CDU im Koalitionsvertrag durchgesetzt hat.

Diese Antwort ist teilweise richtig, teilweise falsch.

Es stimmt, dass der Migrationspakt kein völkerrechtlicher Vertrag ist:

„Dieser Globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar, der auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der  New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben.“

Auf der anderen Seite ist im Vertrag sehr oft von „verpflichten“ und „Verpflichtungen“ die Rede und es ist zumindest eine regelmäßige Überprüfung der Umsetzung des Paktes vorgesehen:

„Wir werden den Stand der Umsetzung des Globalen Paktes auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene im Rahmen der Vereinten Nationen mittels eines von den Staaten gelenkten Ansatzes und unter Beteiligung aller relevanten Interessenträger überprüfen. Zur Weiterverfolgung und Überprüfung vereinbaren wir zwischenstaatliche Maßnahmen, die uns bei der Erfüllung unserer Ziele und Verpflichtungen unterstützen werden.“

Insoweit ergibt sich aus dem Pakt mindestens eine Berichtspflicht.

Auch sonst ist der Pakt in vielen Bereichen so konkret formuliert, dass es keinen Sinn machen würde, wenn sich daraus keine Verpflichtungen ergäben; so findet sich z.B. in der Konkretisierung des dritten Ziels des Pakts (Bereitstellung korrekter und zeitnaher Informationen in allen Phasen der Migration) folgende Formulierung:

„Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden
a) eine zentralisierte und öffentlich zugängliche nationale Website erstellen und veröffentlichen, die über Möglichkeiten für eine reguläre Migration informiert…

Bei den Verpflichtungen, die sich aus Regelwerken wie dem Migrationspakt ergeben, ist unter Juristen auch oft von „Soft Law“ die Rede.

3. Was ist dann der politische Mehrwert des UN-Migrationspakts?

Der UN-Migrationspakt stärkt die internationale, regelbasierte Ordnung. Das ist ein wichtiges Interesse unseres Landes, das mehr als andere auf die internationale Zusammenarbeit angewiesen ist. Die Ablehnung einer solchen Ordnung durch US-Präsident Trump ist auch der Grund dafür, dass die US-Regierung den UN-Migrationspakt nicht unterzeichnet.

Diese Antwort ist teilweise richtig, teilweise falsch.

Richtig ist, dass der Pakt die „internationale regelbasierte“ Ordnung stärkt. Diese Aussage entlarvt aber schon die vorherige Antwort als falsch.

Richtig ist weiter, dass Deutschland grundsätzlich auf internationale Zusammenarbeit angewiesen ist.

Die USA lehnen zwar den Migrationspakt in dieser Form ab. Die Behauptung, dass die USA grundsätzlich eine internationale Zusammenarbeit ablehnen, ist jedoch falsch und populistisch formuliert.

4. Hilft der UN-Migrationspakt auch bei einer gerechteren Lastenverteilung?

Ja, indem er möglichst viele Herkunfts-, Transit- und Zielländer politisch einbindet, damit sie einen größeren Beitrag bei der Reduzierung der illegalen Migration und bei der Bekämpfung von Fluchtursachen leisten.

Diese Antwort ist grundsätzlich richtig, zeigt aber auch, dass durch den Migrationspakt eben doch Verpflichtungen entstehen.

Ob der gewünschte Effekt einer gerechteren Lastenverteilung durch den Pakt aber tatsächlich erreicht wird oder ob die Last dann nicht doch wieder auf für Migration attraktiven Ländern lastet, ist fraglich und letztlich spekulativ.

5. Wird das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik zu regeln und für einen effizienten Grenzschutz zu sorgen, eingeschränkt?

Nein, ganz im Gegenteil. Im Pakt werden diese beiden Rechte der Staaten bekräftigt. Allerdings soll die Schleusung von Migranten und der Menschenhandel grenzüberschreitend bekämpft sowie das Management an nationalen Grenzen besser koordiniert werden, um illegale Migration zu verhindern.

Diese Antwort ist  richtig, soweit sie sich auf illegale Migration bezieht. Offen ist, inwieweit sich aus dem Pakt eine Verpflichtung zu einer offeneren legalen Migrationspolitik ergeben  kann – was .

6. Welche Prinzipien des UN-Migrationspaktes konnte die CDU-geführte Bundesregierung durchsetzen?

  • Wahrung nationaler Souveränität in Grenz- und Sicherheitsfragen einschließlich möglicher Strafbarkeit der illegalen Einreise.
  • Klare Trennung zwischen legaler und illegaler Migration.
  • Bekräftigung der Bedeutung von Rückkehr- und Reintegrationspolitik als Konsequenz der völkerrechtlichen Rückübernahmeverpflichtung von eigenen Staatsbürgern.
  • Keine Verpflichtung, illegalen Migranten einen legalen Status zu verleihen. Es gibt lediglich eine entsprechende unverbindliche Empfehlung für Einzelfälle, die im öffentlichen Interesse liegen und insbesondere der Integration dienen.

Keine Beurteilung möglich.

Ob die Aufnahme dieser Punkte tatsächlich nur auf das Verhandlungsgeschick der Bundesregierung zurückzuführen ist, kann ich derzeit nicht beurteilen.

