Dokumentiert: „Ihr Feiglinge!“ von Hamed Abdel-Samad

Diesen Text hat der Publizist und Politikwissenschaftler Hamed Abdel-Samad  auf Facebook gepostet und wurde dafür gesperrt. Ich halte diese Sperre für unangemessen und habe den Text daher hier dokumentiert.

Ihr Feiglinge!

Viele junge Muslime/Muslimas leben im Westen und genießen die Vorzüge der Freiheit, setzen sie sich aber für diese Freiheit kaum ein. Viele sind gut gebildet und haben einen guten Job, bleiben aber in den Zwängen der Religion und der eigenen Community verhaftet. Ihre Bildung und Engagement stellen sie selten im Dienste der Aufklärung und des Gemeinwesens, sondern eher im Dienste des Islam oder der Parallelgesellschaft. Sie kritisieren die rechte Ideologie, solange sie von Bio-Deutschen kommt, aber wir hören von Ihnen kaum Kritik gegen die reaktionären Islamverbände, die nationalistischen Grauen Wölfe oder die patriarchalischen Strukturen in den eigenen Familien. Im Gegenteil, viele von Ihnen sind Krawatten-Islamisten, die Erdogan, die grauen Wölfe und die Muslimbruderschaft unterstützen und das Patriarchat verteidigen. Sie zitieren Kant und Adorno, um die Aufklärung zu relativieren und den Islamismus zu verniedlichen. Sie verlangen Sonderrechte für Muslime in Deutschland, lehnen aber die Minderheitenrechte für Kurden in der Türkei oder für Christen in der arabischen Welt. Selbst viele muslimische Intellektuelle und Journalisten sind in diesen Sippen verhaftet und werben ständig um Verständnis für den Islam und die Parallelgesellschaft statt ihre Leute mit Kritik herauszufordern. Selbst wenn diese Kritik manchmal kommt, ist sie oft leise und relativiert sich nach zwei Sätzen, indem die Debatte in Richtung Kampf gegen Islamophobie driftet.

Migrantenkinder der zweiten und dritten Generationen wissen ganz genau was schief läuft in der Erziehung und in den Communities, und haben selbst oft darunter gelitten, nehmen aber ihre Leute sippenhaft in Schutz wenn Kritik von außen kommt. Statt Selbstkritik zu üben, geben sie den anderen die Schuld für die Misere. Die Frauenhäuser sind voll von entrichteten muslimischen Frauen, aber viele gebildete Muslimas machen eher Kampagnen für das Kopftuch und Burkini. Statt sich vom Joch der patriarchalischen Tradition zu emanzipieren, starten sie Initiativen und Projekte, um einen Propheten, der Frauen als Kriegsbeute nahm und ein sechs-jähriges Mädchen heiratete, als Vorbild für den modernen Menschen zu rehabilitieren!

Ich sage euch, ihr seid Feiglinge und Heuchler! Ihr seid keine freie mündige Bürger, sondern Untertanen eurer Religion und eurer Community! Und wenn ihr genauso vehement gegen die Missstände in eueren eigenen Reihen vorgehen würdet wie gegen Islamkritik, wäre diese Kritik überflüssig! Wenn ihr mehr Mut zeigen würdet statt Opferhaltung, wäre die Gesellschaft reicher. Wenn ihr euch für die Freiheit aller einsetzen würdet, statt nur Sonderbehandlung für euch zu verlangen, wäre viel gewonnen

Liste: Mars Missionen

Hier finden Sie eine Liste aller gestarteten Marsmissionen in chronologischer Reihenfolge:

  • Marsnik 1 (Mars 1960A)
  • Marsnik 2 (Mars 1960B)
  • Sputnik 22 (Mars 1962A)
  • Mars 1
  • Sputnik 24 (Mars 1962B)
  • Mariner 3
  • Mariner 4
  • Zond 2
  • Zond 3
  • Mariner 6
  • Mars 1969A
  • Mariner 7
  • Mars 1969B
  • Mariner 8
  • Kosmos 419
  • Mars 2
  • Mars 3
  • Mariner 9
  • Mars 4
  • Mars 5
  • Mars 6
  • Mars 7
  • Viking 1
  • Viking 2
  • Fobos 1
  • Fobos 2
  • Mars Observer
  • Mars Global Surveyor
  • Mars 96
  • Mars Pathfinder
  • Nozomi (Planet-B)
  • Mars Climate Orbiter
  • Mars Polar Lander
  • Deep Space 2
  • 2001 Mars Odyssey
  • Mars Express
  • Beagle 2
  • MER-A Spirit
  • MER-B Opportunity
  • Rosetta
  • Mars Reconnaissance Orbiter
  • Phoenix
  • Dawn
  • Fobos-Grunt
  • Yinghuo-1
  • Curiosity
  • Mars Orbiter Mission
  • MAVEN
  • ExoMars Trace Gas Orbiter
  • Schiaparelli
  • InSight
  • Mars Cube One

