Für den Adelung von 1798 ist Rechtsgelehrsamkeit noch der Hauptbegriff für die Rechtslehre:
Die Rêchtsgelêhrsamkeit, plur. inus. die Wissenschaft der Rechte, d.i. der Gesetze, die Wissenschaft das Verhältniß der menschlichen Handlungen gegen die Gesetze zu bestimmen; die Rechtswissenschaft, die Rechtslehre, mit einem großen Theils veralteten Ausdrucke die Rechtsgelahrheit, Rechtsgelehrtheit, mit einem Lateinischen Kunstworte die Jurisprudenz, zuweilen auch nur schlechthin das Recht, oder im Plural die Rechte. Sich der Rechtsgelehrsamkeit befleißigen.
Der Brockhaus von 1911 verweist nur noch auf Rechtswissenschaft – und der Duden streicht das Wort 2020 gleich aus der Druckausgabe.
Eine Antwort auf „Was bedeutet Rechtsgelehrsamkeit?“