Hier geht es um die Entwicklung der Gesellschaft in Fragen von Erziehung und Bildung.
Unser ganz famoses Grundgesetz enthält sehr viele (leider oft unterschätzte) wertvolle Passagen.
Heute ist mir eine ganz wichtig. In Artikel 6, Satz 2 heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Verkürzt heißt das: „Zuallererst ist die ERZIEHUNG eine Pflicht der Eltern.“
Das beginnt im Säuglingsalter. Meine Frau hat eine sehr gute Freundin, die Erzieherin ist. Es war unfassbar wohltuend zu sehen, wie dort mit dem Nachwuchs umgegangen wurde: Solange der Säugling wach war, gab es kein Gedudel aus dem Radio und kein Gedaddel am eigenen Smartphone. Das Kind hatte die Aufmerksamkeit der Mutter, sie hatte Blickkontakt und – man staune – sie sprach mit dem Kind. Das fiel sogar der Hebamme, die zur Nachsorge kam, als »wohltuende Atmosphäre« besonders auf.
Wie häufig sehe ich junge Eltern mit Kinderkarren durch die Gegend schieben, die überhaupt keine Interaktion mit dem Kind haben, sondern lediglich wie ein Zombie in das Smartphone starren oder lediglich mit Dritten sprechen, während das Kind sich selbst überlassen ist. Man muss als vernünftig denkender Mensch den Impuls unterdrücken, den Rabeneltern das Gerät zu entreißen, es im nächsten Teich zu versenken und den jungen Leuten eine Ansage zu verpassen, dass die Haare wehen.