Bild: Viking 1 (NASA)

Das Elend der Medien in einem Bild

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Liste: Raumstationen

Hier finden Sie eine Liste der bisherigen von Menschen gestarteten Raumstationen in chronologischer Reihenfolge:

Stand: 11. Dezember 2018

Bild: Artist’s rendering of the Skylab Space Station in 1973. (NASA/MSFC)

Könnte das Grundrecht auf Asyl abgeschafft werden?

Friedrich Merz wurde mit seiner Aussage zum Asylrecht teilweise so interpretiert, dass er das Grundrecht abschaffen wolle – was er im übrigen nie gesagt oder gar gefordert hat.

Im Zuge der folgenden Diskussion auf twitter äußerte ich, dass ich eine ersatzlose Abschaffung des Asylartikels Art. 16a GG im Grundgesetz für ausgeschlossen halte, da Art. 79 Abs. 3 GG (Ewigkeitsklausel) i.V.m. Art. 1 GG (Menschenwürde, Menschenrechte) das Asylgrundrecht der Disposition des verfassungsändernden Gesetzgebers entziehe.

Allerdings führt das Bundesverfassungsgericht aus (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Mai 1996- 2 BvR 1938/93), dass die „durch Art. 79 Abs. 3 GG gezogene Grenze, nach der die in Art. 1 und 20 GG niedergelegten Grundsätze nicht berührt werden dürfen, … nicht dadurch verletzt“ wird, „daß Ausländern Schutz vor politischer Verfolgung nicht durch eine grundrechtliche Gewährleistung geboten wird.“

Das Asylgrundrecht könnte also aus verfassungsrechtlicher Sicht ersatzlos aus dem Grundgesetz gestrichen werden.

Entscheidend ist aber die obige Hervorhebung von „grundrechtlich“.

Denn „das Bundesverfassungsgericht [hat] zur Bestimmung des Begriffs der politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. ausgeführt, dem Asylgrundrecht liege die von der Achtung der Unverletzlichkeit der Menschenwürde bestimmte Überzeugung zugrunde, kein Staat habe das Recht, Leib, Leben oder persönliche Freiheit aus Gründen zu gefährden oder zu verletzen, die allein in der politischen Überzeugung, in der religiösen Grundentscheidung oder in unverfügbaren Merkmalen lägen.“

Daraus folgt, dass der Staat verpflichtet ist, politisch verfolgten ein wie auch immer geartetes Schutzrecht zu gewähren, wenn ihnen Gefahr für Leib und Leben droht. Zu der Frage, wie dieses Schutzrecht aus verfassungsrechtlicher Sicht ausgestaltet sein muss, hat sich das Bundesverfassungsgericht explizit nicht geäußert, der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers dürfte hier recht weit sein und müsste nicht zwingend ein Bleiberecht im Bundesgebiet umfassen – möglich wären z.B. Vereinbarungen mit sicheren Drittstaaten.

Angemerkt sei weiter, dass sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention, die gemäß Art. 25 GG Bestandteil des Bundesrechts ist, ebenfalls ein Schutzanspruch politisch verfolgter ergibt (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 02. Dezember 1997- 2 BvL 55/92). Die Frage, ob und inwieweit darüber hinaus ein Schutzanspruch aus Art. 25 GG in Verbindung mit Völkergewohnheitsrecht gegeben ist – was zu bejahen sein dürfte – kann dementsprechend offen bleiben.

tldr

Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, das Asylrecht aus dem Grundgesetz zu streichen. Ein Schutzanspruch politisch Verfolgter ergibt sich aber schon aus Art. 1 GG sowie aufgrund völkerrechtlicher Regelungen.

Dokumentiert: Trump auf twitter – 28. November 2018

Der 28. November 2018 war ein Mittwoch und der 3496. Tag von Trump beim Kurznachrichtendienst twitter. Er schrieb an diesem Tag 9 Tweets, die zusammen insgesamt 683.108 Likes sowie 323.059 Retweets erhielten. Die tweets finden Sie hier bald.