7. Stimmt es, dass der UN-Migrationspakt bedeutet, dass Deutschland bis 2035 jährlich 2 Millionen Menschen aufnehmen soll und damit unsere Identität in Gefahr gerät?

Nein. Der UN-Migrationspakt enthält keine Aufnahmezusagen. Zudem fordert der Pakt, dass die Migranten die Gesetze der Zielländer einhalten und deren Gebräuche respektieren müssen.

Diese Antwort ist teilweise richtig, teilweise zumindest aber vereinfachend bzw. verkürzend.

Richtig ist, dass der Migrationspakt keine festen verbindlichen Aufnahmezusagen enthält. Allerdings fordert er auch mehr Offenheit z.B. für legale Arbeitsmigration, was ja auch in Frage 8 deutlich wird.

Weiter ist richtig, dass der Pakt auch fordert, dass Migranten sich an die Gesetze und Gebräuche des Ziellandes halten sollen. Allerdings fordert der Pakt auch an mehreren Stellen, dass die Zielgesellschaften Traditionen und Gebräuche der Migranten respektieren sollen, konkret z.B. hier:

„Wir werden … multikulturelle Aktivitäten durch Sport, Musik, Kunst, kulinarische Feste, ehrenamtliches Engagement und andere soziale Veranstaltungen unterstützen, die das gegenseitige Verständnis und die Wertschätzung der Kulturen von Migranten und Zielgesellschaften fördern.“

Ziel des Migrationspaktes ist also durchaus – ohne dies an dieser Stelle bewerten zu wollen – die Förderung multikultureller Gesellschaften.

8. Stimmt es, dass der UN-Migrationspakt sichere, geordnete und reguläre Migration stärken soll – also z. B. legale Einreisen für Arbeitszwecke?

Ja. Eines der rechtlich nicht bindenden Ziele besteht darin, Arbeitskräftemobilität zu erleichtern, aber nur im Einklang mit den nationalen Prioritäten, den Bedürfnissen des örtlichen Marktes und dem Qualifikationsangebot. Dies entspricht, was die CDU-geführte Bundesregierung im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf der Basis der Eckpunkte vom 2. Oktober 2018 plant.

Diese Antwort ist richtig.

9. Sieht der UN-Migrationspakt vor, dass Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus Zugang zu Grundleistungen erhalten sollen?

Ja. Es ist im deutschen Interesse, dass mögliche Transitländer Migranten menschenwürdig behandeln. In Deutschland gilt diese Verpflichtung bereits aufgrund unseres Grundgesetzes. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil am 18.Juli 2012 fest und verwies auf die Garantie der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. Darüber hinaus gehende Sozialleistungen in Deutschland werden aus dem UN-Migrationspakt nicht begründet.

Diese Antwort ist richtig, aber nicht vollständig.

Unterschlagen wird bei der Antwort jedoch, dass je nach rechtlichem Status der Migranten auch ein unterschiedlicher Umfang der Grundleistungen möglich ist.

10. Kam der UN-Migrationspakt ohne Wissen des Deutschen Bundestages zustande?

Nein. Die Bundesregierung hat im Laufe des Jahres u. a. in ihren Antworten auf mehrere Kleine Anfragen ausführlich die Fragen aus dem Parlament beantwortet. Sie hat über die Beratungen und die Zielsetzungen aus deutscher Sicht berichtet. Der Deutsche Bundestag hat sich bereits am 19. April 2018 im Rahmen einer aktuellen Stunde mit dem UN-Migrationspakt befasst. Am 8. November 2018 findet eine weitere Befassung des Deutschen Bundestages statt.

Diese Antwort ist richtig.

11. Stimmt es, dass der UN-Migrationspakt den Staaten die Pflicht auferlegt, Kritik an Einwanderung und an den UN-Migrationspakt zu unterbinden?

Selbstverständlich nicht. Ganz im Gegenteil. Die Unterzeichnerstaaten sollen im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung schützen. Sie sollen allerdings einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs fördern. Eine Strafverfolgung als mögliche Maßnahme wird nur für Gewalt- und Hassstraftaten genannt. Dies entspricht der bereits bestehenden deutschen Rechtslage gegen Hetze, Gewalt, Beleidigungen oder Schmähkritik.

Diese Antwort ist richtig, aber vereinfachend und verkürzend.

Angemerkt sei zunächst, dass hier auch hier wieder von „sollen“ bzw. „Pflicht“ die Rede ist, was interessant in Hinblick auf den Charakter des Pakts ist.

Im Migrationspakt heißt es u.a. zu Themenkomplex der Berichterstattung:

„Wir werden … unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern.“

Dies kann tatsächlich so interpretiert werden, dass eine migrationsfreundliche Berichterstattung – auch finanziell – gefördert, eine deutlich migrationskritische hingegen sanktioniert wird.

Fazit

Einmal abgesehen von Tiefe und Qualität der Fragen – die Antworten sind im Regelfall nie ganz falsch – aber meist vereinfachend und verkürzend und lassen gerade die Aspekte aus, die zu Kritik am Migrationspakt führen.

 

 

Dokumentiert: Trump auf twitter – 07. November 2018

Der 07. November 2018 war ein Mittwoch und der 3475. Tag von Trump auf twitter. Er schrieb an diesem Tag 14 Tweets, die zusammen insgesamt 1.404.026 Likes sowie 288.574 Retweets erhielten. Die tweets finden Sie hier bald.